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Medizin und Wissenschaft
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Hepatitis
C Die Analyse der RNA-Sequenzen
führte zur Eingruppierung der Isolate in Genotypen (bezeichnet mit
den Ziffern 1, 2, 3 ...). Die Genotypen wiederum werden aufgrund genetischer
Unterschiede in Subtypen (a, b, c ...) unterteilt. Bisher wurden sechs
Genotypen und ca. 30 Subtypen beschrieben. Die Genotypen und Subtypen
zeigen eine unterschiedliche geographische Verteilung. So findet man z.
B. in Europa und in den USA vorwiegend die Genotypen 1, 2 und 3, wobei
in Europa der Genotyp 1 am häufigsten auftritt. Unterschiede in der
Virulenz der Genotypen oder Subtypen ließen sich bis heute nicht
sicher nachweisen. Gesichert ist jedoch, dass der Genotyp 1 schlechter
auf eine antivirale Therapie anspricht als die Genotypen zwei und drei. Vorkommen In Europa leben schätzungsweise
zwei bis fünf Millionen HCV-positive Personen. Hohe Antikörperprävalenzen
finden sich in bestimmten Bevölkerungsgruppen, z. B. bei i. v. Drogengebrauchern,
Dialysepatienten, Personen, die vor 1991 poly-transfundiert wurden oder
vor Ende der 80er Jahre Plasmaderivate erhielten. Bei Personen mit mehrjährigem
i. v. Drogengebrauch erreicht die Prävalenz 90 Prozent. Bei Blutspendern
in europäischen Ländern wurde eine Anti-HCV-Antikörper-Prävalenz
(als Marker einer Durchseuchung der allgemeinen Bevölkerung) zwischen
0,1 Prozent in Deutschland, 0,23 Prozent in Skandinavien und 1,15 Prozent
in Italien beschrieben. In Deutschland wurde
im Rahmen des Bundes-Gesundheitssurveys 1998 eine Stichprobe von Die Zahl der tatsächlichen
Neuinfektionen ist wegen des oft symptomarmen klinischen Bildes und der
fehlenden zeitlichen
Zuordnung des Labornachweises im Hinblick auf den Infektionszeitpunkt
schwierig zu bestimmen. Informationen zur Hepatitis-C-Inzidenz in Deutschland
basieren auf Informationen aus den Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz
(IfSG), Daten von Blutspendern und Studien zu Risikofaktoren. Seit Einführung
des IfSG im Jahr 2001 sind alle Fälle von HCV-Infektionen an das
Robert Koch-Institut zu übermitteln, bei denen eine chronische Infektion
bisher nicht bekannt ist. Für das Jahr 2001 wurden 8 705 Fälle
übermittelt, für 2002 und 2003 jeweils 6 745 bzw. 6 961 Fälle. Reservoir
Infektionsweg Je nach Viruskonzentration im Blut kann HCV auch in anderen Körperflüssigkeiten wie Speichel, Schweiß, Tränen und Sperma nachweisbar sein. Der Nachweis in Muttermilch ist in seiner Wertigkeit umstritten (s. u.). Eine sexuelle Übertragung
kann für HCV nicht ausgeschlossen werden. Die bisher durchgeführten
Studien weisen aber daraufhin, dass das Übertragungsrisiko im Allgemeinen
gering ist. In bestimmten Betroffenengruppen bzw. bei bestimmten Sexualpraktiken
scheint jedoch ein relevantes sexuelles Übertragungsrisiko zu existieren,
z. B. bei Männern mit gleichgeschlechtlichen Sexualkontakten. Betroffen
waren hauptsächlich HIV-positive Patienten, die ungeschützten
Analverkehr und andere verletzungsträchtige Sexualpraktiken ausübten.
Eine HIV-HCV-Koinfektion geht meist mit einer erhöhten HCV-Viruslast
einher, was darüber hinaus zu einer erhöhten Infektiosität
beitragen könnte.
