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Medizin & Wissenschaft
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Zum Umgang mit hochinfektiösen
Krankheiten Unabhängig von
der überzeugten Ablehnung von Krieg und der persönlichen Wut,
als Fachkraft möglicherweise missbraucht zu werden, müssen wir
versuchen, das gegenwärtige Pocken-Szenario zu analysieren. Bioterroristische
Szenarien Bei bioterroristischen Ereignissen werden zwei Szenarien diskutiert: der sofort erkennbare Anschlag mit Bekennermitteilung, der Biobang, der eine sofortige Großpanik der Betroffenen und der regionalen Bevölkerung mit Flucht und damit Ausbreitung verursacht. Denkbar ist etwa die Selbstmordsprengung eines Kranken in einem Fußballstadion, insbesondere mit einem Erreger mit kurzer Inkubationszeit wie der Pest (ein bis vier Tage). Bei Pocken mit einer langen Inkubationszeit (sieben bis 19 Tage), die ein Zeitfenster von vier bis fünf Tagen für die Impfung erlaubt, ist das zweite Szenario nämlich der stille oder schleichende Anschlag mit Ausbringung von Pockenviren durch ein Sprühgerät bei einer Großveranstaltung mit internationalen Gästen effektiver. Die Betroffenen werden nach sieben bis 19 Tagen in ihrer Heimat - überall in Europa und in der Welt - krank und es dauert sicher weitere drei bis sieben Tage bis diese Erkrankungen miteinander verknüpft sind und die Diagnose steht. Die Folgen sind damit wesentlich gravierender und schwerer beherrschbar. Die Meldung
Das neue Infektionsschutzgesetz
vom Januar 2001 gibt Ärzten und Laboratorien klare Anweisungen über
die sofortige Meldung von Verdacht auf oder Diagnose von hochkontagiösen
Erkrankungen. Da die Pocken als ausgerottet gelten, sind sie nicht mehr
erwähnt. Ebenso ist ein bioterroristischer Anschlag mit einer möglichen
Infektionskatastrophe nicht angedacht. Es muss also analog gehandelt werden.
Die Crux liegt darin, dass die Ungeübtheit von Ärzten infektiologisch
zu denken und ungewöhnliche Infektionen wahrzunehmen, zu Verzögerungen
in den Meldungen, die durch den öffentlichen Gesundheitsdienst vernetzt
und ausgewertet werden können, führen wird.
Die Pocken und die Grundrechte Die Maßnahmen zur Verhütung wie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Infektionsschutzgesetz, das den Ländern zur Durchführung aufgetragen ist, ermöglichen Einschränkungen der bürgerlichen Grundrechte. So kann ab sofort das Recht auf körperliche Unversehrtheit - etwa die Pockenpflichtimpfung von Kontakten, die Freiheit der Person - Zwangsisolierung von Patienten und Absonderung von Kontakten, die Versammlungsfreiheit - Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die Freizügigkeit - der Stop von Individualverkehr - und die Unverletzlichkeit der Wohnung - die Kontakt-Prüfung - eingeschränkt werden. Die Eingangsschwelle für die zuständigen Behörden, primär auf Kreisebene der öffentliche Gesundheitsdienst und die Polizei, liegt niedrig. Sie müssen bereits bei der Annahme, also dem konkreten Verdacht und nicht nur der Diagnose der Erkrankung, tätig werden, zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahr. Die Vorgaben, dass die Maßnahmen verhältnismäßig, geeignet und erforderlich zu sein haben, sind in der Anspannung eines Ernstfalles schwer prüfbar. Die Erklärung des Katastrophenfalles (Bayerisches Katastrophengesetz, Artikel 18) kommt regional in Frage. Die Verhütung der Ausbreitung Die Diagnose Pocken
bei ein oder mehreren Anfangspatienten muss zu deren sofortiger Isolation
führen (IfSG), in den von der Bundesrepublik aufgebauten Kompetenzzentren
für hochkontagiöse Erkrankungen (Berlin, Hamburg, Frankfurt/Main,
München, Leipzig - weitere Behandlungszentren sind im Aufbau). Die
etwa 30 verfügbaren, regional gestreuten Isolationsplätze bilden
einen guten Puffer, der Zeit gibt, für den Ausbreitungsfall vorgeplante
Quarantänestationen zu aktivieren. Von Bedeutung ist, dass die Untersuchung
von Patienten mit Verdachtszeichen nicht in allgemeinen Praxen oder Krankenhäusern,
sondern nur in den Quarantänestationen erfolgt, um die für die
Infektion besonders gefährdeten Gruppen, die sich in den ambulanten
und stationären Gesundheitseinrichtungen konzentrieren, nicht zu
exponieren. Soweit wir wissen, sind Atopiker, Immunsupprimierte durch
Zytostase, Steroide, Transplantationen, HIV-Infektionen und eventuell
weitere Gruppen gegenüber dem Pocken- wie dem Impfpocken-Virus vermehrt
empfänglich. Fachpersonal im Pockenfall Es gibt nur wenige
im Umgang mit hochkontagiösen Patienten und Erregern geschulte Fachkräfte
in den Gesundheits-, Rettungs- und Sicherheitsdiensten. Die Angst vor
eigener Ansteckung und Übertragung auf Patienten ist daher hoch.
Aber ebenso vorhanden ist die Bereitschaft sehr vieler im gegebenen Fall
ihren professionellen Beitrag zur Bewältigung eines Ausbruchs zu
leisten. Die Freiwilligkeit eines Dienstes ist daher ein wesentliches
Prinzip. Vorbereitung mit gezielter Schulung in allen Lernmedien und in
praxisnahen Kursen laufen für alle Berufsgruppen, die zur Bewältigung
beitragen müssen: Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte,
Pflegekräfte, Apotheker, Laborkräfte, Rettungspersonal, Sicherheitskräfte,
Organisationsmanager und Medienfachleute. Prof.
Dr. Klaus Fleischer, Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Bayerischen Ärzteblattes, Heft 2/2003 |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 4 / 2003 S. 67 - 70 |
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