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Reiseimpfungen
Manfred Peters
In der Bundesrepublik
unterscheidet man zwischen öffentlich empfohlenen Impfungen, Impfungen
bei besonderen Indikationen, Reiseimpfungen und vorgeschriebenen Impfungen
durch die WHO.
Zu den öffentlich empfohlenen Impfungen mit Bedeutung für die
Gesundheit der Bevölkerung zählen alle in der Kindheit begonnenen
und später wieder aufgefrischten Impfungen wie Tetanus, Diphtherie,
Poliomyelitis, Masern. Tetanus und Diphtherie werden üblicherweise
als Kombinationsimpfung verabreicht. Die Polioimpfung soll nur noch mit
dem Totimpfstoff als Injektion erfolgen. Diese drei Impfungen können
mit dem Kombinationsimpfstoff Revaxis® bei Reisenden erfolgen.
Es gilt die Regel, dass der Körper keine Impfung vergisst. Auch bei
einem Impfabstand bis zu zehn Jahren nach der letzten erinnerlichen oder
dokumentierten Impfung genügt eine Boosterimpfung bei diesen drei
Impfungen. Nur bei einem sehr langen Abstand weit über zehn Jahre
hinaus können zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen erfolgen.
Für die Polioimpfung gibt es keine Altersgrenze nach oben. Alle in
den letzten Jahrzehnten nach Europa eingeschleppten Poliofälle betrafen
überwiegend Erwachsene mit unzureichendem Impfschutz. Nur für
die BRD gilt die neue Empfehlung, dass nach abgeschlossener Polioimpfung
mit drei Impfungen keine weiteren Impfungen im Abstand von zehn Jahren
notwendig sind. Die WHO hat jetzt Europa als frei von Polio erklärt.
Bei einer Reise in ein Land der Tropen mit der dort höheren Infektionsgefahr
wird aber weiterhin im Abstand von zehn Jahren eine Auffrischung empfohlen.
Auch eine Auffrischung der Masernimpfung wird für Reisende empfohlen.
Die Gefahr der Masern haben Fälle in Deutschland und Italien gezeigt.
Durch Reisende können Masern auch in ein masernfreies Land wie die
USA eingeschleppt werden.
Vor jeder Impfung sollte eine Aufklärung des Impflings erfolgen.
Die Impfleistung des Arztes umfasst neben der eigentlichen Impfung noch:
- Information über
Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit
- Aufklärung
über Beginn und Dauer des Impfschutzes
- Hinweise auf mögliche
Nebenwirkungen und Komplikationen
- Allgemeine Anamnese,
Impfanamnese, Befragung nach Allergien
- Feststellung der
aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss von akuten Erkrankungen
- Empfehlungen über
Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung
- Aufklärung
über Beginn und Dauer des Impfschutzes
- Eintragung der
Impfung in den Impfausweis (nur Internationalen Impfausweis verwenden)
- Hinweise auf Wieder-
und Auffrischimpfungen.
Eventuelle Impfschäden
bei in Deutschland empfohlenen Impfungen werden von staatlichen Stellen
der Bundesländer über die Versorgungsämter übernommen.
Die Impfempfehlungen erfolgen durch die STIKO (Ständige Impfkommission)
am Robert Koch-Institut (RKI) und werden regelmäßig veröffentlicht,
zuletzt im Epidemiologischen Bulletin des RKI vom 13. Juli 2001. Diese
Empfehlungen der STIKO haben keinen Gesetzescharakter, sind aber als Richtlinien
bindend bei eventuellen Impfschäden. Sie müssen von den einzelnen
Bundesländern übernommen und in deren Impfempfehlungen eingebunden
werden.
Reiseimpfungen
Bei allen nicht in der Bundesrepublik zugelassenen Impfstoffen muss der
Impfling auf eventuelle Gefahren hingewiesen werden. Nebenwirkungen oder
eventuelle Impfschäden gehen auf eigenes Risiko des Reisenden. Der
Staat haftet nicht wie bei allen hier empfohlenen Impfungen.