Dem Thema Vertikale
Übertragung der Hepatitis C widmete sich ein Projekt des Kompetenznetzes
Hepatitis. Es konnten wertvolle Erkenntnisse zur Einschätzung eines
Risikos einer Virusübertragung durch Stillen gewonnen werden, auf
deren Basis die Nationale Stillkommission ihre ursprüngliche Stellungnahme
vom März 2001 am 8. Januar 2004 ergänzte. (Infos im Internet
unter www.bfr.bund.de/cms/media. php/113/hepatitis_c_stillen.pdf und www.bfr.
bund.de/cms/media.php/113/ hcv_und_stillen_ergaenzung_ 2004.pdf) Eine
Virusübertragung über den Stillvorgang ist so nach derzeitiger
Datenlage unwahrscheinlich.
Lediglich im Fall
einer zum Ende der Schwangerschaft oder während der Stillzeit akut
erworbenen Hepatitis C soll aufgrund der unzureichenden Datenlage die
Entscheidung zu stillen sorgfältig abgewogen werden. Bei chronischer HCV-Infektion
in der Schwangerschaft gilt, dass u eine Entbindung durch Kaiserschnitt
nicht erforderlich ist, da hierdurch das Infektionsrisiko des Kindes nicht
gesenkt werden kann; u wenn möglich, diagnostische Eingriffe vor
der Geburt (wie z. B. Fruchtwasseruntersuchungen) vermieden werden sollten,
da es durch solche Maßnahmen zur Infektion kommen kann. Das Infektionsrisiko
durch Stichverletzungen mit HCV-kontaminierten Kanülen beträgt
ca. zwei bis drei Prozent und ist damit geringer als bei Hepatitis B (6
- 30 Prozent). Beruflich bedingte
HCV-Infektionen, z. B. im medizinischen Bereich, können insbesondere
bei invasiv tätigem medizinischen Personal nicht ausgeschlossen werden.
In Einzelfällen wurden auch Übertragungen durch HCV-infiziertes
medizinisches Personal auf Patienten bekannt. Ein erhöhtes Risiko
besteht vor allem bei ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten
mit Verletzungsgefahr: So wurden nosokomiale Übertragungen bei Operationen,
bei Akupunktur oder zahnärztlichen Eingriffen in Einzelfällen
bekannt. Unklar ist momentan
noch, welche Rolle z. B. Tätowierungen und Piercing, die in der Regel
von nichtmedizinischem Personal durchgeführt werden, bei der HCV-Übertragung
spielen. Inkubationszeit/Serokonversionszeit
Klinische Symptomatik 50 - 85 Prozent der
Infektionen gehen in chronische Formen über, die klinisch häufig
uncharakteristisch und mild verlaufen und durch Müdigkeit, unspezifische
Oberbauchbeschwerden, Leistungsinsuffizienz, z. T. auch Juckreiz und Gelenkbeschwerden
gekennzeichnet sind. Typisch sind fluktuierende Transaminasenerhöhungen.
Langfristig entwickelt sich bei rund 20 Prozent der chronisch Infizierten
eine Leberzirrhose. Die Zeitdauer von der Infektion bis zum Vollbild der
Zirrhose beträgt meist 20 - 30 Jahre. Patienten mit HCV-induzierter
Zirrhose haben ein hohes Risiko, ein Leberzellkarzinom zu entwickeln (jährliche
Rate ein bis fünf Prozent). Eine spontane Viruselimination und Ausheilung
tritt bei Patienten mit chronischer Hepatitis selten auf. Bei einer chronischen
Hepatitis-C-Infektion können auch extrahepatische Manifestationen,
wie z. B. Kryoglobulinämie, vaskulitische Purpura, membranoproliferative
Glomerulonephritis, Arthritis oder Porphyria cutanea tarda auftreten.
