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Nachrichten in Kürze

Mutter-Kind-Kuren 2004: Das ist neu!

 
(Foto: BilderBox)
 

Seit dem Jahr 2003 ist die Vollfinanzierung von Mutter-Kind-Kuren gesetzlich geregelt. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren. Satzungsregelungen einzelner Krankenkassen, die lediglich Zuschüsse vorsahen, entfallen. D. h. egal in welcher Krankenkasse die Versicherung besteht: Die Mutter-Kind-Kur wird voll finanziert.

Beginnend mit dem Jahr 2004 wurde der gesetzliche Eigenanteil auf 10 EUR pro Kalendertag erhöht. Diesen Eigenanteil müssen nur Erwachsene bezahlen. Bei Mutter-Kind-Kuren also nur die Mütter, für Kinder ist kein Eigenanteil zu entrichten. Wichtig: Über die so genannte Härtefallregelung kann unter bestimmten Umständen auch der Eigenanteil für die Mutter entfallen. Ebenfalls geändert wurde die Regelung bezüglich Fahrtkosten: Bei Fahrten zur stationären Reha oder Vorsorge beträgt die Zuzahlung 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 EUR.

Im Internet unter www.kur.org gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen und die richtigen Formulare gleich zum Herunterladen. Die Mutter-Kind-Kur kann unter dieser Adresse auch direkt online beantragt werden.

Wer weitere Fragen hat, kann sich unter der kostenlosen Tel. 0800/2232373 beraten lassen. Kompetente Mitarbeiterinnen beantworten alle Fragen rund um die Mutter-Kind-Kur. Das „Servicetelefon Mutter-Kind-Kur“ ist Montag - Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr besetzt. (Kur + Reha GmbH)

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 02/2004

S. 7