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Medizin und Wissenschaft
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Subarachnoidalblutung Subarachnoidalblutungen (SAB) entstehen ganz überwiegend durch rupturierte Aneurysmen (51 %). In 15 % der Fälle werden als Ursache arteriosklerotische Folgeschäden einer arteriellen Hypertonie ermittelt, in 6 % AV-Malformationen. Hirntumoren und andere seltene Ursachen stellen weitere 6 % der SAB dar. In etwa 22 % bleibt die Ätiologie unklar. Intrakranielle Aneurysmen
sind Wandausbuchtungen der Hirnarterien unterschiedlicher Genese; man
unterscheidet bei den echten Aneurysmen (alle drei Wandschichten der Arterie
in das Aneurysma einbezogen) anlagebedingte, entzündliche und traumatische
Ursachen. Sehr selten werden bei SAB disseziierende Aneurysmen symptomatisch;
hierbei kommt es nach Intimaschädigung zu einer Wühlblutung
zwischen Media und Adventitia (falsche Aneurysmen). Die Aneurysmen manifestieren
sich meist im Bereich arterieller Teilungsstellen des Circulus arteriosus
Willisii (besonders Arteria communicans anterior). Durch Ruptur des verdünnten
und überdehnten Aneurysmadoms kommt es zu Blutungen in den Subarachnoidalraum,
in den Subduralraum und in das Hirngewebe selbst, eventuell mit Einbruch
in das Hirnventrikelsystem. Bei mehr als 90 % der Aneurysmaträger
ist die akute Subarachnoidalblutung die häufigste Erstmanifestation
ihrer Erkrankung. Epidemiologie: Risikofaktoren: Klinischer Befund:
Die hier dargestellte
fünfstufige Einteilung orientiert sich überwiegend nach der
Bewusstseinslage und hat sich im klinischen Alltag bewährt. In dieser
Skala führen ernsthafte Allgemeinerkrankungen wie arterielle Hypertonie,
Diabetes mellitus, fortgeschrittene Arteriosklerose, chronische Lungenkrankheiten,
hohes Lebensalter usw. zu einer Höherstufung um einen Grad. Die Stadien
0 sowie Ia wurden nicht von Hunt & Hess formuliert, sondern erst später
hinzugefügt. Verlauf:
Diagnostik:
Die Diagnostik der
SAB umfasst drei Schritte: Nachweis einer SAB, Klärung der Ursache
und Erfassung von Begleitkomplikationen. Üblicherweise wird heute
bei Verdacht auf SAB primär ein kraniales Computertomogramm (CCT)
angefertigt. Nur wenn eine solche Untersuchung nicht zur Verfügung
steht und keine Hinweise für eine raumfordernde Wirkung der Blutung
vorliegen, wird eine Lumbalpunktion (3-Gläser-Probe) durchgeführt.
In den entsprechenden Zentren bestehen mittels Magnetresonanztomographie
(MRT), zerebraler Angiographie (zumeist als digitale Subtraktionsangiographie)
und transkranielle Doppler-Sonographie weitere Untersuchungsmethoden zum
Nachweis einer SAB bzw. ihrer Komplikationen. Differenzialdiagnostik: Therapie: Die SAB selbst kann
und muss zunächst nur dann operativ entlastet werden, wenn eine raumfordernde
Massenblutung vorliegt. Die Behandlung der blutungsbedingten Liquorzirkulationsstörung
geschieht ggf. durch eine externe oder interne Liquordrainage. Nach Stabilisierung
des Patienten muss das ursächliche Aneurysma ausgeschaltet werden;
hierzu haben sich verschiedene operative sowie nicht-operative Techniken
etabliert. Falldarstellung:
Es erfolgte die Notaufnahme
in der Neurochirurgischen Abteilung des Westküstenklinikums Heide.
Im cranialen Computertomogramm fand sich eine massive Subarachnoidalblutung
der rechten Hirnhemisphäre ohne Ventrikeleinbruch sowie ein großes
raumforderndes Subduralhämatom rechts-hemisphärisch (Abb. 1).
Zusammenfassend wurde eine Hirnblutung Stadium fünf diagnostiziert.
