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Aktionsplan
Alkohol Schleswig-Holstein: Frühentdeckung und Kurzintervention bei
riskantem Alkoholkonsum in der medizinischen Versorgung
Hans-Jürgen Rumpf, Gallus Bischof, Melanie Fritze, Janina Grothues,
Ira Löhrmann,
Susa Reinhardt
1. Epidemiologische
Hintergründe
Nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Gesundheit und
soziale Sicherheit konsumieren in der Bundesrepublik Deutschland etwa
8,3 Millionen Menschen Alkohol in einer Menge, die als riskant angesehen
werden kann (Bühringer et al., 2000). Dabei sind Grenzwerte angesetzt
worden, die bei Männern einen durchschnittlichen Konsum von 30 g
und bei Frauen von 20 g Alkohol pro Tag zugrunde legen. 20 g Alkohol entsprechen
etwa einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein. Weitere 3,4 Millionen
Personen betreiben einen gefährlichen Konsum (60 - 120 g Alkohol
bei Männern und 40 - 80 g bei Frauen). Schließlich liegt bei
weiteren 350 000 Bürgerinnen und Bürgern ein hochgefährlicher
Konsum vor, der bei Frauen eine Trinkmenge von 80 g und bei Männern
von 120 g übersteigt. Bezogen auf bereits manifeste Störungen,
liegt bei 1,6 Millionen Personen eine Alkoholabhängigkeit vor und
bei 2,7 Millionen ein Alkoholmissbrauch (Bühringer et al., 2000).
Überträgt man die Bundeszahlen auf das Land Schleswig-Holstein,
so ist mit 55 000 Alkoholabhängigen, 85 000 -missbrauchern und 150
000 -risikokonsumenten zu rechnen.
Schätzungen belegen, dass in Deutschland zwischen 42 000 und 74 000
Personen jährlich durch alkoholbezogene Erkrankungen versterben (Bühringer
et al., 2000; John & Hanke, 2002). Die Kosten, die durch alkoholbezogene
Erkrankungen entstehen, werden pro Jahr auf 20 Milliarden Euro geschätzt
(Bühringer et al., 2000).
Das bestehende Suchtkrankenversorgungssystem erreicht nur einen Bruchteil
der betroffenen Personen. Für Risikokonsumenten und Alkoholmissbraucher
bestehen nahezu keine adäquaten Angebote. Für Alkoholabhängige
gilt nach Grundlage einer repräsentativen Bevölkerungsuntersuchung
in Lübeck und angrenzenden Gemeinden, dass 70,9 % keinen Kontakt
zu suchtspezifischen Hilfen hatten (Rumpf, Meyer, Hapke, Bischof &
John, 2000). Weitere 14,5 % wiesen nur geringfügige Kontakte auf
(bis zu fünf Beratungen durch einen Hausarzt, bis zu drei Gespräche
in einer Beratungsstelle oder bis zu zehn Besuche einer Selbsthilfegruppe).
Lediglich weitere 14,5 % nahmen darüber hinausgehende Hilfen einschließlich
der klassischen Angebote der Suchtkrankenversorgung, wie Entwöhnungsbehandlungen,
in Anspruch.
2. Interventionsorte
in der medizinischen Versorgung
Da die Suchtkrankenversorgung nur einen Bruchteil der Personen mit riskantem
Alkoholkonsum erreicht, besteht die Notwendigkeit, andere Zugangswege
zu erschließen. Orte der medizinischen Versorgung sind hier besonders
gut geeignet.
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2.1 Die Hausarztpraxis
als Ort für Frühinterventionen
Die oben erwähnte Studie aus Lübeck und umgebenden Gemeinden
ergab, dass 80 % der alkoholabhängigen Teilnehmer mindestens einmal
im Jahr Kontakt zu einem Praktischen Arzt, Allgemeinmediziner oder Internisten
hatten (Rumpf et al., 2000). Dieser Befund legt nahe, dass eine große
Gruppe der betroffenen Personen in der Arztpraxis erreichbar ist. Als
ein weiterer Befund spricht für die Hausarztpraxis als Interventionsort,
dass die Prävalenzen für Alkoholabhängigkeit und -missbrauch
dort hoch sind. Eine Untersuchung in zwölf zufällig ausgewählten
Arztpraxen mit jeweils 80 konsekutiven Patienten in Lübeck ergab,
dass 7,2 % eine Alkoholabhängigkeit, 5,2 % Alkoholmissbrauch und
3,5 % eine remittierte Abhängigkeit aufwiesen (Hill, Rumpf, Hapke,
Driessen & John, 1998; John, Hapke, Rumpf, Hill & Dilling, 1996).
