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Konsensus
Postulate zum Umgang mit Pharmaka kritischer Dosierung: ein Konsensus
Karl-Uwe Petersen, Dietmar Abendroth, Pasquale Calabrese, Peter Oberender
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Abb.
1: Definition des Begriffs Geringe therapeutische Breite
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Kritische Dosierung
Bei Auswahl und Wechsel zwischen wirkstoffgleichen Medikamenten müssen
Sicherheit und Wohlergehen des Patienten im Vordergrund stehen. Diese
Kriterien haben Vorrang vor einer vordergründigen Kostenminimierung:
wird ein Austausch von unzureichenden Kriterien geleitet, so kann sich
das Ziel der Kostenoptimierung ins Gegenteil verkehren.
Besonderes Augenmerk muss den Pharmaka kritischer Dosierung gelten. Diese
sind charakterisiert durch:
- geringe therapeutische
Breite
- steile Dosis-Wirkungs-Beziehung
für Wirksamkeit bzw. Toxizität
- Notwendigkeit individueller
Dosierung, z. B. auf Basis des Körpergewichts
- Notwendigkeit der
Plasmaspiegelüberwachung
- ernste klinische
Folgen einer zu hohen (Toxizität) oder zu niedrigen Dosierung (fehlende
Wirksamkeit)
Beispiele für
Wirkstoffe kritischer Dosierung: Carbamazepin, Amiodaron, Theophyllin,
Vitamin-K-Antagonisten, Tacrolium, Ciclosporin.
Besonders bei Pharmaka kritischer Dosierung ist eine Aut-idem-Regelung
problematisch. Sie ist nur bei Zugrundelegung besonderer Kriterien vor
und nach erfolgter Zulassung akzeptabel. (Abb. 1)
Natürlich sind
Generika, bei denen die Kosten für die medizinische Entwicklung,
teure Studien und eine umfassende medizinische Information entfallen,
billiger als ein Original - sie müssen jedoch auch eine qualitativ
hochwertige medizinische Behandlung gewährleisten. Damit ein Nachahmer-Präparat
die Zulassung erhält, muss deshalb neben dem Nachweis der Unbedenklichkeit
des Medikamentes die Bioäquivalenz zum Original dokumentiert werden.
(Abb. 2)
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Abb.
2: Definition Bioverfügbarkeit
(Grafik nach K.-U. Petersen)
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Abb.
3: Derzeit für die Zulassung geforderte Vertrauensgrenze
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Einengung des Bereichs
der tolerierten Abweichung von AUC und Cmax (z. B. 90 % Vertrauensgrenze
zwischen 0,9 und 1,1)
Eine solche
Einengung würde auch auf einfache Weise dem Umstand Rechnung tragen,
dass zwischen individueller und durchschnittlicher (Gruppen-)Bioverfügbarkeit
relevante Unterschiede liegen können.
Erläuterung:
Präparate werden derzeit für austauschbar erklärt, wenn
in pharmakokinetischen Untersuchungen die 90 % Vertrauensgrenze für
den Quotienten der beiden AUC-Werte (AUC: Fläche unter der Plasmakonzentration-Zeit-Kurve)
und Cmax-Werte (Cmax: = maximale Plasmakonzentration) jeweils zwischen
0,8 und 1,25 liegen. Diese Grenzen sind arbiträr. Von den bereits
heute gegebenen Möglichkeiten, die Bereiche enger oder auch weiter
abzustecken, wird praktisch kein Gebrauch gemacht. (Abb. 3)
Solange eine wissenschaftliche Begründung dieser Werte fehlt, verlangen
Sicherheitserwägungen, wenigstens für Pharmaka kritischer Dosierung
eine engere Grenze zu ziehen, ebenso wie für weniger kritische Pharmaka
weitere Toleranzgrenzen akzeptabel sein können.
Engere Bereiche würden auch dem Missstand begegnen, dass die gegenwärtige
Regelung einen (Aut-idem-)Wechsel zwischen zwei Generika nicht abdeckt:
Diese sind jeweils nicht gegeneinander, sondern nur gegen die Original-Referenz
getestet und können daher wesentlich stärker voneinander abweichen.
(Abb. 4)
Nachweis der Bioäquivalenz
unter indikations- und substanzspezifisch definierten klinischen Bedingungen
Beispiele: unterschiedliche Dosen, ggf. im steady state nach Mehrfachgabe,
Einnahme vor bzw. nach den Mahlzeiten und in Gegenwart andere Pharmaka,
nach Möglichkeit unter Einschluss klinisch relevanter Endpunkte.
Erläuterung:
Die Praxis, Bioverfügbarkeitsuntersuchungen an jungen, gesunden,
in der Regel männlichen Freiwilligen durchzuführen, kann Bioäquivalenz
in der klinischen Situation - zumeist prolongierte Verabreichung an ältere,
polymorbide und -medizierte männliche oder weibliche Patienten, vor
oder nach den Mahlzeiten - nicht garantieren. Dies wird durch veröffentlichte
Studien und Fallbeispiele belegt1. Anstelle standardisierter, für
alle Pharmaka gleicher Prüfanforderungen werden individuell definierte
Prüfverfahren benötigt, die je nach Sachlage auch klinisch relevante
Messgrößen erfassen sollen. (Abb. 5)
Da bereits kleinste
Schwankungen in der Wirkstoffaufnahme bei schwerwiegenden Erkrankungen,
wie beispielsweise nach einer Transplantation, gravierende gesundheitliche
Belastungen zur Folge haben können, ist eine regelmäßige
Kontrolle des Blutspiegels unerlässlich. Eine Umstellung auf ein
anderes Präparat darf deshalb nur durch den behandelnden Arzt und
unter Überwachung des Patienten erfolgen.