Aufgrund dieser Notfall-Konstellation erfolgte die sofortige Craniotomie
mit Evakuierung des Subduralhämatoms, Darstellung und Präparation
des für die Hirnblutung ursächlichen Aneurysmas der Arteria
cerebri media sowie dessen Clippung. Komplizierend entwickelte Frau S.
postoperativ einen Media-Teilinfarkt rechts (Abb. 2). Im weiteren Verlauf
bereitete die Therapie eines ausgeprägten Hirnödems Probleme,
so dass unter anderem eine Recraniotomie mit Absaugung eines sich erneut
befüllten Subduralhämatoms erforderlich wurde. Wegen liquordynamischer
Störungen (Hydrocephalus internus) erhielt die zu diesem Zeitpunkt
über ein Tracheostoma langzeitbeatmete Patientin 30 Tage nach dem
Blutungsereignis einen ventrikuloperitonealen Shunt (Abb. 3).
Nach Beendigung der
Akutversorgung und Therapie wurde Frau S. am 40. Krankheitstag zur Rehabilitation
in das Neurologische Zentrum der Segeberger Kliniken verlegt. Zum Zeitpunkt
dieser Verlegung war Frau S. neurologisch schwergradig eingeschränkt:
Klinisch fand sich das Bild einer linksbetonten Tetraparese mit ausgeprägter
Schluckstörung sowie schweren Defiziten in den Bereichen Vigilanz,
Antrieb, Sprache, Kommunikationsaufnahme, Kognition. Unter intensiver physiotherapeutischer,
ärztlicher und pflegerischer Therapie gelangen bei Frau S. Fortschritte
bezüglich der Motorik, der Kommunikation sowie der Vigilanz. Das
Kernproblem in der krankengymnastischen Behandlung bildete die Therapie
der Spastik; am 55. Tag nach der Hirnblutung erfolgte wegen der Spastik
in der linken oberen Extremität eine Injektion von Botulinumtoxin
in den Musculius biceps brachii sowie den Musculus flexor carpi ulnaris.
Das Handgelenk wurde mit redressierenden Gips- und Kunststoffverbänden
versorgt, ebenso die Sprunggelenke wegen ausgeprägter Spitzfußstellungen.
Am 143. Krankheitstag konnte Frau S. heimatnah in die Klinik für
Frührehabilitation und Geriatrie des Westküstenklinikums Heide
in folgendem Zustand zurückverlegt werden: Wach, ansprechbar, zur
Person und Ort gut, hingegen zeitlich unscharf orientiert, Defizite im
Bereich der Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit und Konzentration, reduzierte
Psychomotorik, wechselnde Antriebslage, herabgesetzte affektive Modulationsfähigkeit,
verzögerte Sprachproduktion mit Dysarthrophonie. Die Mobilisierung
der ansonsten bettlägerigen Patientin war bis zum Verlegungszeitpunkt
für 2 - 3 Stunden täglich mittels Therapie-Rollstuhl erfolgt.
Da eine orale Nahrungsaufnahme noch nicht möglich war, wurde Frau
S. über eine PEG-Sonde ernährt. Der Barthel-Index betrug zu
diesem Zeitpunkt null Punkte. Im Heider Krankenhaus
wurde Frau S. über weitere zwei Monate rehabilitativ betreut. Das
therapeutische Konzept umfasste aktivierende Pflege, Krankengymnastik,
Ergotherapie, Logopädie, physikalische Therapie und soziale Betreuung.
Die Angehörigen wurden in alle Behandlungsmaßnahmen eingebunden.
Als Frau S. am 205. Tag nach dem Blutungsereignis in häusliche Umgebung
entlassen wurde, konnte sie bereits über große Teile des Tages
im Rollstuhl mobilisiert werden, ferner war die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
auf physiologischem Wege wieder möglich. Es bestanden noch eine deutliche
Verlangsamung, affektive Labilität sowie kognitive Defizite, ferner
war die Patientin noch stuhl- und harnteilinkontinent. Beide Unterschenkel
sowie der linke Unterarm waren weiterhin mit Redressionsschienen versorgt.
Der Barthel-Index wurde bei Entlassung mit 20 Punkten angegeben. Als ich Frau S. zum
ersten Mal nach dem Hirnblutungsereignis im Dezember 2002 zu Hause besuchte,
fand ich eine unverändert pflegebedürftige Patientin vor. Die
hausärztliche Therapie bestand aus der Organisation der intensiven
krankengymnastischen, ergotherapeutischen und pflegerischen Behandlung.
