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Impfen
als Beispiel ernsthafter Präventionspolitik
Adolf Windorfer
Impfungen sind
die preisgünstigste und wirksamste Form der Krankheitsverhütung.
Wenn diese klare Aussage richtig ist und von der Gesundheitspolitik auch
akzeptiert wird, so muss die Durchführung von Impfungen in der Bundesrepublik
Deutschland auf einem sehr hohen qualitativen und quantitativen Niveau
sein. Dem stehen jedoch Aussagen von Ärzten und auch von der WHO
gegenüber, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Schlusslicht unter
den europäischen Ländern bei dem Impfschutz der Bevölkerung
sei. Mit der Darstellung der Vorgeschichte, der gegenwärtigen Situation
und der erwünschten Ziele wird im Folgenden der Versuch gemacht,
den tatsächlichen oder scheinbaren Widerspruch zwischen den beiden
oben aufgeführten Aussagen aufzulösen.
Vorgeschichte
Strukturelle Fragen
Nach der Einführung des Pockenimpfgesetzes im Deutschen Reich Ende
des 19. Jahrhunderts wurde diese Impfung durch Ärzte des damals noch
starken Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) durchgeführt.
Auch als in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts neben Pockenimpfungen
weitere Impfungen, wie z. B. gegen Diphtherie, Tetanus, Tuberkulose und
Tollwut möglich wurden, blieb die Durchführung der in der Regel
kostenlosen Impfungen dem ÖGD überlassen. Nach dem zweiten Weltkrieg
hatte dies seine große Bedeutung bei massenweise durchzuführenden
Diphtherieschutzimpfungen, mit denen innerhalb weniger Jahre die Diphtherieerkrankungszahlen
drastisch reduziert werden konnten; aber auch bei den Massenimpfungen
gegen Poliomyelitis mit dem Poliolebendimpfstoff nach Sabin seit 1961
trat noch einmal die organisatorische Bedeutung des ÖGD klar zu Tage.
Dass dieses System bei der Impfdurchführung im Individualbereich
jedoch nicht ausreichend funktionierte, erwies sich bereits im Jahr 1956,
als der zu injizierende Polio-Totimpfstoff nach Salk auch in der Bundesrepublik
verfügbar war, aber da die Finanzierung sowie auch die Durchführung
nicht geregelt war, in keiner Weise ausreichend eingesetzt wurde. Die
Folge war, dass noch zwischen 1956 und 1961 etwa 10 000 Polioerkrankungen
in der Bundesrepublik Deutschland auftraten, die durch klare Regelungen
und eine bessere Organisation hätten vermieden werden können.
Um für das Impfangebot wenigstens fachliche Richtlinien zu besitzen,
schuf Anfang der 60er Jahre die deutsche Bundesregierung mit einer bei
dem damaligen Bundesgesundheitsamt angesiedelten Ständigen Impfkommission
(STIKO) ein Gremium von Experten, das fachliche Empfehlungen für
generell einzusetzende Impfungen (Standardimpfungen) oder für Impfungen,
die für spezielle Gruppen reserviert waren (Indikationsimpfungen),
erarbeiten sollte. Verbindliche Regelungen über die Durchführung
und Finanzierung von Impfungen jenseits des ÖGD unterblieben jedoch
weiter.
Finanzielle
Fragen
Die ab den 60er Jahren ständig abnehmende Bedeutung des ÖGD
in der Bundesrepublik Deutschland in einem fast ausschließlich auf
die Individualmedizin fixierten Gesundheitssystem hatte seine Folge auch
in einer abnehmenden Akzeptanz von Vorsorgeangeboten des ÖGD einschließlich
der nachlassenden Nachfrage kostenloser Impfungen durch die Bevölkerung.
Niedergelassene Ärzte konnten zwar Impfungen anbieten, die Kosten
dafür mussten jedoch vom Impfling bzw. den Eltern selbst getragen
werden.
