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Intensiv-neurologische
Hilfestellung vor Ort
Der neue mobile Konsiliardienst für Fragestellungen
in Zusammenhang mit der Hirntoddiagnostik in Schleswig-Holstein und Hamburg
Hans-Christian Hansen für das mobile Konsiliarteam
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Die klinische Praxis
zeigt, dass eine effiziente und zeitnahe Diagnostik des Hirntod-Syndroms
gerade im Flächenland an vielen Standorten schwer zu realisieren
ist. Dieser Situation stehen einerseits die Anforderungen des Transplantationsgesetzes
nach umfassender Meldung hirntoter Patienten, andererseits die unerwünschte
Rückläufigkeit der postmortalen Organspende bei unverändertem
Bedarf gegenüber. In Anlehnung an ein in Niedersachsen erfolgreich
praktiziertes Modell hat sich auch nördlich der Elbe ein mobiler
Konsiliardienst formiert, der abrufbereit und für die anfordernde
Klinik derzeit kostenfrei in den Bereichen Schleswig-Holstein und Hamburg,
zum Teil auch in den nördlichen niedersächsischen Gemeinden
zur Verfügung steht. Ziel unseres Dienstes ist es, zur Beurteilung
von Patienten mit akuten schweren und schwersten Hirnschädigungen
im Umfeld der Hirntoddiagnostik eine neurologische Kompetenz vor Ort zu
bringen. In Entsprechung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur
Hirntoddiagnostik sollen so eventuell vorhandene Unsicherheiten oder Zweifel
am prognostisch ernsten oder infausten Zustand des Patienten ausgeräumt
bzw. bestätigt werden.
Aufbau und Logistik
des Konsiliarteams
Unterstützt durch die Ärztekammern Schleswig-Holstein und
Hamburg sowie vornehmlich durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation
(DSO) formierte sich Ende 2001 auf Initiative der Neumünsteraner
Klinik für Neurologie und Psychiatrie im Friedrich-Ebert-Krankenhaus
eine Gruppe von Fachärzten, die sich auf ein gemeinsames Vorgehen
zur Erbringung von konsiliarischen Leistungen verständigte, auf der
Grundlage der Bundesärztekammer-Richtlinien zur Durchführung
der Hirntod-Bestimmung [Dtsch. Ärzteblatt (1998) 95: A-1861-1868].
Hierzu entscheidende logistische und organisatorische Aufgaben (Gerätepool,
Dienstkoordination, abrufbare Telefonbereitschaft, Fahrdienste) wurden
durch die DSO initiiert, koordiniert und realisiert.
Dieser Rufbereitschaftsdienst, an dem derzeit zwölf Fachärzte
und fünf medizinisch technische Assistentinnen (MTA) aus insgesamt
fünf verschiedenen Kliniken teilnehmen, steht an Wochenend- und Feiertagen
ebenso wie werktags zur Verfügung. Er ist über die Einsatzzentrale
der DSO in Hamburg-Bahrenfeld telefonisch erreichbar. Damit ist es für
die anfordernde Klinik möglich geworden, kostenlos und zumeist noch
am gleichen Tag zur Beurteilung des Patienten einen erfahrenen Neurologen
mit MTA vor Ort heranzuziehen.
Zur Gewährleistung des entsprechenden fachlichen Hintergrundes werden
in diesem Konsiliardienst ausschließlich Fachärzte für
Neurologie, Neurochirurgie oder Nervenheilkunde eingesetzt, die eine jahrelange
Erfahrung mit der Hirntoddiagnostik und den einschlägigen apparativen
Zusatzmethoden (EEG, Dopplersonographie) vorweisen können. Alle MTA
verfügen über spezielle Erfahrungen mit der EEG-Untersuchung
bei hirntoten Patienten.
Aufgabenstellung
des Konsiliarteams
Dieser Konsiliardienst steht zur Bestätigung oder zum Ausschluss
eines Hirntodsyndroms nach akuter primärer oder sekundärer schwerer
Hirnschädigung zur Verfügung, wenn vor Ort die Expertisen mit
den neurologisch-klinischen Untersuchungsbefunden oder der apparativen
Zusatzdiagnostik nicht lückenlos vorliegen. Neben technisch-apparativer
Unterstützung geht es dabei oft um die vorgeschriebene Zweituntersuchung
durch den speziell erfahrenen Arzt oder eine zweite Meinung
zum Patienten mit einer ernsten neurologischen oder neurochirurgischen
Komplikation oder Grunderkrankung (Tab. 1). Ausdrücklich beschränkt
sich das Aufgabenspektrum nicht auf Fragestellungen im Umfeld der Organspende.
