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Ein
Fallbericht
Tetanuserkrankung nach Verletzung bei der Gartenarbeit
Der
Impfschutz älterer Menschen sollte stärker beachtet werden

Der durch
Impfung einfach und sicher vermeidbare Tetanus (Wundstarrkrampf) ist noch
weltweit verbreitet. Schwerpunkte der Morbidität ergeben sich in
Ländern mit feucht-warmem Klima und niedrigen Impfraten. In Asien
und Afrika liegt die jährliche Inzidenzrate bei 10 - 50 Erkrankungen
pro 100 000 Einwohner. Nach Schätzung der WHO sterben weltweit jährlich
noch über eine Million Menschen an Tetanus.
In Deutschland wurde der Tetanus infolge der im Kindes- und Jugendalter
entscheidend verbesserten Impfraten zu einer Erkrankung älterer Menschen.
Die Inzidenz ging in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt stark zurück,
so dass seit längerem weniger als 15 Erkrankungen pro Jahr erfasst
wurden; in den Jahren 1999 und 2000 wurden nach dem BSeuchG acht Erkrankungen
gemeldet. Die Letalität liegt in Deutschland um 25 %. Seit 2001 besteht
nach dem Infektionsschutzgesetz keine Meldepflicht mehr, deshalb fehlen
gegenwärtig aussagekräftige Daten zur aktuellen Häufigkeit
des Tetanus. Die Sporen des anaeroben Erregers Clostridium tetani sind
u. a. im Erdreich vorhanden. Jede verschmutzte Wunde - auch wenn es sich
um eine Bagatellverletzung handelt - ist mit dem Risiko einer Infektion
belastet! Weitere spezielle Informationen können z. B. dem RKI-Ratgeber
Tetanus entnommen werden (Epid. Bull. 27/2002: 219-221 oder
www.rki.de).
Eine 83-jährige
Frau, die bisher nie ernstlich krank gewesen war, stolperte am Abend des
21.06.03 bei der Arbeit in ihrem Hausgarten und stürzte in die mit
kleinen Eisenstangen befestigten Hortensien. Die großflächige
Schürfwunde am linken Unterschenkel wurde von der Tochter sofort
versorgt und verbunden. Eine Vorstellung in der Ambulanz des Krankenhauses
lehnte die Betroffene wegen Geringfügigkeit der Wunde
ab. Nach 14 Tagen traten Halsschmerzen und Schluckbeschwerden auf. Wegen
des Verdachts auf eine Erkältung verordnete der Hausarzt Penicillin.
Die Wunde wurde inspiziert, sie heilte.
Am nächsten Tag hatte sich der Allgemeinzustand verschlechtert. Es
war eine Gesichtslähmung aufgetreten und die Patientin konnte den
Mund nur noch schwer öffnen (die Zahnprothese konnte kaum noch entfernt
werden). Ein HNO-Arzt, dem sie vorgestellt wurde, wies sie mit der Verdachtsdiagnose
Tetanus und wegen der akuten Verschlechterung des Allgemeinzustandes in
ein Krankenhaus ein. In der Notaufnahme des Krankenhauses wurde die Wunde
sofort chirurgisch eröffnet (Débridement). Die Patientin erhielt
initial 6 000 IE Antitoxin. Da sich der Zustand rasant verschlechterte,
musste sie intensivmedizinisch versorgt werden. Wegen eines drohenden
Laryngospasmus musste sie nasotracheal intubiert und beatmet werden. Wegen
der vollständigen Kiefersperre (Trismus) und Schluckstörungen
wurde eine PEG-Sonde gelegt. Die Wunde wurde nochmals chirurgisch versorgt,
um eine weitere Toxinbildung zu verhindern. Die Patientin wurde mit Penicillin
und Metronidazol (noch vorhandene Tetanuserreger sollten abgetötet
werden) und Antitoxin (um noch freies Toxin zu binden) therapiert. Sie
erhielt insgesamt 15 000 IE Antitoxin. Das generalisierte Schmerzsyndrom
wurde mit unterschiedlichen Schmerzmitteln behandelt. Da die Patientin
immer bei Bewusstsein war, war eine massive Sedierung erforderlich.