Hinzu kamen 1,2 % der Patienten, welche die entsprechenden Kriterien nicht
erfüllten, bei denen aber ein Verdacht z. B. aufgrund von alkoholassoziierten
Erkrankungen bestand.
Neben der guten Erreichbarkeit von Personen mit auffälligem Trinkverhalten
in der Hausarztpraxis spricht auch für die dortige Beratung der Patienten,
dass der Hausarzt eine Vertrauensperson ist, zu dem zum Teil ein jahrelanger
Kontakt besteht. Weiterhin ist eine Vielzahl von Erkrankungen direkt oder
indirekt mit Alkoholkonsum assoziiert. Dadurch bieten sich günstige
Anknüpfungspunkte für das beratende Gespräch. Auch lässt
sich durch einen fortlaufenden Kontakt ein Monitoring ermöglichen,
bei dem der Hausarzt durch Kontrolle von Laborparametern oder anderen
somatischen Befunden eine positive Rückmeldung bei Abstinenz oder
Reduktion geben kann. Ein solches Vorgehen führte in einer klassischen
Frühinterventionsstudie zu einer geringeren Rate an Krankschreibungen,
weniger Krankenhausaufenthalten und einer geringeren Mortalität (Kristenson,
Ohlin, Hulten-Nosslin, Trell & Hood, 1983). Derzeit wird in einem
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten
Projekt der Klinik für Psychiatrie des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, geprüft, ob ein gestuftes
Interventionskonzept in Hausarztpraxen sinnvoll ist. Dabei besteht der
erste Schritt aus einer minimalen Intervention (z. B. aushändigen
einer Broschüre), eine aufwendigere Intervention (Kurzberatung) erfolgt
nur, wenn die erste Intervention nicht zum Erfolg geführt hat (Rumpf,
Bischof et al., 2001).
2.2 Frühintervention
im Allgemeinkrankenhaus
Auch im Allgemeinkrankenhaus sind die Voraussetzungen für Frühinterventionen
bei alkoholbezogenen Störungen gut. Die Prävalenzen der Störungen
sind noch höher als in den Arztpraxen. In einem untersuchten Lübecker
Allgemeinkrankenhaus wiesen 12,7 % der Patienten eine Alkoholabhängigkeit
und 4,8 % einen Alkoholmissbrauch auf (Hill et al., 1998; John et al.,
1996). Bei weiteren 9,7 % bestand der Verdacht auf ein Alkoholproblem
und 2,6 % waren remittierte Alkoholabhängige.
Für Frühinterventionen im Allgemeinkrankenhaus spricht weiterhin,
dass die Änderungsmotivation dort - vermutlich durch die Konfrontation
mit einer somatischen Erkrankung - gegenüber der Allgemeinbevölkerung
erhöht ist (Rumpf, Hapke, Meyer & John, 1999). Des Weiteren kann
die zeitweilige Abstinenz und der körperliche Entzug, der dort durchlaufen
wird, günstig für eine Beratung und weiterführende Maßnahmen
genutzt werden.
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2.3 Weitere Einrichtungen
und Beteiligte innerhalb der medizinischen Versorgung
Bislang kaum genutzt wird die Apotheke als Ort für primär-
oder sekundärpräventive Maßnahmen bei Menschen mit riskantem
Alkoholkonsum. Unbekannt ist, wie hoch die Prävalenz von alkoholbezogenen
Störungen unter Kunden in Apotheken ist. Günstig für einen
Kontakt kann sich auswirken, dass ein höheres Maß an Anonymität
an diesem Ort gewährleistet ist. Auch hier lässt sich die Nähe
zum Thema Gesundheit nutzen.
Eine Reihe anderer Berufsgruppen ist zu nennen, die eine wichtige Rolle
im Rahmen der Frühintervention einnehmen können; dazu zählen
z. B. die Hebammen (s. Abbildung 1). Neben den Hausärzten können
auch Fachärzte einbezogen werden, wobei sich insbesondere Gynäkologen
und Zahnärzte anbieten, weil hier häufige und wiederkehrende
Kontakte gewährleistet sind. Weiterhin können neben Ärzten
auch die Arzthelferinnen und das Krankenpflegepersonal einen ganz entscheidenden
Beitrag für die Frühintervention leisten. Das betrifft zum einen
die Identifizierung der betroffenen Patienten, zum anderen aber auch -
nach entsprechender Schulung - das beratende Gespräch.