Diagnostik Bei Neugeborenen ist
zu beachten, dass mütterliche Antikörper bis zum Alter von 18
Monaten im Blut nachweisbar sein können. In diesen Fällen sollte
eine PCR zur Diagnostik herangezogen werden. Bei chronischen Verläufen
ist eine Leberbiopsie zur Beurteilung von Entzündungsaktivität
und Fibrosegrad empfehlenswert. Weiterhin sollte eine Diagnostik bezüglich
anderer Lebererkrankungen (Hepatitis B, alkoholtoxischer metabolischer
und autoimmuner Lebererkrankungen) erfolgen. Liegen Risikofaktoren wie
z. B. intravenöser Drogengebrauch in der Vergangenheit vor, so sollte
u. U. auch eine HIV-Diagnostik erwogen werden. Dazu ist jedoch die Zustimmung
des Patienten erforderlich. Therapie Im Fall einer chronischen
HCV-Infektion (Krankheitsverlauf mehr als sechs Monate) sollte eine Therapie
durch den Arzt nur nach eingehender Untersuchung und Beratung eingeleitet
werden. Als Standardtherapie gilt derzeit die Behandlung mit pegyliertem
Interferon-alpha (PEG-IFN) in Kombination mit Ribavirin über 24 oder
48 Wochen (in Abhängigkeit vom HCV-Genotyp). Die Verknüpfung
des Interferons mit einem Polyethvlenglycol-Molekül (PEG) führt
zu deutlich längerem Verweilen des Wirkstoffes im Blut. Durch die
so verlängerte Wirksamkeit muss PEG-Interferon im Unterschied zum
früher verwendeten nichtpegylierten Interferon-alpha nur noch einmal
pro Woche verabreicht werden. Eine Therapie ist
angezeigt, wenn HCV-Antikörper und Virus-RNA nachgewiesen werden
können, der Befund einer chronischen Hepatitis gesichert ist und
keine Kontraindikationen gegen eine Behandlung mit Interferon oder Ribavirin
bestehen. Die Standardtherapie kann ambulant erfolgen. Eine stationäre
Aufnahme der Patienten ist nur bei Auftreten von Komplikationen erforderlich.
Bei chronischer HCV-Infektion mit normalen Transaminasen kann zunächst
der Spontanverlauf beobachtet werden. Prognostisch bedeutsame
Faktoren für ein Ansprechen auf die antivirale Therapie sind: Genotyp
(Subtyp 1 b weist ein schlechteres Ansprechen auf), Ausmaß der Organveränderung,
Krankheitsdauer, Alter und Geschlecht der Patienten, Viruskonzentration.
In über der Hälfte
der IFN-behandelten Patienten treten Nebenwirkungen in Form von grippeähnlichen
Symptomen auf (Fieber, Kältegefühl, z. T. mit Schüttelfrost,
Kopfschmerzen, Glieder-, Gelenk- und Muskelschmerzen sowie Abgeschlagenheit,
Müdigkeit und Konzentrationsstörungen). Diese Symptome sind
dosisabhängig und vor allem zu Behandlungsbeginn vorhanden. Vereinzelt
wurden Gewichtsabnahme, Haarausfall, Neuropathien und zerebrale Symptome
bis hin zum Krampfanfall beschrieben. Die wesentliche Nebenwirkung des
Ribavirins besteht in der Entwicklung einer Anämie, die Substanz
kumuliert bei Niereninsuffizienz. Kontraindikationen
für die kombinierte antivirale Therapie sind anhaltender i. v. Drogengebrauch,
Alkoholabusus, Schwangerschaft bzw. nicht sichere Kontrazeption, unbehandelte
Depressionen, Psychosen oder zerebrale Anfallsleiden, schwere Allgemeinerkrankungen
(z. B. Zustand nach Nierentransplantation, Leukopenie < 1,5 x 109/l,
Thrombopenie < 50 x 109/l, schwere Niereninsuffizienz, Anämie,
Hämoglobinopathie, schwere koronare Herzkrankheit). Präventiv-
und Bekämpfungsmaßnahmen Die Prävention
der HCV-Infektion besteht in einer Expositionsprophylaxe. Besonders wichtig
ist die Vermeidung von transfusionsassoziierten HCV-Infektionen durch
eine sorgfältige Spenderauswahl und konsequente Testung aller Spenden
auf HCV-Antikörper und HCV-RNA. Plasmapools zur Herstellung von Plasmaderivaten
werden in Deutschland vor Produktherstellung mittels NAT auf das Vorhandensein
von HCV untersucht. Zelluläre Blutprodukte wie z.
