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Öffentliche
Ausschreibung von Vertragspraxen gemäß § 103 Abs. 4 SGB
V
Die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag
eines Ärzten/Psychotherapeuten deren Vertragsarztsitz zur Übernahme
durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen
gesperrte Gebiete handelt:
Stadt Kiel
02/07/03
Praxis eines prakt. Arztes/einer prakt. Ärztin
Bewerbungsfrist: 30.07.2003
05/07/03
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Bewerbungsfrist: 31.07.2003
06/07/03
Praxis eines prakt. Ärztes/einer prakt. Ärztin
Bewerbungsfrist: 31.07.2003
Stadt Lübeck
04/07/03
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin
für Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.08.2003
Kreisregion Stadt Neumünster / Kreis Rendsburg-Eckernförde
03/07/03
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 15.08.2003
Kreis
Ostholstein
01/07/03
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Bewerbungsfrist: 15.08.2003
Kreis Pinneberg
07/07/03
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 31.07.2003
Die abgabewilligen Ärzte/Psychotherapeuten möchten zunächst
noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren (Tel.: 04551/883327, 883259, 883346,
883378).
Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche
Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg.
Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis
erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich:
- Auszug aus
dem Arztregister,
- Bescheinigung
über die seit der Approbation (bei Psychotherapeuten seit der Diplomierung)
ausgeübten ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeiten,
- ein Lebenslauf.
Außerdem
müsste ein polizeiliches Führungszeugnis nach der Belegart O,
ein so genanntes Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde
des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein
dann unmittelbar vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte/ Psychotherapeuten,
die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung
in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für
diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung
für diesen Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste
befreit hiervon nicht.
Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragsarztsitzen von Hausärzten
(Fachärzte für Allgemeinmedizin, prakt. Ärzte, und hausärztlich
tätige Internis- ten) können sich sowohl Fachärzte für
Allgemeinmedizin als auch hausärztlich tätige Internisten bewerben.
Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspsychotherapeutenpraxen
können sich Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
Ärzte für Psychotherapeutische Medizin sowie Ärzte, die
beabsichtigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu
werden, bewerben.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
7/2003
S. 88 - 89
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