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Vorstand
der KVSH klagt gegen Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung
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Der Vorstand
der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat beschlossen,
Feststellungsklage gegen die Spitzenverbände der Krankenkassen und
die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu erheben. Die Klage
wird noch in dieser Woche beim Sozialgericht in Köln eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen eine von den Spitzenverbänden und der
KBV beschlossene Regelung im Bundesmantelvertrag, mit der sowohl den Vertragsärzten
als auch den Kassenärztlichen Vereinigungen die Einziehung der 10
EUR Kassengebühr aufgebürdet wird. Nach Auffassung des Vorstandes
ist es nicht akzeptabel, die ohnehin schon problematische Gesetzespflicht
zur Entrichtung der Zuzahlung in der Vertragsarztpraxis per Bundesmantelvertrag
dahin gehend auszuweiten, dass Vertragsärzte und KVen auch noch das
Inkasso, also die Beitreibung und Vollstreckung beim Patienten, für
die Krankenkassen übernehmen müssen.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Klaus Bittmann: Diese für eine
ärztliche Interessenvertretung unerhörte Verpflichtung, die
Patienten unserer Ärzteschaft wegen einer Kassengebühr von 10
EUR bis zur Zwangsvollsteckung zu bedrohen, wollen wir neben dem ganzen
Inkassogeschäft abwehren.
Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Gebühreneinzug Aufgabe
der Krankenkassen ist, bei denen die zuzahlungspflichtigen Patienten Mitglieder
sind. So werden auch im Krankenhaussektor ähnliche Einziehungsverfahren
nicht etwa von den Krankenhausverwaltungen, sondern von den Krankenkassen
durchgeführt.
Im Vorwege der bundesmantelvertraglichen Regelungen hatte bereits ein
Norderstedter Internist durch Klage und einstweiliges Anordnungsverfahren
versucht, noch Schlimmeres zu verhüten. Das Verfahren ist noch nicht
abgeschlossen. (KVSH)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
02/2004
S.10 / 11
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