B. Erythrozyten- oder Thrombozytenkonzentrate sollten nur nach sorgfältiger
Indikationsstellung eingesetzt werden. Das Risiko für transfusionsassoziierte
HCV-Infektionen wird in Deutschland aktuell auf < 1 : 1 000 000 geschätzt.
Zur Verhinderung der
Übertragung von HCV durch medizinisches Personal auf Patienten wurden
von der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung von Viruskrankheiten
Empfehlungen zur Verhütung der Übertragung von Hepatitis-C-Virus
durch infiziertes Personal im Gesundheitsdienst erarbeitet. In Ergänzung
bestehender Empfehlungen wurden in einer internationalen Konsensus-Konferenz
2003 Leitlinien zur Vermeidung einer Hepatitis-B- bzw. Hepatitis-C-Übertragung
durch Mitarbeiter des Gesundheitswesens auf Patienten formuliert. Wesentlich
ist eine kontinuierliche arbeitsmedizinische Betreuung (Überprüfung
des HCV-Serostatus) und die regelmäßige Unterweisung des Personals
bezüglich konsequenter Durchführung der erforderlichen Hygiene-
und Vorsichtsmaßnahmen (Tragen doppelter Handschuhe bei operativen/invasiven
Eingriffen, Verwendung von Instrumenten, bei denen das Risiko einer Verletzung
minimiert wird, Gebrauch von Schutzkleidung, ggf. Schutzbrille oder Visier
bzw. Mund-Nasenschutz oder Visier). Besondere Vorsichtsmaßnahmen
sind bei Tätigkeiten mit erhöhter Übertragungsgefahr (gefahrgeneigte
Tätigkeiten) erforderlich. Die bei Tätigkeiten mit erhöhter
Übertragungsgefahr zu treffenden Maßnahmen sollten durch ein
Gremium vor Ort definiert und überwacht werden, das auch zur Einsatzmöglichkeit
des HCV-Infizierten Stellung nimmt. Zu Tätigkeiten mit erhöhter
Übertragungsgefahr sollten möglichst HCV-RNA-negative Personen
herangezogen werden. Alle, die verletzungsträchtige Tätigkeiten
durchführen, sollten ihren HCV-Status kennen, damit Behandlungsmöglichkeiten
geprüft und ggf. durchgeführt und so Risiken für Patienten
minimiert werden können. Außerhalb der stationären Versorgung
kann die Einsatzmöglichkeit einer HCV-infizierten Person durch eine
Kommission bei der Landesärztekammer oder im Rahmen der Ermittlungspflicht
durch die Gesundheitsbehörde festgelegt werden.
Gezielte Informationskampagnen
für die Risikogruppe der i. v. Drogengebraucher sollten über
die Infektionsrisiken durch Spritzentausch und andere Praktiken bei der
Drogeninjektion (Aufteilen der Dosis) mit unsterilen Spritzen aufklären.
Wichtig zur Verringerung der HCV-Übertragungen ist die Verfügbarkeit
steriler Injektionsbestecke (z. B. Fixerstuben, Spritzentauschprogramme). Eine effektive Desinfektion
ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Prävention. Die sicherste
Methode zur Inaktivierung von HCV ist Erhitzen (Einwirken feuchter Wärme)
auf 90 °C für mindestens fünf Minuten. Daher sind zur Desinfektion
von Instrumenten möglichst thermische Verfahren anzuwenden (www.rki.de/gesund/hygiene/anfordhygmed.pdf).
