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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträgen von Ärzten/Psychotherapeuten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt:

Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg

03/03/03
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 15.04.2003

Kreis Herzogtum Lauenburg

08/03/03
Praxis eines Arztes/einer Ärztin für Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 31.03.2003

10/03/03
Praxis einer prakt. Ärztin/eines prakt. Arztes
Bewerbungsfrist: 31.03.2003

Stadt Lübeck

04/03/03
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Bewerbungsfrist: 15.04.2003

Kreisregion Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde

02/03/03
Praxis einer prakt. Ärztin/eines prakt. Arztes
Bewerbungsfrist: 15.04.2003

06/03/03
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.04.2003

Kreis Ostholstein


05/03/03
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für Chirurgie
Bewerbungsfrist: 31.03.2003

Kreis Pinneberg


07/03/03
Praxis eines Arztes/einer Ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Bewerbungsfrist: 31.03.2003

Kreis Segeberg


09/03/03
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbunsfrist: 31.03.2003

Kreis Stormarn


01/03/03
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für
Innere Medizin, hausärztlich
Bewerbungsfrist: 15.04.2003


Die abgabewilligen Ärzte/Psychotherapeuten möchten zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren (Tel.: 04551/883-327, 883-259, 883-303, 883-346, 883-378).
Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg. Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich:
- Auszug aus dem Arztregister,
- Bescheinigung über die seit der Approbation (bei Psychotherapeuten seit der Diplomierung) ausgeübten ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeiten,
- ein Lebenslauf.
Außerdem müsste ein polizeiliches Führungszeugnis nach der Belegart „O”, ein so genanntes Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte/ Psychotherapeuten, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diese Vertragspraxis erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht.
Im Übrigen können sich um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspraxen aus der Gruppe der Hausärzte (prakt. Ärzte, Fachärzte für Allgemeinmedizin und hausärztliche Internisten) Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie Internisten, die zukünftig hausärztlich tätig werden möchten, bewerben.
Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspsychotherapeutenpraxen können sich im Übrigen Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ärzte für Psychotherapeutische Medizin sowie Ärzte, die beabsichtigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu werden, bewerben.
Veröffentlichung gem. § 16 b Abs. 4 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte der Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen:

Planungsbereich
Fachgruppe
Anzahl
Dithmarschen
Hausärzte
6
Kreisregion Stadt Flensburg/ Kreis Schleswig-Flensburg
Hausärzte
14
Htgt. Lauenburg
Hausärzte
6
Pinneberg
Hausärzte
10
Plön
Hausärzte
6
Segeberg
Hausärzte
8
Steinburg
Hausärzte
15
Stormarn
Hausärzte
5


Die Aufhebungsbeschlüsse wurden entsprechend den Vorschriften der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte mit der Auflage versehen, dass über die Anträge nach Maßgabe der Reihenfolge ihres Einganges beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg, zu entscheiden ist.
Für nachstehend aufgeführte Planungsbereiche hatte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in der Vergangenheit Zulassungssperren aufgehoben und die Zulassung von Ärzten in einer begrenzten Anzahl gestattet. Diese Planungsbereiche sind weiterhin für die aufgeführte Zahl von Zulassungen von Ärzten geöffnet:

Planungsbereich
Fachgruppe
Anzahl
Hzgt. Lauenburg
Radiologie
1
Nordfriesland
Radiologie
2
Steinburg
Orthopädie
1

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 3 / 2003

S. 86 / 87