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Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht 2003
des Vorstandes der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bearbeitung: Marion David, Tanja Mohr

Teil I

Organe der Ärztekammer

Kammerversammlung

Termine: 12.02., 09.04., 27.08. und 26.11.2003

Den Auftakt bildete im Februar die außerplanmäßig einberufene Ärzteversammlung der Mitglieder von Kammerversammlung der Ärztekammer und Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung vor dem Hintergrund des außerordentlichen Deutschen Ärztetages am 18.02.2003 in Berlin zur anstehenden Gesundheitsreform 2003. Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung stellten vor den Mitgliedern beider Gremien sowie zahlreich erschienen Gästen ihre Grundsatzpositionen dar, die Vorsitzenden des Hartmannbundes, des Marburger Bundes, des Berufsverbandes der Allgemeinärzte, der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände und des NAV-Virchow-Bundes gaben Statements aus der Sicht ihrer Verbände ab, ein Vertreter des Vorstandes der Ärztekammer stellte die Situation der Universität dar. Die Diskussion gestaltete sich als offener Gedankenaustausch.

Seitens der Kassenärztlichen Vereinigung wurde eine Resolution vorgelegt, die Kammerversammlung formulierte eine Beschlussvorlage für den Deutschen Ärztetag. Dabei wurde deutlich, dass die Ärzteschaft in Schleswig-Holstein geschlossen dieselben Anliegen verfolgt, wie z. B. die Aufrechthaltung des Vertrauens in die ärztliche Integrität als elementare Voraussetzung für eine intakte Arzt-Patienten-Beziehung (Einhaltung der Schweigepflicht und des Datenschutzes, freie Arztwahl sowie die auch von wirtschaftlichen Erwägungen unabhängige ärztliche Entscheidung) aber auch die Ausgestaltung der Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten im stationären und ambulanten Bereich, um wieder verstärkt junge Ärztinnen und Ärzte an den erlernten ärztlichen Beruf zu binden. Kritisch betrachtet wurde das Vorhaben einer regelmäßigen Rezertifizierung der Ärztinnen und Ärzte.

Im Anschluss an die Ärzteversammlung tagte die Kammerversammlung. Einziger Tagesordnungspunkt war der Ergänzungsbau Esmarchstraße. Das Vorhaben war bereits anlässlich der Kammerversammlung am 27.11.2002 ausführlich vorgestellt und beraten, die Entscheidung jedoch vertagt worden. In der Zwischenzeit war über das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt eine umfassende Information aller Ärztinnen und Ärzte erfolgt und seitens des Architekten eine neue Kostenschätzung vorgenommen worden. Nach kontroverser Diskussion um die Frage der Notwendigkeit und des Raumbedarfs unter Berücksichtigung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Ärzte - allgegenwärtig das Stichwort: „Nullrunde“ - fand das Bauvorhaben mit 27 Ja- und 27 Nein-Stimmen zwar keine Mehrheit, in der anschließenden Abstimmung sprach sich die Kammerversammlung dann aber mit 36 zu 16 Stimmen deutlich für die Fortsetzung der Planungen aus.

Traditionell begann die Kammerversammlung am 09.04.2003 nach den Formalien mit dem Bericht des Präsidenten, in dem dieser wie gewohnt die aktuellen Probleme im Gesundheitswesen aufgriff und kommentierte. Der Bericht wird regelmäßig im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt abgedruckt. Ebenfalls schon Tradition der Frühjahrs-Kammerversammlung waren die Vorstellung des Tätigkeitsberichts durch Dr. Karl-Werner Ratschko und die Finanzangelegenheiten mit den Erfolgsrechnungen von Ärztekammer, Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung und Edmund-Christiani-Seminar. Mit einem Plus schlossen Ärztekammer und Akademie ab, wobei die nicht verbrauchten Etatmittel der Ärztekammer in Höhe von 138 239,22 EUR, die der Akademie in Höhe von 50 934,34 EUR jeweils der Betriebsmittelrücklage zugeführt werden sollen. Das Edmund-Christiani-Seminar schloss mit einem Minus von 28 364,16 EUR ab, das der Betriebsmittelrücklage des Edmund-Christiani-Seminars entnommen werden soll. Im Gesamthaushalt stehen den Gesamterträgen von 8 953 425,40 EUR Gesamtaufwendungen von 8 792 615,89 EUR gegenüber, sodass sich insgesamt nicht verbrauchte Etatmittel von 160 809,51 EUR ergeben. Die Kammerversammlung stimmte den Einzelhaushalten wie auch dem Gesamthaushalt zu und erteilte dem Vorstand vorbehaltlich des uneingeschränkten Prüfvermerks durch den Revisionsverband Entlastung für das Haushaltsjahr 2002.
Empfehlungen für den Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen wurden ebenso verabschiedet wie das Positionspapier des Krankenhausausschusses zu den zu erwartenden Änderungen aufgrund des EuGH-Urteils zum Bereitschaftsdienst. Beide Beschlüsse sind nachzule- sen auf der Homepage der Ärztekammer www.aeksh.de unter Öffentlichkeitsarbeit/Service/Aus der Kammerversammlung.
Ausführlich beschäftigte sich die Kammerversammlung mit der Ausgestaltung bundeseinheitlicher Reglungen des freiwilligen Fortbildungszertifikates. Dabei wurde u. a. deutlich, dass die schleswig-holsteinischen Regelungen seinerzeit die liberalsten und die am einfachsten zu praktizierenden im Bundesgebiet waren. Die Kammerversammlung sprach sich zudem für weitere Liberalisierungen, insbesondere bei der Festsetzung der Höchstpunktzahl für hochwertige zeitaufwändige und kostenintensive Fortbildungen, aus.