Die klassische Reiseimpfung ist die Impfung gegen Hepatitis A, die Reisegelbsucht.
Diese Leberentzündung kommt auch hier in der BRD vor, ist aber deutlich
häufiger in warmen Ländern zu finden, und zwar nicht nur in
den Tropen, sondern schon im gesamten Mittelmeerraum. Die Erkrankung verläuft
bei Kindern deutlich milder, bei älteren und vorgeschädigten
Erwachsenen gibt es aber lange und oft schwere Krankheitsverläufe.
Die Erkrankung hinterlässt bleibende lebenslange Immunität.
Bei Personen über 50 Jahren ist mit einer höheren Zahl von positiven
Hepatitis-A-Antikörpern zu rechnen. Diese Personen brauchen dann
keinen weiteren Hepatitis-A-Impfschutz. Nur aus wirtschaftlichen Gründen
wird bei Personen über 50 Jahren vor der Impfung eine Antikörperbestimmung
empfohlen. Eine zusätzliche Impfung nützt nur und schadet nicht.
Alle anderen Reisenden ohne Hepatitisanamnese sollten gegen Hepatitis
A geimpft werden. Es genügt bei den meisten Impfstoffen eine Injektion
vor der Abreise und eine Boosterimpfung nach sechs Monaten. Der Schutz
hält dann mindestens zehn Jahre vor. Da die Impfstoffe rasch zur
Antikörperbildung führen, können auch Last-minute-Reisende
noch vor Abreise geimpft werden. Injektionen von Gammaglobulin sind obsolet
und wegen der Hepatitis-C-Gefahr nicht zu empfehlen.
Impfstoffe: Havrix 1440®, Vaqta®, weitere Impfstoffe kommen demnächst
auf den Markt. (Zurzeit ist wegen Problemen bei der Produktion von Hepatitis-Impfstoffen
nur noch Havrix zur Impfung zugelassen.)
Impfungen
bei besonderen Gefährdungen
Typhus, Hepatitis B, Meningokokkenmeningitis, Tollwut, Japanische Meningoenzephalitis
Impfungen gegen Typhus und Hepatitis B werden bei längerem Tropenaufenthalt
empfohlen und bei intensivem Kontakt zu Einheimischen sowie bei Beschäftigten
im Gesundheitswesen oder bei Entwicklungshelfern. Auch so genannte Rucksackreisenden
mit langer Reisedauer und Aufenthalt in einfachen Übernachtungsmöglichkeiten
sollten diesen Schutz haben. Alle Typhusfälle in Deutschland wurden
aus dem asiatischen Ausland eingeschleppt.
Die Typhusimpfung erfolgt oral oder durch Injektion. Bei der oralen Impfung
sind Einnahmefehler durch den Patienten nicht selten. Deshalb empfiehlt
sich die Injektionsimpfung, die bald auch als Kombination mit Hepatitis
A auf den Markt kommen wird. Der Impfschutz aller Typhusimpfstoffe ist
mäßig, er soll bis zu drei Jahre anhalten und gilt nur gegen
Typhus, nicht gegen Paratyphus oder andere Salmonelleninfektionen.
Impfstoffe: Typherix®, Typhim vi®, Tyhoral L Kaps®.
Ein Schutz gegen Hepatitis
A und B kann bei längerem Tropenaufenthalt oder beruflichem Risiko
mit dem Kombinationsimpfstoff Twinrix® erfolgen. Diese Kombination
aus dem Hepatitis-A-Impfstoff Havrix® und dem Hepatitis-B-Impfstoff
Engerix B® ist gut verträglich. Es müssen zwei Injektionen
im Abstand von vier Wochen vor Antritt der Reise erfolgen sowie eine Boosterimpfung
nach einem halben Jahr.