Als zu Beginn der 80er Jahre immer deutlicher wurde, dass die Häufigkeit
der Rötelnembryopathien mit der bestehenden Impfstruktur nicht vermindert
werden konnte, da die Akzeptanz der durch den ÖGD angebotenen Rötelnimpfungen
bei den jungen Mädchen nur bei maximal 50 % lag, wurde von den Krankenkassen
und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Weg von freiwilligen
Vereinbarungen bestritten, dergestalt, dass ab 1983 neben dem ÖGD
subsidiär auch niedergelassene Ärzte alle von den Landesgesundheitsbehörden
öffentlich empfohlenen Impfungen anbieten durften und dafür
auch bezahlt wurden. Damit war der Weg gebahnt für eine erheblich
stärkere Umsetzung von Impfangeboten, auch wenn die Vereinbarung
nicht mit der damals noch geltenden Reichsversicherungsordnung im Einklang
stand, die die Finanzierung von Präventionsleistungen durch die Krankenkassen
eigentlich ausschloss.
In den Folgejahren ließen sich die Impfzahlen in der Bevölkerung
aufgrund der durch die freiwillige Vereinbarung verstärkten Aktivitäten
vor allem der niedergelassenen Kinderärzte ständig steigern.
Gleichzeitig zog sich allerdings der ÖGD - aufgrund der scheinbar
oder tatsächlich desolaten Finanzlage der Kommunen oder der Länder
- immer weiter aus dem Bereich der Impfdurchführung zurück,
obwohl über dem kommunalen Finanzausgleich zumindest in den Bundesländern
mit einem kommunalen ÖGD - den Kommunen eine finanzielle pro-Kopf-Ausstattung
von den Landesregierungen für die Aufgaben des ÖGD gezahlt wird.
Ende der 90er Jahre kündigten - erst in Niedersachsen - später
auch in einigen anderen Bundesländern unter dem Eindruck der hohen
Kosten der inzwischen generell empfohlenen Hepatitis B-Impfung die Krankenkassen
diese oben aufgeführten freiwilligen Vereinbarungen mit den KVen.
Dies hatte zum Ergebnis, dass in diesen Ländern niedergelassene impfwillige
Ärzte nicht mehr sicher sein konnten, ob ihnen Impfstoffe und Impfleistungen
tatsächlich auch finanziert würden. Durch diese Kündigung
wurde deutlich, dass die Finanzierung von Impfungen lediglich als Satzungsleistung
der gesetzlichen Krankenkassen völlig im Belieben der einzelnen Krankenkassen
steht. Dies ist keinesfalls motivationsfördernd für niedergelassene
Ärzte. Dennoch wurden erhebliche Anstrengungen von Landesgesundheitsbehörden
und auch von Ärzteverbänden unternommen, um auch andere Arztgruppen,
wie z. B. Gynäkologen, für Impfungen bei Jugendlichen, zu motivieren.
Gegenwärtige
Situation
Erreichtes I
Bei Säuglingen und Kindern deutscher Herkunft ist eine recht gute
Durchimpfungsrate (85 - 95 %) bei allen von der STIKO generell empfohlenen
Impfungen erreicht.
Defizit I
Bei Säuglingen und Kindern ausländischer Herkunft sowie bei
Kindern aus sozial schlechter gestellten Familien ist die Durchimpfungsrate
erheblich geringer und schwankt regional verschieden zwischen 30 bis 70
%.
Ursache
Der Grund hierfür liegt in der häufig vorhandenen Unkenntnis
der ausländischen Bevölkerung über das deutsche Vorsorgesystem,
dessen Leistungen freiwillig und ohne gezielte Aufforderung wahrgenommen
werden müssen sowie in dem weitgehenden Fehlen einer aufsuchenden
Arbeit, z. B. in Kindergärten und Schulen. So findet eine intensive
Information oder ein Impfangebot in den Kindergärten nur in wenigen
Bundesländern statt. Ein positives Beispiel bieten die Bundesländer
Brandenburg und Schleswig-Holstein, in denen es mit starker Rückendeckung
der Landesregierungen zunehmend gelingt, dieses Defizit zu beheben.