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Abb.
4: Beispiel für die erlaubte Bandbreite
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Obligate Kontrolle
der Plasmakonzentration bei Wechsel zwischen wirkstoffgleichen Präparaten
Dies können In-vivo- wie auch validierte In-vitro-Untersuchungen
sein.
Erläuterung:
Bei einer dokumentierten Bioverfügbarkeit von z. B. 80 % des Originals
ist bei Pharmaka kritischer Dosierung mit einem Anpassungsbedarf bei der
Dosierung zu rechnen. Daher sind Kontrollen der Plasmaspiegel in einem
definierten Zeitraum erforderlich. Nach amtlicher Argumentation liegt
ein Regelungsbedarf nicht vor, da bei Pharmaka kritischer Dosierung derartige
Kontrollen ohnehin erfolgen. Bei einer Aut-idem-Regelung ist ebendies
nicht zu erwarten, da die Substitution durch den Apotheker und nicht durch
den Therapeuten erfolgt und bei gut eingestellten Patienten Kontrollen
in größeren Zeitabständen angesetzt werden. Daher sind
stringente Vorschriften zwingend erforderlich. (Abb. 6)
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Abb.
5: Dokumentierte pharmakokinetische Auswirkungen eines Präparatewechsels
im Fall von Carbamazepin. Bei den zuvor stabilisierten Patienten
kam es zu neuerlichen epileptischen Anfällen. (Cmax = maximale
Plasmakonzentration)
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Präparatspezifische
Überwachung von Sicherheit und Wirksamkeit durch Meldesystem und
amtliche Nachuntersuchungen
Erläuterung:
Nach erfolgter Zulassung wird die Qualitäts-konstanz nicht aktiv
überwacht. Das Bewusstsein der Beteiligten muss für den Umstand
geschärft werden, dass mangelnde Wirksamkeit oder schlechte Verträglichkeit
nicht nur auf den Wirkstoff, sondern auch auf Herstellungsbesonderheiten
zurückgehen können. Dem muss die Organisation des Meldewesens
Rechnung tragen. Amtlicherseits muss durch die Möglichkeit von Stichproben
Druck in Richtung einer konstanten Produktqualität ausgeübt
werden.
Nebenwirkungsmeldungen
primär nach Handelspräparaten, nicht nach Wirkstoffen
Erläuterung:
Wirksamkeit, Interaktionen und Nebenwirkungen können auch von Besonderheiten
der einzelnen Handelspräparate abhängen. Demgemäß
ist eine Auswertung entsprechender Meldungen primär nach dem betroffenen
Handelspräparat und nicht nur nach dem Wirkstoff erforderlich.
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Abb.
6: Abweichung zwischen Original und Generikum machen Kontrollen
erforderlich
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Information und Einverständnis
des Arztes bei Angabe eines Aut-idem-Präparats
Erläuterung:
Der Arzt muss sich ein Bild von Wirkeigenschaften und Sicherheit seines
therapeutischen Arsenals machen können. Werden im Rahmen einer Aut-idem-Regelung
wechselnde Präparate angegeben, so muss er zumindest informiert werden.
Bei Pharmaka kritischer Dosierung wiegt seine Verantwortung besonders
schwer; in diesem Fall darf eine Aut-idem-Substitution nur mit Zustimmung
des Arztes erfolgen. So ist bereits heute laut Transplantationsgesetz*
in der Transplantationsmedizin unbedingt das Einverständnis des transplantierenden
Arztes einzuholen. (Abb. 7)
* § 10 Abschn.
2.6 und § 22 Abschn. 2; weiterhin amtliche Begründung A des
TPG: z. B. § 10 Zusatz 2 Nr. 3 sowie Länderausführungsbestimmungen
Kommentare von U. Schroth und T. Gutmann
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Abb.
7: Unterschiedliche Überlebensraten von Nierentransplantaten
bei Einsatz von Original und Generikum
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Bereitstellung von
Informationen darüber, in welchem Maße einzelne Generika das
Kriterium der vergleichbaren Bioverfügbarkeit erfüllen
Erläuterung:
Es ist eine bloße Annahme, dass sich Präparate nicht in Wirksamkeit
und Verträglichkeit unterscheiden, sobald sie in einem gemeinsamen
Bereich tolerierter Abweichung liegen. Die Beteiligten - Arzt und Apotheker
- sollen durch Bereitstellung geeigneter Information in die Lage versetzt
werden, aus wirkstoffgleichen Präparaten die auszuwählen, die
die geringste Abweichung vom Original aufweisen.
Prof.
Dr. Karl-Uwe Petersen, Rheinisch-Westfälische TH Aachen, Prof. Dr.
Dietmar Abendroth, Universitätsklinikum Ulm, Dr. Pasquale Calabrese,
Universitätsklinik Knappschaftskrankenhaus Bochum, Prof. Dr. rer.
pol. Peter Oberender, Universität Bayreuth
Die Broschüre
Konsensus zum sichern Umgang mit Critical-Dose-Medikamenten
kann bei der
MedCon publishing GmbH, Codesberger Allee 154, 53175 Bonn, Tel. 0228/
308210, angefordert werden.
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