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3. Screening
In der Regel besteht der Prozess der Frühintervention aus zwei
Schritten:
1. Einem Screening, in dem die infrage kommenden Patienten identifiziert
werden, und
2. der eigentlichen Kurzintervention, die aus einem Ratschlag oder einer
Beratung bestehen kann.
Früher galt, dass lediglich etwa 50 % der Patienten mit einer Alkoholproblematik
im Sinne von Abhängigkeit oder Missbrauch vom Arzt erkannt werden.
In einer jüngeren Studie konnte belegt werden, dass diese Befunde
im Wesentlichen auf methodische Mängel zurückzuführen sind.
Die tatsächlichen Entdeckungsraten liegen weitaus höher, so
dass davon ausgegangen werden kann, dass die meisten Ärzte ihre Patienten
hinsichtlich einer Alkoholproblematik richtig einschätzen können
(Rumpf, Bohlmann, Hill, Hapke & John, 2001). Trotzdem ließ sich
in der Studie nachweisen, dass ein zusätzlicher Screening-Fragebogen
die Entdeckungsrate klar verbessern kann. Für den Einsatz eines routinemäßigen
Screenings bei allen neuen Patienten (und im Abstand von etwa einem Jahr
im Verlauf) spricht vor allem aber auch, dass die Patienten, bei denen
noch keine Abhängigkeit und kein Missbrauch vorliegt, die also lediglich
einen Risikokonsum betreiben, nicht ohne eine systematische Befragung
zu entdecken sind. Besonders hier sind kurze Fragebogenverfahren notwendig.
Insgesamt haben sich Fragebogenverfahren als deutlich sensitiver und spezifischer
im Vergleich zu Laborparametern erwiesen (Aertgeerts, Buntinx, Ansoms
& Fevery, 2001). Solch ein Fragebogenverfahren kann dem Patienten
z. B. von der Arzthelferin bei der Anmeldung überreicht werden. Wenn
es das Ziel ist, Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch zu identifizieren,
so hat sich der Lübecker Alkoholabhängigkeits- und -missbrauchs-Screening-Test
(LAST) als besonders sensitiv und effektiv bewährt (Rumpf, Hapke,
Hill & John, 1997; Rumpf, Hapke & John, 2001). Wenn zusätzlich
oder insbesondere Patienten mit einem Risikokonsum herausgefiltert werden
sollen, so ist z. B. der Alcohol-Use-Disorders-Identification Test (AUDIT)
(Rumpf, Meyer, Hapke & John, 2001; Saunders, Aasland, Babor, DeLaFuente
& Grant, 1993) ein geeignetes Verfahren. Ökonomischer, jedoch
nicht ganz so sensitiv ist eine Kurzform des AUDIT, welche lediglich die
Konsumfragen des AUDIT beinhaltet (AUDIT C) (Bush, Kivlahan, McDonell,
Fihn & Bradley, 1998). Empfehlenswert ist ein neu entwickeltes Verfahren,
das aus AUDIT-C, Fragen des LAST und einem zusätzlichen Item besteht.
Das Verfahren mit dem Namen Brief Alcohol Screening Instrument for primary
Care (BASIC) erweist sich als ähnlich sensitiv und spezifisch wie
der AUDIT, ist aber kürzer und in Durchführung und Auswertung
vereinfacht (Rumpf et al., 2003). Die Fragen sind in Abbildung 2 aufgelistet.
4. Interventionen
Der zweite Schritt der Frühintervention besteht in einer Beratung
oder einem Ratschlag an den Patienten. Auch das Aushändigen einer
Broschüre oder eines Selbsthilfemanuals kann bereits zu einer Trinkmengenreduktion
beitragen (Apodaca & Miller, 2003). Insgesamt haben sich Kurzinterventionen
als wirksam erwiesen (Bien, Miller & Tonigan, 1993; Wilk, Jensen &
Havighurst, 1997). Eine Metaanalyse, die insofern sehr aufschlussreich
war, als sie zwischen sehr kurzen und etwas aufwendigeren Beratungen unterschieden
hat, kommt zu dem Schluss, dass eine Trinkmengenreduktion insbesondere
dann gewährleistet ist, wenn die Beratung aus mehreren Kontakten
besteht (z. B. 3 - 4 Kontakte innerhalb von 3 - 6 Mon.) (Poikolainen,
1999). Neuere Befunde zeigen, dass sogar nach vier Jahren die Effekte
einer kurzen Beratung (zwei Kontakte mit dem Arzt und zwei Telefonate
mit der Arzthelferin) noch Wirksamkeit zeigte. Die Trinkmengenreduktion
im Vergleich zur Kontrollgruppe war in der Vierjahreskatamnese noch nachweisbar
(Fleming et al., 2002). Auch konnte gezeigt werden, dass durch eine solche
Intervention Kosten im Gesundheitssystem eingespart werden (Fleming et
al., 2000, 2002).