Der klinische Verlauf war typisch. Der erhöhte Muskeltonus, die Kiefersperre
und der Laryngospasmus standen im Vordergrund. Die Elektromyographie zeigte
eine Tetanus typische Enthemmung der Alpha-Motoneurone. An Komplikationen
traten eine Aspirationspneumonie und eine erosive hämorrhagische
Duodenitis auf. Zusätzlich wurde die Diagnose Critical-illness-Neuropathie
gestellt.
Der kulturelle Erregernachweis und der Toxinnachweis gelangen leider nicht.
Die Diagnose kann aber aufgrund der typischen klinischen Symptome und
des Verlaufes als gesichert gelten. Nach fünf Wochen Behandlung auf
der Intensivstation wurde die Patientin zur Weiterbehandlung in eine nahe
gelegene neurologische Reha-Klinik verlegt. Die Prognose wird als günstig
eingeschätzt. - Ob die Patientin jemals geimpft worden ist, konnte
nicht ermittelt werden. Ein Impfbuch liegt nicht vor.
Kommentar: Ein offensichtlich fehlender Impfschutz - wie im beschriebenen
Fall - ist typisch für viele ältere Menschen in Deutschland.
Eine Schlussfolgerung aus dieser Fallbeobachtung sollte sein, dem Impfschutz
der älteren Menschen vermehrt Aufmerksamkeit zu widmen und ihn durch
geeignete Maßnahmen gezielt zu verbessern. Dies gilt nicht nur für
Tetanus, sondern auch für Diphtherie, Influenza, Pneumokokkenerkrankungen
und in Endemiegebieten auch für die FSME.
Kinder im Vorschulalter weisen heute Tetanus-Impfraten von über 95
%, die Impfraten älterer Menschen dagegen Defizite auf. Nur 65 %
der 30 - 39-Jährigen und sogar nur 40 % der > 70-Jährigen
haben einen aktuellen Impfschutz (Bundesgesundheitssurvey 1998). Abschätzungen
über den Verkauf von Impfstoffen bestätigen, dass weit weniger
Impfungen durchgeführt werden, als bei Beachten der STIKO-Empfehlungen
durchzuführen wären. Im Jahr 2002 ging der Verbrauch des Tetanusimpfstoffs
gegenüber 2001 sogar noch leicht zurück. Es gibt Anhaltspunkte
dafür, dass bei Erwachsenen weiterhin nur etwa die Hälfte der
empfohlenen Impfungen vorgenommen wird. Da die Sporen der Tetanusbazillen
ubiquitär vorhanden sind und im täglichen Leben vielfältige
Verletzungsmöglichkeiten bestehen, sollte jeder Mensch über
einen aktuellen Impfschutz verfügen. Die anfangs durch die Grundimmunisierung
aufgebaute Impfimmunität muss im Abstand von etwa 10 Jahren aufgefrischt
werden, im Erwachsenenalter möglichst kombiniert mit einer Auffrischimpfung
gegen Diphtherie (s. STIKO-Empfehlungen, Epid. Bull. 32/2003).
Für diesen Bericht danken wir Dr. O. Bock-Hensley, Gesundheitsamt
des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg (E-Mail oswinde.bock-hensley@rhein-neckar-kreis.de).
Dank gilt auch Oberarzt Dr. St. Pfleger, Intensivstation der 1. Medizinischen
Klinik der Universität Mannheim für gute Zusammenarbeit mit
dem Gesundheitsamt und das Überlassen der Daten zum Verlauf der Erkrankung.
Epid.
Bulletin, Robert Koch-Institut Nr. 34/2003
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
11/2003
S. 63/64
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