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Nachrichten in Kürze
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Keine
Praxisgebühr bei Bundesversorgungsgesetz Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein möchte alle Kassenärzte und Patienten davon in Kenntnis setzen, dass Anspruchsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz keine Praxisgebühr zu entrichten haben. (SH) |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 02/2004 S.10 |