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4.1 Hilfreiche
Formen der Gesprächsführung
Ein konfrontatives Vorgehen bei der Beratung von Patienten mit Alkoholproblemen
hat sich als nicht sinnvoll erwiesen. Bei einer Konfrontation neigen die
Patienten dazu, ihr Verhalten zu leugnen und reagieren mit Widerstand.
Ganz entscheidend bei der jeweiligen Intervention ist, dass der Arzt berücksichtigt,
welche Motivation zur Verhaltensänderung der Patient mitbringt. Dabei
hat sich ein Modell bewährt, das davon ausgeht, dass Menschen mit
einem gesundheitsbezogenen Problemverhalten verschiedene Stadien durchlaufen,
bevor sie zu einer stabilen Verhaltensänderung gelangen. Zunächst
befindet sich die Person in einem Stadium, in dem keine Absicht zum Aufgeben
des Verhaltens besteht (Stadium der Absichtslosigkeit). Wenn dann die
gedankliche und emotionale Auseinandersetzung zunimmt, gelangt die Person
in das Stadium der Absichtsbildung, in dem Vor- und Nachteile des Verhaltens
erwogen werden. Wenn es zu der Entscheidung gekommen ist, das Verhalten
zu ändern, gerät die Person ins Stadium der Vorbereitung, in
dem die Verhaltensänderung geplant wird. Die Umsetzung findet dann
im Handlungsstadium statt. Es folgt das Aufrechterhaltungsstadium, in
dem das neue Verhalten (z. B. weniger oder gar keinen Alkohol zu trinken)
beibehalten wird und die Vermeidung von Rückfällen in den Vordergrund
rückt (Keller, Velicer & Prochaska, 1999).
In Abhängigkeit vom jeweiligen Stadium sind unterschiedliche Zielsetzungen
und Interventionen sinnvoll (Abbildung 3). Wenn der Arzt dem Patient vorschlägt,
eine Beratungsstelle aufzusuchen, der Patient aber noch im Stadium der
Absichtslosigkeit ist, wird er sich verteidigen oder sein Problem verleugnen.
Sinnvoll ist es daher, zunächst einmal die jeweils nächste Stufe
zum Ziel zu haben.
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Im Stadium der Absichtslosigkeit
kann es Ziel sein, Ansatzpunkte dafür zu suchen, bei denen sich die
Person selbst oder deren Umfeld Gedanken über den Alkoholkonsum macht
(z. B. Gesundheit, Arbeit oder Familie). Es können Informationen
zum Zusammenhang von Alkohol und Gesundheit angeboten werden. Dabei ist
es günstiger, Informationen zunächst erst einmal anzubieten,
da der Patient dann eher bereit ist, diese anzunehmen, als wenn dieses
ungebeten geschieht. Im Stadium der Absichtsbildung können Vor- und
Nachteile des Alkoholkonsums aus Sicht des Patienten beleuchtet werden.
Es sollten Besorgnisse erfragt werden, die der Patient selbst in Bezug
auf sein Verhalten hat. Weiterhin gilt es, die Entscheidungsfindung zu
fördern, sofern eine Grundmotivation vorhanden ist, aber nicht zu
einer Entscheidung zu drängen; dieses führt in der Regel zu
Widerstand. In der Vorbereitungsphase sollten Optionen dazu angeboten
werden, in welcher Form eine Verhaltensänderung denkbar ist. Dazu
gehören Reduktions- oder Abstinenzversuche oder die Inanspruchnahme
weitergehender Hilfen. Das Erstellen eines kurzen Handlungsplanes, welche
Schritte zu tun sind, ist hilfreich. Entscheidend ist, dass der Patient
über eine Entscheidungsfreiheit verfügt. Auch hier gilt, dass,
wenn der Patient gedrängt wird, eher mit Widerstand zu rechnen ist.
