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Medizin und Wissenschaft
Erhöhte Inzidenz von Pankreaskarzinomen nach jahrzehntelanger Einnahme von ASS?

Foto: BilderBox
Eine Studie aus dem Brigham and Women’s Hospital in Boston hat in den Medien für verständliche Aufregung gesorgt. Nachdem frühere Untersuchungen deutliche Hinweise ergaben, dass die Einnahme von Acetylsalicylsäure (ASS) zu einer Risikominderung für verschiedene Tumoren führt und auch die Ergebnisse tierexperimenteller Untersuchungen nahe legten, dass ASS eine Hemmwirkung auf Karzinome des Pankreas hat, weist die 2004 von Schernhammer et al. vorgelegte epidemiologische Untersuchung auf ein erhöhtes Risiko für Pankreaskarzinome beim Menschen hin1. Die Autoren untersuchten 88 378 Frauen, die an der Nurses’ Health Study teilnahmen. Entsprechend dem Ergebnis von zweijährlichen Befragungen nahmen ein Drittel der Frauen regelmäßig ASS ein, d. h. pro Woche wenigstens zwei Tabletten zu 325 mg. 161 neue Fälle von Pankreaskarzinomen waren während der 18-jährigen Katamnese aufgetreten. Dabei bestand bei den Frauen, die länger als 20 Jahre regelmäßig ASS eingenommen hatten, ein um 58 % erhöhtes Risiko des Auftretens eines Pankreaskarzinoms im Vergleich zu Frauen, die keine regelmäßige ASS-Einnahme angegeben hatten. Die Ergebnisse unterstützen also nicht die Hypothese eines protektiven Effektes von nichtsteroidalen Antiphlogistika bezüglich des Risikos eines Pankreaskarzinoms, sondern sind, wie auch das im gleichen Heft erschienene Editorial von Baron2 unterstreicht, zumindest als ein Verdachtssignal für eine möglicherweise diesbezüglich ungünstige Wirkung von ASS aufzufassen.

Die Arzneikommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat sich mit der Studie insbesondere aus biometrischer und onkologischer Sicht befasst und kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

1. Was immer wieder als Einwand gegen die großen Studien zur Hormontherapie geäußert wurde, gilt auch hier: Beobachtungsstudien sind stets anfällig gegen Verzerrungen. Ein Selektionsbias, der die Personen mit ASS-Exposition von jenen mit keiner oder geringer Exposition unterscheidet, könnte für die Ergebnisse eine Rolle gespielt haben.

2. Es fällt auf, dass bei Herausnahme der ersten beiden Jahre nach der Basiserhebung (1980) aus der Katamnese das relative Risiko von 1,43 (1,05 - 1,95) auf 1,15 (0,83 - 1,59) sinkt und damit nicht mehr signifikant ist. Somit erhebt sich die Frage, ob hier ein so genanntes „Confounding by Indication“ vorliegt, d. h. ob möglicherweise in den Jahren vor Diagnosestellung das schon vorhandene Pankreaskarzinom zu einer erhöhten ASS-Einnahme geführt hat.

3. Ein quasi klassisches Confounding geht ebenfalls aus der Arbeit selbst hervor: Die Gruppe der Frauen mit regelmäßiger ASS-Einnahme unterschied sich nämlich signifikant von der nicht oder wenig exponierten Gruppe bezüglich Übergewicht, Diabetes, Raucherstatus und - gewiss nicht unwichtig - bei den Raucherinnen auch in der Rauchmenge. Auch wenn die Autoren in der multivariablen Analyse diese unterschiedlichen Raten bekannter Risikofaktoren für ein Pankreaskarzinom berücksichtigt haben, wird hier doch ein größeres Fragezeichen bezüglich der Validität der Ergebnisse gesetzt.

In diesem Zusammenhang fällt auch auf, dass die Assoziation zwischen ASS und Pankreaskarzinom nur für Frauen mit einem Body Mass Index über 25 kg/m2 vorhanden ist.

4. Zweifelsohne wird die vorliegende Arbeit wegen des großen Stichprobenumfangs und der langen Beobachtungsdauer eine der wenigen bleiben, die prospektiv den Zusammenhang von langfristigem ASS-Gebrauch und Pankreaskarzinom untersuchen können. Da das Pankreaskarzinom bekanntlich selten ist, werden auch zukünftige Schätzungen, die z. B. aus Ergebnissen randomisierter Präventionsstudien mit ASS abgeleitet werden, eher weniger präzise sein.

5. Die von Schernhammer et al. vorgelegten Daten sollten Anlass sein, die präventive ASS-Gabe - wie auch jede andere prophylaktische Massenverordnung von Arzneimitteln - kritisch zu betrachten und sich bei der Verordnung auf die wirklich gut belegten Indikationen zu beschränken. Die Daten dieser Studie reichen sicher nicht aus, den gut belegten Nutzen von ASS, z. B. bei der Sekundärprävention kardiovaskulärer Ereignisse, grundsätzlich infrage zu stellen. Dazu geben das geringe absolute Ausmaß des potenziellen Schadens wie auch die inkonsistente Evidenzlage derzeit keinen Anlass.

Literatur beim Verfasser

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Aachener St. 233 - 237, 50931 Köln, Internet www.akdae.de

Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung der AkdÄ, Newsletter 2004-047

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 04/2004

S. 66 / 67