Für die Desinfektion von Oberflächen sind Mittel mit nachgewiesener
begrenzt viruzider Wirksamkeit (www.rki.de/gesund/hygiene/viruzid.pdf),
2. Maßnahmen
für Patienten und Kontaktpersonen Die Zulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen
kann nach einer Erkrankung erfolgen, sobald das Allgemeinbefinden den
Besuch der Einrichtung wieder erlaubt, unabhängig davon, ob der Erreger
zu diesem Zeitpunkt noch im Blut nachweisbar ist. Sinngemäß
gilt dies auch für HCV-Träger unter den Beschäftigten oder
den Kindern einer Einrichtung. Eine Ausnahme stellen
Personen mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (Beißen, Kratzen),
einer Blutungsneigung oder einer generalisierten Dermatitis dar. In diesen
Fällen muss die Entscheidung über die Zulassung zu einer Gemeinschaftseinrichtung
durch das Gesundheitsamt individuell getroffen werden. Ein Ausschluss
von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich. Für HCV-positive
Beschäftigte im medizinischen Bereich, die gefahrgeneigte Tätigkeiten
ausüben, gibt es nach dem gegenwärtigen Wissensstand keine Empfehlung
zum generellen Ausschluss von Tätigkeiten in Einrichtungen der Krankenversorgung.
Über die Art des Einsatzes sollte in jedem einzelnen Fall durch ein
Expertengremium der jeweiligen Einrichtung entschieden werden. - Bei einem
begründeten Verdacht einer Übertragung der Viruserkrankung von
medizinischem Personal auf Patienten muss im Einzelfall geprüft werden,
inwieweit ggf. Rückverfolgungsuntersuchungen (look back) einzuleiten
sind. Im Falle einer beruflichen
HCV-Exposition (z. B. nach Nadelstichverletzung) steht derzeit keine Postexpositionsprophylaxe
zur Verfügung. Es empfiehlt sich, bei dem Exponierten neben einer
HCV-Antikörperbestimmung als Nullprobe im Abstand von zwei bis vier
Wochen nach Exposition eine HCV-RNA-Untersuchung mittels einer Nukleinsäureamplifikationsmethode,
ggf. zusätzlich auch drei und sechs Monate später, durchzuführen.
Der Serostatus bzw. HCV-RNA-Test nach Exposition sollten in den genannten
Intervallen mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten erhoben
werden. Bei Nachweis einer akuten Infektion sollte eine Interferon-Monotherapie
(s. o.) zur Verhinderung einer Chronifizierung eingeleitet werden. Generell muss vermieden
werden, dass Blut von HCV-Infizierten, z. B. bei Verletzungen von Haut
oder Schleimhäuten, in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen
Person gelangt. Innerhalb des Familien- und Bekanntenkreises kann das
Übertragungsrisiko bei Einhalten üblicher hygienischer Bedingungen
als sehr gering eingeschätzt werden. - Das sexuelle Übertragungsrisiko
ist gering, aber nicht völlig auszuschließen. Kondomgebrauch
ist bei sexuellen Kontakten mit häufig wechselnden Partnern zu empfehlen.
In festen Partnerschaften mit einem chronisch HCV-positiven Partner sollte
diese Entscheidung in Abhängigkeit vom Einzelfall erwogen werden. 3. Maßnahmen
bei Ausbrüchen Meldepflicht HCV-Erregernachweise
sind nicht meldepflichtig, wenn das Labor beim gleichen Patienten bereits
früher HCV nachgewiesen und gemeldet hat oder wenn die Information
vorliegt, dass dem einsendenden Arzt ein früher durchgeführter
positiver Labornachweis einer Hepatitis C bekannt ist. Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Epid. Bulletin, Robert Koch-Institut, Berlin, Nr. 17/2004 |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 08/2004 S. 53 - 59 |
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