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Nachrichten in Kürze

Keine Praxisgebühr bei Bundesversorgungsgesetz

Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein möchte alle Kassenärzte und Patienten davon in Kenntnis setzen, dass Anspruchsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz keine Praxisgebühr zu entrichten haben. (SH)

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 02/2004

S.10