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Schleswig-Holstein
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Telematik
in Arztpraxen Im September 2001
wurde in Schleswig-Holstein eine Telematik-Plattform ins Leben gerufen,
die zu einem Gesprächsforum von Experten der Telemedizin aus Krankenhäusern,
der niedergelassenen Ärzteschaft, von Krankenkassen, Kammer und Verbänden
auf- und ausgebaut wurde. Die erste Aufgabe dieses Initiativkreises war
eine Erhebung im Jahre 2002, die den Stand der Telematikanwendungen der
Praxen in Schleswig-Holstein ermittelte. Von den 4 143 angeschriebenen
Praxen beteiligten sich 1 227 an der Umfrage (785 Einzelpraxen und 442
Gemeinschaftspraxen). Das Kollektiv repräsentiert hinsichtlich der
Praxisformen, Geschlechtsverteilung, Alter und Verteilung nach Kreisen
in Schleswig-Holstein sowie nach Facharztgruppen die Struktur der Praxen
in Schleswig-Holstein sehr gut. Am Rande sei nur angemerkt, dass sich
an der Umfrage gegenüber dem Durchschnitt etwas ältere und mehr
männliche Praxisinhaber beteiligten.
42,44 Prozent (533)
aller befragten Praxen ermöglichen auch ihren Mitarbeitern in der
Arztpraxis einen Zugang ins Internet. Einen Nutzen durch den Zugang zum
Internet sahen 63,73 Prozent (782).
Ziel des Initiativkreises
Telematik ist es weiterhin, bereits in Klinik und Praxis bestehende Kompetenz
für andere verfügbar zu machen und den Ärztinnen und Ärzten
in Schleswig-Holstein Informationsmöglichkeiten anzubieten. Im Februar
2004 fand die erste große Veranstaltung der Telematikplattform Schleswig-Holstein
im Rahmen des Flensburger-Forums für IT-Anwendungen im Gesundheitswesen
statt. Thema dieser Veranstaltung war Telematik in Schleswig-Holstein
- Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? Die 2. Veranstaltung wird im
März 2005 wieder in der Fachhochschule Flensburg stattfinden. Organisatoren der
Veranstaltung sind, wie im Vorjahr, das Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Verbraucherschutz, die Fachhochschule Flensburg und die
Ärztekammer Schleswig-Holstein. Wolfgang Dahncke, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8 - 12, 23795 Bad Segeberg |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 08/2004 S. 23 / 24 |