Einstimmig stimmte die Kammerversammlung dem Erwerb eines Grundstücks hinter der Lohmühle zu, mit dem zum einen eine Verbesserung der Grundstückssituation erreicht werden soll, mit dem zum anderen aber auch eine Steigerung des Wiederverkaufswerts der Immobilie verbunden ist.

Einer der Höhepunkte der Kammerversammlung am 27.08.2003 war die Darstellung der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten anhand von Simulationsmodellen, die Prof. Dr. Wolfgang Heinrichs, Klinik für Anästhesiologie der Johannes Gutenberg Universität Mainz, eindrucksvoll aufzeigte. Dabei wurden die Vorteile beim Einsatz der Simulationsmodelle einhellig bestätigt, der Kostenfaktor wie auch Detailfragen zur Verankerung und Umsetzung entsprechender Fort- oder Weiterbildungseinheiten als noch diskussionsbedürftig gesehen.

Dr. Birger Hendriks, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, erläuterte, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Fusion der Uniklinika, die Situation des Hochschulklinikums Schleswig-Holstein. Seitens der Kammerversammlung, insbesondere auch des Hochschulausschusses, wurden Befürchtungen - Einschränkungen in der ärztlichen Versorgung der Patienten und sich ausweitender Ärztemangel - geäußert. Das Erfordernis von Einsparungen wurde zwar gesehen, die Diskrepanz zur gleichzeitig erwarteten Steigerung der Qualität konnte jedoch auch in der Diskussion nicht ausgeräumt werden.

Weitere Tagesordnungspunkte waren die Übersicht über den aktuellen Planungsstand des Bauvorhabens in der Esmarchstraße und die Erarbeitung einer Zielbestimmung für die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Letzteres sollte zentrales Anliegen der Ärztekammer werden und die Ergebnisse in den kommenden Sitzungen dargestellt werden. Gebildet wurden die folgenden vier Arbeitsgruppen, die am 24. und 25. Oktober 2003 erstmals zusammenkamen:

1. Die Kammer als Trägerin hoheitlicher Aufgaben.
2. Die Kammer als berufsständische Interessenvertretung.
3. Die Kammer als Serviceeinrichtung für ihre Mitglieder.
4. Die Kammer als Stätte innerärztlichen Interessenausgleichs.

Eine erste positive Bilanz konnte Dr. Cordelia Andreßen bereits in der November-Sitzung ziehen. Die weitere detaillierte Darstellung ist für das Jahr 2004 vorgesehen.

Ein schwieriges Kapitel stellte Dr. Hans-Herbert Köhler der Kammerversammlung vor, als es um die Verwendung des Haushaltsüberschusses ging. Es galt, auf Anraten des Revisionsverbandes den Beschluss der letzten Kammerversammlung insoweit zu revidieren als nach steuerrechtlichen Maßgaben die Rückstellungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein im Fonds Altersteilzeit aufgrund der Entwicklungen in diesem Bereich aufzustocken waren. Dieser Vorlage stimmte die Kammerversammlung mit einer Gegenstimme zu.

Die Kammerversammlung endete mit stehenden Ovationen zur Verabschiedung Dr. Ratschkos, der noch einmal auf die Entwicklung der Ärztekammer in den letzten 25 Jahren, einige aus seiner Sicht besonders bemerkenswerte Ereignisse und die Zusammenarbeit mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ärztekammer sowie Kolleginnen und Kollegen der Ärztekammergremien einging.
Die letzte Kammerversammlung des Jahres 2003 fand am 26.11. statt und wies mit Prof. Dr.
Ortwin Renn, Akademie für Technikfolgenabschätzung Baden-Württemberg, wiederum einen hervorragenden Referenten auf, der zum Thema Risikomanagement u. a. die unterschiedlichen Facetten der Risikowahrnehmung und der Folgen hieraus für die wissenschaftliche Risikoabschätzung aufzeigte.
Hatte sich die Entscheidungsfindung über die Baumaßnahme in der Esmarchstraße über mehrere Sitzungen der Kammerversammlung erstreckt und das ein oder andere Mal fast zu kippen gedroht, stimmte die Kammerversammlung dem Vorhaben nunmehr mit nur drei Gegenstimmen ohne weitere Diskussion in der Sache zu. Festgestellt wurde lediglich, dass zuvor bestehende Bedenken durch zwischenzeitlich erfolgte Informationen ausgeräumt werden konnten.