In psychischer Hinsicht stand die Verlangsamung und Affektlabilität
mit depressiven Einbrüchen im Vordergrund, in neurologischer Hinsicht
die hochgradige spastische linksbetonte Tetraparese mit Beugekontrakturen
der linken Hand und beider Füße. Erfreulicherweise fand sich
eine niedergelassene neurologische Kollegin zu mehreren Hausbesuchen ein,
um die fachärztliche Mitbehandlung zu gewährleisten. Ferner
wurde ein ophthalmologischer Kollege in die Behandlung einbezogen, da
es durch das Blutungsereignis zu Hämorrhagien im Bereich beider Glaskörper
gekommen war. Die aus meiner hausärztlichen Sicht aber bedeutsamste
Therapie erfolgte durch die Familie von Frau S.; insbesondere ihre Mutter
sowie der Ehemann bereiteten Frau S. in den folgenden Monaten ein wunderbar
geborgenes heimatliches Nest, in dem sie gefordert und gefördert
wurde. Im Sommer 2003 fand im Sinne einer Intervalltherapie eine erneute
Behandlung in der Rehaklinik Bad Bramstedt statt, in der die körperliche
Leistungsfähigkeit weiter gesteigert und die psychischen Folgeschäden
zurückgedrängt werden konnten. Ferner fand im Herbst 2003 eine
Augen-OP der Glaskörpereinblutungen statt, durch die Frau S. auf
dem linken Auge wieder eine nahezu normale Sehleistung besitzt.
In den vielen Monaten
seit dem Erstkontakt im Dezember 2002 haben sich solche Fortschritte verzeichnet,
die angesichts der Schwere des initialen Krankheitsbildes und des protrahierten
Verlaufes fast schon unglaublich scheinen: Frau S. ist ohne (!) Hilfsmittel
mobil in ihrem Haus, sie kann wieder Treppen steigen, sich selbst waschen,
kleiden, Essen zubereiten und den Toilettengang besorgen. Die Körperwahrnehmung
und der Gleichgewichtssinn sind fast vollständig wiederhergestellt.
Kurze Spaziergänge erfolgen am Handstock. Es besteht als Folgezustand
der erlittenen neurologischen Schädigungen ein Wernicke-Mannscher
Lähmungstyp, jedoch stellt die noch vorhandene Rest-Spastik
keine unüberwindlichen Hürden mehr dar. Der linke Arm kann zum
Arbeiten wieder benutzt werden! Nennenswerte kognitive, affektive und
psychische Defizite lassen sich erfreulicherweise nicht mehr feststellen,
die zunächst vom Krankenhaus empfohlene psychotrope Medikation konnte
Schritt für Schritt reduziert und schließlich abgesetzt werden.
Der Barthel-Index beträgt derzeit 75 Punkte! Ich denke, dass der
hier dargestellte großartige Krankheitsverlauf sicherlich nicht
typisch für Patienten mit einer fünfgradigen Hirnblutung ist.
Er ist sicherlich bedingt durch das günstige Zusammentreffen von
vielen kompetenten Hilfen und den Reserven, über die ein jüngerer
Mensch verfügt. Den hier dargestellten positiven Verlauf will ich
benutzen, um allen Beteiligten auch im Namen meiner Patientin zu danken:
den vielen Ärzten und Pflegekräften, den vielen Therapeuten,
der Familie von Frau S. und nicht zuletzt auch der Krankenkasse IKK Schleswig-Holstein
für die unbürokratische Bewilligung so vieler Hilfen. Frau S.
ist sicherlich ein so genannter teurer Behandlungsfall, aber
der Verlauf gibt all denen Recht, die an einer Besserung mitgewirkt haben.
In diesem Zusammenhang mag ich nicht an die Zukunft denken; vor nicht
allzu langer Zeit wurde im Deutschen Bundestag darüber debattiert,
die maximale Anzahl von physiotherapeutischen Behandlungen pro Jahr auf
40 (in Worten: Vierzig!) zu begrenzen. Ich erspare mir die Gedanken, wie
sich ein solches Gesetz wohl auf die Behandlung von Frau S. ausgewirkt
hätte und bitte stattdessen alle politisch Verantwortlichen darum,
sich genau solche Gedanken zu machen! Auch in Zeiten des Sparzwanges dürfen
wir alle nicht zulassen, dass die Gesundheit unserer Patienten dem Rotstift
selbsternannter Gesundheitsexperten, Bürokraten und Sozialpolitiker
zum Opfer fällt! |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 06/2004 S. 60 - 64 |
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