In der Handlungsphase, wenn der Patient sich bereits entschlossen hat
sein Trinkverhalten zu ändern, geht es darum, den Entschluss zu bekräftigen.
Wichtig ist, ein Lob dafür auszusprechen, dass sich der Patient für
eine Verhaltensänderung entschieden hat. Die Ziele, die sich der
Patient gesetzt hat, können jetzt überprüft werden, z.
B., ob die geplante Abstinenz oder Reduktion eingehalten wurde. Eine Überprüfung
des Erfolges im Sinne eines Feedbacks kann eine deutliche Hilfe darstellen.
Bei allen Interventionen ist es Ziel, weitere Kontakte zu ermöglichen
und den Patienten nicht zu verschrecken.
In der Gesprächsführung mit dem Patienten haben sich spezifische
Methoden sehr bewährt. Diese sind zusammengefasst unter dem Begriff
Motivational Interviewing, bzw. motivierende Gesprächsführung
(Miller & Rollnick, 2002; Miller & Rollnick, 1999). Im Rahmen
des Aktionsplans Alkohol werden Kurse zum Erlernen dieser Methoden angeboten.
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5. Aktivitäten
des Aktionsplans Alkohol
Im Oktober des Jahres beginnt der Schwerpunkt Medizinische Versorgung
des Aktionsplans Alkohol Schleswig-Holstein. Nachdem in der Vergangenheit
die Themen Jugend und Arbeitsplatz im Vordergrund
standen, geht es nun darum, die Chancen aufzuzeigen, die sich vor allem
niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und anderen
Beteiligten am Gesundheitsversorgungssystem in der Frühintervention
von riskantem Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit
bieten. Im Rahmen dieser Kampag- ne sind zahlreiche Aktivitäten geplant,
die unterstützen sollen, dass Menschen mit einem riskanten Alkoholkonsum,
Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit innerhalb der medizinischen
Versorgung kontaktiert und beraten werden. Die niedergelassenen Arztpraxen
stellen dabei einen entscheidenden Baustein dar, es sollen jedoch auch
weitere Bereiche einbezogen werden, wie Krankenhäuser, Apotheken,
Hebammen usw. In Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BzGA) wird den niedergelassenen und stationär arbeitenden
Ärzten Informationsmaterial zugesandt. Dazu gehört u. a. ein
Leitfaden zum Umgang mit Patienten mit Alkoholproblemen in der ärztlichen
Praxis, der von der BzGA erstellt wurde. Begleitet wird der Aktionsplan
u. a. von einer Öffentlichkeitskampagne mit einer Plakataktion im
öffentlichen Raum. Für Ärzte und weitere Berufsgruppen
werden eine Reihe von Fortbildungen angeboten, in denen u. a. die Techniken
der motivierenden Gesprächsführung vermittelt werden. Auch soll
eine Reihe von Informationsveranstaltungen zu dem allgemeinen Thema Alkohol
und medizinische Versorgung stattfinden. Zahlreiche Verbände und
Organisationen sind an der Ausgestaltung und Lenkung der Aktivitäten
dieses Schwerpunktes beteiligt. Dazu gehören u. a. der Berufsverband
Deutscher Internisten, der Verband leitender Krankenhausärzte, der
Hausärzteverband, der Berufsverband der Frauenärzte, die Ärztekammer
Schleswig-Holstein, die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein,
die Landesversicherungsanstalt, die Bundesversicherungsanstalt, die Universitätskliniken,
die Apothekerkammer Schleswig-Holstein und Krankenkassen (u. a. IKK, AOK
und Verband der Angestelltenkrankenkassen).
Die federführende Organisation übernehmen das Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
(Tel. 0431/988-5483), die Landesstelle gegen die Suchtgefahren (Tel. 0431/564770)
und die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein Campus Lübeck (Tel. 0451/500-2871). Hier sind
auch weitere Informationen zu den Aktivitäten des Aktionsplans erhältlich.
Literatur bei den
Verfassern
UKSH, Campus Lübeck,
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Forschungsgruppe S:TEP
(Substanzmissbrauch: Therapie, Epidemiologie und Prävention), Ratzeburger
Allee 160, 23538 Lübeck,
E-Mail h.rumpf@ukl.mu-luebeck.de
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
9/2003
S. 67 - 73
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