Sodann standen die Änderung der Satzung Versorgungseinrichtung der Ärztekammer zur Anpassung des Leistungsniveaus des Ruhegeldes bei Berufsunfähigkeit und die Finanzangelegenheiten mit dem Beschluss der Änderungen von Beitrags- und Gebührensatzung sowie der Haushaltsvoranschläge für Ärztekammer, Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung und Edmund-Christiani-Seminar und des Gesamthaushalts auf der Tagesordnung. Der Kammerbeitrag soll auch weiterhin unverändert mit 0,6 Prozent der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erhoben werden, geändert wurde allerdings der jährlich festzusetzende abzugsfähige Pauschalbetrag für die Krankenversicherung. Der Gesamthaushaltsplan 2004 hat ein Volumen von 8 180 200,00 EUR in Einnahmen und Ausgaben und liegt damit um 3,3 Prozent bzw. 264 500,00 EUR über dem des Jahres 2003.

Wie auch in den Vorjahren stand in der letzten Sitzung des Jahres die Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag an. Auf diesem werden nunmehr Dr. Holger Andresen, Dr. Wilken Boie, Dr. Norbert Jaeger und Dr. Jürgen Schultze die Ärztekammer gemeinsam mit den Vertretern des Vorstandes vertreten.

Kein Konsens konnte in der Frage des bundeseinheitlichen Fortbildungszertifikates gefunden werden. Nach kontroverser Diskussion und einem Antrag zur Geschäftsordnung wurde dieser Punkt mit der Bitte um Wiedervorlage zur Klärung an den Vorstand zurückgegeben.

Abschließend berichtete Dr. Hans-Herbert Köhler über seine vor dem Sozialgericht in Kiel erhobene Feststellungsklage gegen das mit der Einführung der Praxisgebühr verbundene Inkassoverfahren. Einstimmig sprach ihm die Kammerversammlung hierfür ihre Zustimmung aus.

Zusammenfassend konnten eine Reihe wichtiger Belange abgeschlossen und neue Projekte, wie die Zielbestimmung der Ärztekammer, angeschoben werden.

Vorstand

Mitglieder des Vorstandes (ab dem 12.09.2001)

Präsident: Dr. Franz-Joseph Bartmann/ Flensburg

Dr. Hannelore Machnik/Lübeck (Vizepräsidentin)
Dr. Ingeborg Retzlaff (Ehrenpräsidentin)
Ralf Büchner/Klanxbüll
Dr. Henrik Herrmann/Linden
Dr. Volker von Kügelgen/Kiel
Rosemarie Müller-Mette/Norderstedt
Dr. Dr. rer. nat. Heinz-Eberhard Schlaak/ Schleswig

2003 fanden statt:

  • 11 Routine-Vorstandssitzungen
  • 1 Wochenendsitzung
  • 1 Sitzung Vorstand/Delegierte 106. Deutscher Ärztetag
  • 3 Sitzungen Vorstand/Kreisausschussvorsitzende
  • 1 außerordentliche Vorstandssitzung im Zuge des außerordentlichen Deutschen Ärztetages am 18.02.2003
  • 1 Sitzung der Vorstände Schleswig-Holstein und Hamburg
    In den 11 Routinesitzungen des Vorstandes wurden
  • 775 Tagesordnungspunkte (2002: 952) beraten. Der Zeitaufwand betrug 48,03 Stunden ohne Wochenendsitzungen etc. (2002: 63,34).
  • 241 Anträge (2002: 232) von Ärztinnen/ Ärzten auf Befugnis bzw. Erweiterung der Befugnis zur Weiterbildung für eine Gebiets-, Schwerpunkt-, Zusatzbezeichnung oder Fakultative Weiterbildung gestellt. 14 Anträge mussten abgelehnt bzw. zurückgestellt werden (2002: 13).
  • 13 Widersprüche gegen Entscheidungen der Prüfungsausschüsse bzw. des Vorstandes (2002: 26) beraten. In fünf Fällen ging es um die Nichtzulassung zur Prüfung. Vier davon richteten sich dagegen, dass die Prüfungsausschüsse die Prüfung als nicht bestanden bewertet hatten. Die daraufhin folgende Anhörung durch den Widerspruchausschuss ergab, dass in keinem Fall den Widersprüchen stattgegeben werden konnte. In zwei Fällen ging es um die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis. Zwei Widersprüche richteten sich gegen die Entscheidung des Vorstandes bezüglich einer Nichterteilung einer Bezeichnung ohne Prüfung.
  • 127 Tagesordnungspunkte (2002: 159) mit Beschwerden und berufsgerichtlichen Fragen behandelt.

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 08/2004

S. 32 - 35