Die Tollwut kommt als Tiererkrankung endemisch in Deutschland vor, doch
sind die Infektionsgefahren durch ein tollwütiges Tier oder streunende
Hunde in den Ländern des Orients und in Asien viel größer.
Bei längerer Reisedauer wird deshalb eine solche vorbeugende Tollwutimpfung
empfohlen. Die modernen gentechnisch hergestellten Tollwutimpfstoffe sind
gut verträglich, und eine großzügige Indikation zur präexpositionellen
Impfung kann empfohlen werden. In vielen Ländern der Tropen sind
diese Impfstoffe nicht erhältlich. Eine besondere Risikogruppe stellen
Jäger dar, die in Afrika der Großwildjagd nachgehen wollen.
Sie sollten durchgeimpft werden.
Eine Impfung gegen
Cholera wird weltweit nicht mehr empfohlen. Aus seuchenhygienischen Gründen
können einige Länder aber bei Einreise aus einem Nachbarland
mit einer Choleraepidemie den Nachweis der Choleraimpfung verlangen. Dann
empfiehlt sich die Choleraimpfung mit dem oralen Impfstoff Orochol Berna®
aus der Schweiz. Er ist in Deutschland nicht zugelassen und muss aus dem
Ausland importiert werden. Eine Choleraimpfung mit dem hier noch zugelassenen
Injektionsimpfstoff kann wegen geringer Wirksamkeit und zum Teil erheblicher
Nebenwirkungen nicht empfohlen werden.
Eine Impfung gegen Meningokokkenmeningitis ist den Reisenden zu empfehlen,
die sich längere Zeit in Zentralafrika oder in einigen Ländern
Asiens aufhalten wollen. Die Erkrankung kommt auch in Europa vor, doch
sind Infektionen in einigen Gebieten Zentralafrikas deutlich häufiger
mit anderen Erregergruppen als in Europa. Für die Pilgerreise der
Moslems nach Mekka wird diese Impfung von den Behörden in Saudi-Arabien
zwingend vorgeschrieben. Auch in diesem Jahr sind dort wieder Fälle
von Meningokokkenmeningitis aufgetreten. Durch Pilgerreisende aus Deutschland
sind Infektionen hierher eingeschleppt worden. Das zeigt die Gefährlichkeit
der Erkrankung und die Notwendigkeit der Impfung. Vorhanden sind Impfstoffe
gegen vier Serotypen von Meningokokken oder nur gegen zwei. Die Erkrankungen
in Saudi-Arabien wurden durch einen seltenen Serotyp hervorgerufen, der
nicht in allen Impfstoffen vorhanden ist. Gegen Meningokokken der Gruppe
B gibt es zurzeit noch keinen zugelassenen Impfstoff, vorhanden ist er
nur in Kuba. Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist nur noch die
Impfung mit dem vierfachen Impfstoff zugelassen.
Impfstoffe: Mencevax A C W Y®, Menigokokken-Impfstoff A+C Merieux®
Die Japanische Enzephalitis
kommt vor im asiatischen Raum auf dem Land in der Nähe von Reisfeldern
und der Haltung von Hausschweinen. Sie wird durch Moskitos übertragen.
Die Impfung kann nur den Reisenden empfohlen werden, die sich längere
Zeit in diesen Ländern aufhalten. Es ist zurzeit nur ein japanischer
Impfstoff erhältlich, der importiert werden muss. Er kann verschiedene
Nebenwirkungen haben.