Aktivierung des
Konsilteams
Ein Konsil kann über die DSO-Einsatzzentrale Hamburg-Bahrenfeld
rund um die Uhr angefordert werden (Tel.-Nr. siehe Anschrift). Bis zum
Eintreffen des Konsiliarteams wird in kurzen strukturierten telefonischen
Rücksprachen die Situation im Vorfeld eingegrenzt (Abb. 1).
Geklärt wird sofort, ob eine Hilfestellung vor Ort oder ggf. zunächst
eine telefonische Beratung durch den Konsiliar erfolgt. Wesentliche Daten,
die die Feststellung der Voraussetzungen zur Hirntoddiagnostik betreffen
(z. B. toxikologisches Profil, Blutdruckwerte, Temperaturverlauf, Elektrolyte),
werden hierzu anfangs durch die DSO aufgenommen. Sie liegen dem Dienst
habenden Konsiliar dann bei der anschließenden Rücksprache
mit dem anfragenden Krankenhaus vor. Bei dieser Rückfrage können
spezielle Rahmenbedingungen des individuellen Falles z. B. im Hinblick
auf die akute zerebrale Schädigung und die zugrunde liegende Situation
vor Eintreffen des Teams vorbesprochen werden. Dies betrifft in aller
Regel auch die Verfügbarkeit aktueller CCT-Aufnahmen, ggf. werden
schon weitere toxikologische Untersuchungen eingeleitet. Im Idealfall
kann bei diesem Gespräch schon der Zeitpunkt festgelegt werden, zu
dem das Konsiliarteam vor Ort erscheint und dann einen Kollegen aus der
Klinik antrifft, der mit Patient und Hirntoddiagnostik vertraut ist und
als zweiter Untersucher fungieren kann. Auch der diagnostische Ablauf
und technische Rahmenbedingungen (z. B. bzgl. des zwingend vorgeschriebenen
Apnoe-Testes wie funktionsbereiter arterieller Zugang, Möglichkeit
zur seriellen Blutgas-Analyse) können hierbei vorbesprochen werden
(Tabelle 2).
Steht eine Organspende im Raum, werden anschließend, nach Feststellung
des Hirntodes und bei Vorliegen der Einwilligung durch die DSO die entsprechenden
weiteren Maßnahmen getroffen.
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Erste Erfahrungen
Nach einer Pilotphase im 1. Halbjahr 2002 mit drei ersten Einsätzen
besteht nunmehr ein eigener lückenloser Dienstplan für den Bereich
Schleswig-Holstein, Hamburg und nördliches Niedersachsen.
Im 2. Halbjahr 2002 wurde das mobile neurologische Konsil insgesamt sieben
Mal in Anspruch genommen. Die Einsatzorte reichten von der südlichen
Landesgrenze Hamburgs bis zur Insel Sylt .
Die mediane Einsatzdauer betrug 5 Stunden, 50 Minuten (Spanne: 2 Stunden,
10 Minuten bis 9 Stunden, 50 Minuten). Der häufigste Anlass zur Anfrage
an das Team betraf die Unterstützung in der apparativen Zusatzdiagnostik
mittels EEG oder transkranieller Dopplersonographie und die Bereitstellung
eines zweiten Untersuchers nach erfolgter Feststellung eines Hirntodsyndroms
vor Ort.
In einem Fall konnten wir die Zweifel an einem Hirntodsyndrom bestätigen,
wobei die toxikologischen Befunde das Bild verschleierten und die transkranielle
Dopplersonographie eine erhaltene restliche Strömung in den Hirnbasisarterien
aufzeigte. In den übrigen Fällen wurde der Hirnstammfunktionsverlust
gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer bestätigt,
zum Teil unter sehr speziellen Bedingungen (niedriges Lebensalter, schwierige
EEG-Ableitbedingungen). Entsprechend wurde sechs Mal der irreversible
zerebrale Funktionsverlust gemeinsam festgestellt.
