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Nachrichten in Kürze

Vorstand der KVSH klagt gegen Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat beschlossen, Feststellungsklage gegen die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu erheben. Die Klage wird noch in dieser Woche beim Sozialgericht in Köln eingereicht.

Die Klage richtet sich gegen eine von den Spitzenverbänden und der KBV beschlossene Regelung im Bundesmantelvertrag, mit der sowohl den Vertragsärzten als auch den Kassenärztlichen Vereinigungen die Einziehung der 10 EUR Kassengebühr aufgebürdet wird. Nach Auffassung des Vorstandes ist es nicht akzeptabel, die ohnehin schon problematische Gesetzespflicht zur Entrichtung der Zuzahlung in der Vertragsarztpraxis per Bundesmantelvertrag dahin gehend auszuweiten, dass Vertragsärzte und KVen auch noch das Inkasso, also die Beitreibung und Vollstreckung beim Patienten, für die Krankenkassen übernehmen müssen.

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Klaus Bittmann: „Diese für eine ärztliche Interessenvertretung unerhörte Verpflichtung, die Patienten unserer Ärzteschaft wegen einer Kassengebühr von 10 EUR bis zur Zwangsvollsteckung zu bedrohen, wollen wir neben dem ganzen Inkassogeschäft abwehren“.
Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Gebühreneinzug Aufgabe der Krankenkassen ist, bei denen die zuzahlungspflichtigen Patienten Mitglieder sind. So werden auch im Krankenhaussektor ähnliche Einziehungsverfahren nicht etwa von den Krankenhausverwaltungen, sondern von den Krankenkassen durchgeführt.

Im Vorwege der bundesmantelvertraglichen Regelungen hatte bereits ein Norderstedter Internist durch Klage und einstweiliges Anordnungsverfahren versucht, noch Schlimmeres zu verhüten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. (KVSH)

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 02/2004

S.10 / 11