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Gelbfieber-Impfstellen
in Schleswig-Holstein
- 23538
Lübeck, Institut für Immunologie und Transfusions-
medizin der Med. Univ. Lübeck, Ratzeburger Allee
160, Tel. 0451/500-2840 -4928, Fax 0451/500-2857
- 23560
Lübeck, Gesundheitsamt, Sophienstr. 2 - 8,
Tel. 0451/1225339, Fax 0451/1225390
- 23560
Ratzeburg, Gesundheitsamt, Barlachstr. 2,
Tel. 04541/888-0, Fax 04541/888-259
- 24103
Kiel, Gesundheitsamt, Fleethörn 18 - 24,
Tel. 0431/9012107, Fax 0431/90162113
- 24105
Kiel, Institut für Immunologie der Univ. Kiel, Michae-
lisstr. 5, Tel. 0431/597-3369, Fax 0431/597-3335
- 24119
Kronshagen, Schifffahrtsmedizinisches Institut der Marine,
Kopperpahler Allee 120, Tel. 0431/5409-
1534, Fax 0431/5409-1533
- 24534
Neumünster, Gesundheitsamt, Meßstorffweg 8,
Tel. 04321/9422810, Fax 04321/9422800
- 24939
Flensburg, Gesundheitsamt, Norderstr. 58 - 60,
Tel. 0461/852602000, Fax 0461/852819
- 25421
Pinneberg, Gesundheitsamt, Moltkestr. 8,
Tel. 04101/212421, Fax 04101/212685
- 25524
Itzehoe, Gesundheitsamt, Viktoriastr. 17 a,
Tel. 04821/69390, Fax 04821/69403
- 25746
Heide, Gesundheitsamt, Esmarchstr. 50,
Tel. 0481/7854900, Fax 0481/7854931
- 25813
Husum, Gesundheitsamt, Damm 8,
Tel. 04841/897025, Fax 04841/2476
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Die
Gelbfieberimpfung wird als einzige Impfung nach den internationalen Richtlinien
der WHO bei der Einreise in bestimmte Länder verlangt. Gelbfieber
kommt endemisch in Afrika und Südamerika vor. Alle asiatischen Länder
sind frei von Gelbfieber. Entscheidend bei der Einreise ist, woher der
Reisende kommt. Nicht alle afrikanischen Länder verlangen wie Kenia
oder Gambia bei Einreise aus Europa keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung,
wohl aber bei Einreise aus einem anderen afrikanischen Land. Ähnliches
gilt bei Einreise nach Asien oder Südamerika aus einem afrikanischen
Land im Gelbfieberendemiegebiet. Hier sind genaue Impfrichtlinien der
WHO oder Fachbücher zu Rate zu ziehen. Die Gelbfieberimpfung ist
die einzige Impfung, die nicht jeder Arzt durchführen und dokumentieren
darf. Sie darf nur von anerkannten Gelbfieberimpfstellen durchgeführt
und gesiegelt werden. Sie sind in den Listen der WHO zu finden. Die erste
Impfung wird nach Ablauf von zehn Tagen gültig und gilt bis zu zehn
Jahre. Danach sind Wiederimpfung ohne den Zeitabstand erforderlich. Eine
nicht dokumentierte Impfung bei Verlust des Impfausweises muss unbedingt
wiederholt werden.
Es gibt in Deutschland zwei anerkannte Impfstoffe: Stamaril® und Gelbfieberimpfstoff
des RKI®. Letzterer wird jetzt über die Firma Niddapharm vertrieben.
Die Impfung ist gut verträglich. Sie erfolgt als Lebendimpfung. Nach
Hühnereiweißallergie sollte als Kontraindikation gefragt werden.
Im letzten Jahr wurden Berichte über angebliche Todesfälle nach
Gelbfieberimpfung veröffentlicht. Sie ereigneten sich in den USA
und in Australien. Eine Überprüfung hat noch keine endgültige
Klärung ergeben. Bei allen in Europa erfolgten Impfungen gegen Gelbfieber
mit den unterschiedlichen Impfstoffen sind weder ernsthafte Nebenwirkungen
noch Todesfälle in den letzten Jahrzehnten aufgetreten.
Bei Reisen nach China und in andere benachbarte asiatische Länder
wird bei älteren Reisenden auch die Influenzaimpfung empfohlen. Dies
gilt wegen der Infektionshäufigkeit auch für eine Reise während
des Sommers in Europa. In den meisten Fällen ist die Zusammensetzung
der Impfstoffe in Europa und Asien ähnlich mit übereinstimmenden
Influenzastämmen. Nur bei einem völlig anderen Influenzastamm
in Asien muss die Impfung mit einem dort zugelassenen Impfstoff auch hier
erfolgen. Dieser Impfstoff muss importiert werden.