Wunschgemäß wurde die Arbeit des Konsiliarteams vor Ort stets
durch einen oder mehrere gut über den Patienten unterrichtete Kollegen
unterstützt und die terminlichen Absprachen gelangen in der Regel
problemlos. Als häufigster Verbesserungsvorschlag der Konsiliarärzte
ist eine separate, von wachen Patienten abgeschiedene Untersuchungsmöglichkeit
des betreffenden Patienten zu erwähnen.
Qualitätssichernde
Maßnahmen
Zur kontinuierlichen Verbesserung der Abläufe dienen uns regelmäßig
angefertigte Einsatzprotokolle, ergänzt durch die im Vorfeld des
Konsils bearbeiteten Checklisten hinsichtlich der diagnostischen und situativen
Voraussetzungen. Über jeden Einsatz ist somit untersucherspezifisch
eine Manöverkritik möglich. Jahresübersichten
über die aufgewandten Zeiträume und Geräteeinsätze
können dargelegt und den Ärztekammern berichtet werden.
Für die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung des Teams und zur
Teamentwicklung stehen jährliche Workshops, ebenfalls organisiert
durch die DSO, zur Verfügung. Neben Weiterbildungsreferaten und einzelnen
Dienstberichten werden hier auch spezielle Fragen der Auslegung in der
Methodik der Untersuchung und der Feststellung der Voraussetzungen zur
Hirntoddiagnostik gemeinsam diskutiert und soweit möglich und sinnvoll,
einheitlich geregelt.
Schlussbemerkung
Den speziellen und dezidierten Anforderungen der Hirntoddiagnostik
auf der Intensivstation zu entsprechen, ohne entsprechende Dienste im
Routinebetrieb vorzuhalten, lässt sich vielerorts schwer umsetzen.
Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sind hiervon betroffen,
aber derzeit auch Leistungsanbieter höherer Versorgungsstufen.
Die entsprechende Hilfestellung, geleistet durch das vorgestellte mobile
Konsiliarteam soll auch dazu beitragen, den in solchen Situationen auf
der Intensivstation oftmals drohenden Engpass hinsichtlich personeller
und apparativer Ressourcen abzuwenden bzw. zu erleichtern. Für die
anfordernde Klinik wird es damit möglich, die Hirntoddiagnostik im
eigenen Haus mit deutlich reduziertem Aufwand darzustellen und gemäß
den Anforderungen des Transplantations-Gesetzes eine lückenlose Meldung
hirntoter Patienten (auch unabhängig von der Organspendeeinwilligung)
zu realisieren.
Tab. 1: Anlass
zur Hinzuziehung des mobilen Konsiliarteams
- Zweiter erfahrener
Untersucher nicht vorhanden
- Schwierige Ausgangsbedingungen
(z.B. Kinder)
- Keine EEG-Diagnostik
verfügbar
- Personelle Engpässe
am Wochenende
- Inkongruente Befunde
(klinische Zeichen vs. apparative Verfahren)
- Zusätzliche
Stellungnahme erbeten
Tab. 2: Technische
Rahmenbedingungen im Umfeld der konsiliarischen Hirntod-Diagnostik
- Einsicht in Akte
und Vordiagnostik, CCT-Aufnahmen
- Rücksprache
Pflege/behandelnde Ärzte
- Besprechung mit
2. lokalem Untersucher
- ggf. Rücksprache
Toxikologie
- Neurologische Untersuchung
- Technische Zusatzuntersuchung
(EEG/Doppler-Sonografie)
- Abschirmung gegenüber
Mitpatienten
- Assistenz an Absaugeinrichtungen
- Assistenz Apnoetest
(am Respirator, am arteriellen Zugang, am BGA-Gerät)
- Dokumentation
Prof. Dr. Hans-Christian
Hansen, Klinik für Neurologie und Psychiatrie, Friedrich-Ebert-Krankenhaus
GmbH, Friesenstraße 11, 24531 Neumünster, E-Mail hc.hansen@fek.de,
Vermittlung des Konsiliarteams via DSO Tel. 040/89066888
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
7 / 2003
S. 83 - 86
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