Erreichtes II
Neben den Impfungen bei Säuglingen und Kleinkindern haben Impfungen
bei Jugendlichen und Erwachsenen gegen die für diese Altersgruppe
wesentlichen impfpräventablen Erkrankungen eine zunehmende Aufmerksamkeit
erreicht, wie z. B. gegen Hepatitis B, Röteln, Influenza oder gegen
durch Pneumokokken bedingte Erkrankungen. Von der STIKO sind entsprechende
fachliche Empfehlungen erarbeitet und von den zuständigen Landesgesundheitsbehörden
als Öffentliche Empfehlungen herausgegeben worden.
Defizit II
Die Erreichbarkeit von Erwachsenen, aber noch mehr von Jugendlichen, für
präventive Maßnahmen ist schwierig; einige Bundesländer,
wie z. B. Schleswig-Holstein und Hamburg, haben jedoch auch hier einen
Weg gefunden, wie durch Kooperation von Landesregierung, Krankenkassen
und ÖGD Impfungen in Schulen durch Ärzte des ÖGD und mit
Finanzierung durch Kostenträger und Landesregierung umgesetzt werden
können. Da dies aber ausschließlich auf dem guten Willen und
der Einsicht in das Notwendige beruht, ist dieses Modell bisher nur in
einzelnen Ländern umgesetzt worden. Vor allem liegen keine Konzepte
für Evaluationen der verschiedenen Maßnahmen vor. Lediglich
in Niedersachsen existiert seit 1999 ein System der Überprüfung
der Motivationsbemühungen von Gesundheitsämtern, Jugendliche
zur Impfung durch niedergelassene Ärzte zu bringen.
Ursache
In einigen Bundesländern besteht der Streit zwischen GKV und Kommunen,
wer die Kosten für Impfungen in Schulen tragen sollte. Anscheinend
hoffen in diesen Bundesländern die Krankenkassen, durch weniger Impfungen
Geld einsparen zu können. Dass dies eine falsche Rechnung ist, zeigen
veröffentlichte Kosten-Nutzen-Analysen sowohl für Hepatitis
B wie auch für Masern, Mumps und Röteln.
Erreichtes III
Durch freiwillige Vereinbarungen über die Finanzierung von Impfungen
zwischen Kostenträgern und KVen ist eine gewisse Basis für den
Individualschutz des Einzelnen durch Impfungen in Deutschland geschaffen.
Defizit III
Dadurch, dass keine verpflichtenden Grundlagen für die Kostenträger
geschaffen wurden, die von dem gesetzlich für Impfempfehlungen vorgesehenen
Expertengremium empfohlenen Impfungen (STIKO) zu finanzieren, bleibt die
Impffinanzierung weiter als Satzungsleistung der Beliebigkeit der Kostenträger
ausgeliefert. Nicht zuletzt muss angeführt werden, dass die geringe
Honorierung der Impfleistung des niedergelassenen Arztes bei erheblichem
Aufwand durch diesen (z. B. Aufklärung und Streitgespräche)
von den Ärzten erheblichen unentgeltlich zu erbringenden Idealismus
für die Umsetzung der Impfbestrebungen voraussetzt.
Ursache
Der Grund liegt in dem mangelnden Willen der für die Gesundheitspolitik
Verantwortlichen, gesetzliche Regelungen für eine Finanzierung durch
die Kostenträger, z. B. durch Novellierung des SGB V, zu schaffen,
obwohl die Kostenträger selbst dies vorgeschlagen haben.
Erreichtes IV
Neben dem individuellen Schutz werden von der Bundesregierung auch zunehmend
international angestrebte gesundheitspolitische Ziele, z. B. die Ausrottung
von Infektionskrankheiten wie Poliomyelitis und Masern, aufgegriffen.