Die Impfung gegen die FSME ist keine Reiseimpfung im engeren Sinne, da
sie endemisch in Deutschland vorkommt. Nur bei einer Reise in ein Endemiegebiet
in Ost- und Südeuropa wird die FSME-Impfung als Reiseimpfung empfohlen.
Der Impfstoff Tico Vac® ist wegen Nebenwirkungen bei Kindern vom Markt
genommen worden. Es stehen zurzeit zwei neue FSME-Impfstoffe zur Verfügung,
die auch für Kinder zugelassen sind. Kleinkinder sollten nicht geimpft
werden.
In der Entwicklung sind neue Impfstoffe gegen Cholera als oraler Impfstoff,
der gleichzeitig gegen die durch ETEC bedingte Reisediarrhoe schützt.
Daneben wird ein eigener oraler Impfstoff gegen Reisediarrhoe durch ETEC-Keime
entwickelt. Auch bei Reiseimpfungen werden Kombinationen auf den Markt
kommen wie eine Kombination von Havrix® mit Typherix®. Neue Impfstoffe
werden entwickelt gegen die Japanische Enzephalitis und gegen das Dengue-Fieber.
Infektionen mit Dengue-Fieber haben in den typischen Touristengebieten
Asiens und der Karibik deutlich zugenommen. Hier besteht Bedarf für
eine Impfung wegen der Gefahr der schweren Verläufe der Dengue-Fieber-Infektion
mit Hämorrhagien und Schocksyndromen.
Bei Impfungen mit einem Totimpfstoff gibt es keine Impfabstände.
Es können mehrere Impfungen gleichzeitig erfolgen. Bei Impfungen
mit Lebendimpfstoffen sollten diese entweder zusammen erfolgen am gleichen
Tag oder in einem Abstand von vier Wochen. Die Menge der täglichen
Impfungen vor Antritt der Reise wird durch die Toleranz des Reisenden
bestimmt. Bei mehreren Impfungen empfiehlt sich, sie über einen Zeitraum
mit mehreren Terminen zu verteilen. Die Impfungen erfolgen in den Deltamuskel
des Oberarmes bei Erwachsenen und nicht in das Gesäß, bei Kindern
in den lateralen Oberschenkelmuskel.
Für Reiseimpfungen sind die Indikationen zur Durchführung der
einzelnen Impfungen besonders bei einigen Personengruppen streng zu stellen:
bei Kindern, schwangeren Frauen und Patienten mit einem Immundefekt wie
z. B. einer HIV-Infektion. Bei allen Risikogruppen sollte vorher überlegt
werden, ob der Reisende wegen seiner Grunderkrankung überhaupt reisefähig
ist. In Einzelfällen ist auch von einer Reise abzuraten.
Reiseimpfungen sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und
müssen deshalb vom Reisenden bezahlt werden. In Deutschland empfohlene
Impfungen sind Kassenleistungen, der Impfstoff kann über Sprechstundenbedarf
bestellt werden. Auch die reisemedizinische Impfberatung ist keine Kassenleistung
und muss wie die Impfung analog der GOÄ in Rechnung gestellt und
bezahlt werden. Problematisch wird der Bezug von Impfstoffen über
eine Apotheke zu einem reduzierten Preis und der Verkauf an den Reisenden.
Hier muss im Preis die Impfberatung und die Durchführung der Impfung
enthalten sein, damit keine steuerlichen Probleme entstehen. Eine Rechnung
sollte immer nach der GOÄ erfolgen und nicht als Pauschalpreis.
Dr.
Manfred Peters, Wandsbeker Marktstr. 73, 22041 Hamburg
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
1 / 2003
S. 72 - 76
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