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Mutter-Kind-Kuren
2004: Das ist neu!
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(Foto:
BilderBox)
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Seit
dem Jahr 2003 ist die Vollfinanzierung von Mutter-Kind-Kuren gesetzlich
geregelt. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen Mutter-Kind-Kuren
voll finanzieren. Satzungsregelungen einzelner Krankenkassen, die lediglich
Zuschüsse vorsahen, entfallen. D. h. egal in welcher Krankenkasse
die Versicherung besteht: Die Mutter-Kind-Kur wird voll finanziert.
Beginnend mit dem Jahr 2004 wurde der gesetzliche Eigenanteil auf 10 EUR
pro Kalendertag erhöht. Diesen Eigenanteil müssen nur Erwachsene
bezahlen. Bei Mutter-Kind-Kuren also nur die Mütter, für Kinder
ist kein Eigenanteil zu entrichten. Wichtig: Über die so genannte
Härtefallregelung kann unter bestimmten Umständen auch der Eigenanteil
für die Mutter entfallen. Ebenfalls geändert wurde die Regelung
bezüglich Fahrtkosten: Bei Fahrten zur stationären Reha oder
Vorsorge beträgt die Zuzahlung 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch
5 und höchstens 10 EUR.
Im Internet unter www.kur.org gibt es Antworten auf die häufigsten
Fragen und die richtigen Formulare gleich zum Herunterladen. Die Mutter-Kind-Kur
kann unter dieser Adresse auch direkt online beantragt werden.
Wer weitere Fragen hat, kann sich unter der kostenlosen Tel. 0800/2232373
beraten lassen. Kompetente Mitarbeiterinnen beantworten alle Fragen rund
um die Mutter-Kind-Kur. Das Servicetelefon Mutter-Kind-Kur
ist Montag - Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr besetzt. (Kur + Reha GmbH)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
02/2004
S. 7
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