Für die Ausrottung von Masern, existiert sogar ein 10-Punkte-Plan
der Bundesbehörde (RKI), für die Ausrottung der Poliomyelitis
wurde eine Nationale Kommission für die Polioeradikation geschaffen.
Defizit IV
Die bisherigen Bemühungen der Verfolgung der Ziele der Ausrottung
von Poliomyelitis und Masern leiden vor allem an dem fehlenden Interesse
der Gesundheitspolitik sowie auch der Ärzteschaft. Bei
Beginn der entsprechenden Projekte wurden weder die formalen, noch die
finanziellen, noch die organisatorischen Rahmenbedingungen so gestaltet,
dass die angestrebten Ziele in absehbarer Zeit erreichbar sein könnten.
Im finanziellen Bereich ist es zumindest theoretisch den Krankenkassen,
die die Kostenträger für den Individualschutz der Bevölkerung
sind, so weit es die Krankheitsvermeidung betrifft, untersagt, gesundheitspolitische
Ziele der Bundesregierung, so sinnvoll diese auch sein mögen, zu
unterstützen. Weder die Bundesregierung noch die Obersten Landesgesundheitsbehörden
hatten Vorkehrungen für eine Änderung geschaffen. Für das
Bundesministerium für Gesundheit ergibt sich sogar ein erheblicher
hausinterner Interessenkonflikt, da die eine Abteilung das nationale Ziel
der Eradikation der Infektionen umsetzen soll, eine andere Abteilung,
die Kassenaufsicht, gleichzeitig den Krankenkassen die finanzielle Unterstützung
eines nationalen Zieles untersagen müsste. Das mangelnde Interesse
der Ärzteschaft führt dazu, dass es bisher der Bundesrepublik
Deutschland als einem der wenigen Länder in der WHO-Region Europa
(51 Staaten) nicht gelungen ist, ein funktionsfähiges Überwachungssystem
zum Erkennen einer Poliowildviruszirkulation aufzubauen.
Ursache
Neben dem mangelnden Interesse der Gesundheitspolitiker und auch der Ärzteschaft
an nationalen und internationalen Gesundheitszielen zeigt sich, dass in
der Bundesrepublik Deutschland keine Instrumente zum Erreichen dieses
Zieles zur Verfügung stehen.
Ziel
Das Ziel ist das Erreichen
eines guten Schutzes des Einzelnen wie auch der gesamten Bevölkerung
vor Infektionen durch Impfungen, d. h. eine Kombination eines individualmedizinischen
und eines bevölkerungsmedizinischen Ansatzes. Hierfür liegen
zum Teil Bedingungen vor, die besser umgesetzt werden müssen und
zum Teil sind Bedingungen neu zu schaffen. Beides ist davon abhängig,
wie die Gesundheitspolitik auf Bundes- und Landesebene den
präventiven Aspekt von Impfungen und die Bedeutung der Vermeidung
von impfpräventablen Erkrankungen wirklich einschätzt. Bisher
sind - so muss man kritisch feststellen - die eingangs gemachten Ausführungen
über den Wert von Impfungen nicht viel mehr als Lippenbekenntnisse,
zumindest auf Bundesebene. In einzelnen Ländern hat man es tatsächlich
geschafft, Ziele zu formulieren und auch für ihre Erreichbarkeit
Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Dies ist neben den neuen Bundesländern
vor allem das Land Schleswig-Holstein. Wenn Bundes- und Landespolitiker
nur wirklich wollen, dann muss auch die Bundesrepublik Deutschland bei
Infektionsschutz durch Impfungen nicht mehr Schlusslicht unter den anderen
europäischen Staaten sein.
Literatur
beim Verfasser
Adolf Windorfer, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt, Roesebeckstr.
4 - 6, 30449 Hannover
(Quelle: Public Health 35/2002)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
2 / 2003
S. 53 - 56
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