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Medizin
& Wissenschaft
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Ergebnisse bis zum
Ende des 1. Halbjahres 2002 Im Masern-Sentinel
der Arbeitsgemeinschaft Masern (AGM) werden in einem nach Kriterien der
Repräsentativität gestalteten Netz aus ärztlichen Praxen
fortlaufend die Anzahl der Masernfälle sowie Merkmale ihres Auftretens
registriert. Mit dieser Stichprobenerhebung wurde Ende des Jahres 1999
begonnen. Hier werden Daten vorgestellt, die bis zum 30.06.2002 erhoben
wurden. Im Rahmen des Sentinels
der AGM wurden von Oktober 1999 bis zum 30. Juni 2002 insgesamt 3 059
Fälle mit Masernverdacht erfasst. Bei 1 078 (35 %) dieser Erkrankungsfälle
war eine Laboruntersuchung zur Überprüfung der Maserndiagnose
veranlasst worden, wobei in 634 Fällen (59 % der Untersuchten) diese
Diagnose bestätigt wurde. Nach Laborbefund wurden in 286 Fällen
die Masern ausgeschlossen, so dass 2 773 Erkrankungsfälle für
die Auswertung zur Verfügung standen. Abbildung 1 zeigt die Anzahl
der erfassten Fälle, der Laboruntersuchungen sowie der Laborbestätigungen
im zeitlichen Verlauf nach Quartalen. Hier imponiert insbesondere das
I. Quartal 2002 mit der höchsten Zahl erfasster Fälle innerhalb
der 11 Quartale umfassenden Beobachtungsperiode. Dies ist regionalen Masernausbrüchen
in Bayern (Stadt- und Landkreis Coburg), Niedersachsen (LK Leer) und Nordrhein-Westfalen
(Stadt- und Landkreis Aachen) geschuldet (s. a. Berichte im Epid. Bull.
12/2002 und 19/2002). Der vielfach beschriebene sog. Frühjahrsgipfel,
der in den Vorjahren im II. Quartal (Monate April und Mai) zu beobachten
war, hat sich in diesem Jahr deutlich in das erste Quartal verschoben.
Eine fortdauernde
Masernaktivität war außer in Bayern (mit zusätzlichen
ausbruchbedingten Schwankungen) auch in Nordrhein-Westfalen auf gleichbleibendem
(aber niedrigerem Niveau als in Bayern) seit Beginn der Sentinelerhebung
zu beobachten. In 9 von 16 Bundesländern erreichte dagegen die Meldefrequenz
in allen drei Halbjahren Werte = 0,2 Meldungen pro teilnehmenden Sentinelarzt.
Es sind dies mit Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dieselben Bundesländer,
deren Halbjahresinzidenz auch nach den IfSG-Meldungen in den Jahren 2001
und 2002 = 1 Erkrankungsfall pro 100 000 Einwohner erreichte.
Weitere Angaben aus
dem Sentinel umfassen Komplikationen und Krankenhausbehandlungen. Die
Zahl der bisher mitgeteilten Krankenhausbehandlungen ist insgesamt sehr
niedrig (n = 61/2 %). Jedoch wurden in den ersten 6 Monaten des Jahres
2002 genauso viel Krankenhauseinweisungen registriert wie im gesamten
Vorjahr (n = 19), die Mehrzahl davon im II. Quartal und nicht im Zusammenhang
mit den Ausbrüchen stehend. Auch die Komplikationsrate lag mit 22
% im II. Quartal 2002 über dem Durchschnitt von etwa 15 %. Eine Erklärung
hierfür könnte die Nachfrage nach zusätzlichen Informationen
zu den Meldefällen sein, die seit kurzem vom Deutschen Grünen
Kreuz (DGK) monatlich initiiert wird. Hintergrund hierfür war die
Vermutung, dass z. B. eine Klinikeinweisung und weitere fallbezogene Informationen
dem behandelnden Arzt erst bekannt werden, wenn dieser seine Initialmeldung
an das Sentinel schon abgegeben hat. Aus den IfSG-Meldungen ist keine
Zunahme der Krankenhausfälle unter den gemeldeten Masernpatienten
bekannt geworden. Die Rate der im Krankenhaus behandelten Masernerkrankungsfälle
lag bei den IfSG-Meldefällen im ersten Halbjahr 2001 bei 9 %, im
ersten Halbjahr 2002 bei 7 %. - Im ersten Halbjahr 2002 ist weder nach
IfSG noch über das Sentinel ein Maserntodesfall berichtet worden.
Der Anteil der Patienten
mit mindestens einer Impfung lag bei allen ausgewerteten Masernmeldungen
im Sentinel im gesamten Erhebungszeitraum bei 7 %, bezogen auf alle laborbestätigten
Fälle betrug der Anteil der geimpften 10 % und im ersten Halbjahr
2002 13 %. Diese Werte verringern sich jedoch deutlich, wenn man - so
es angegeben ist - das Datum der letzten Impfung mit berücksichtigt
(s. Tab. 2). Es wird deutlich, dass bei einem nicht geringen Anteil der
Geimpften, die trotzdem an Masern erkrankten, die Impfung in engem zeitlichen
Zusammenhang mit der Erkrankung stand und somit bei diesen Patienten zum
Zeitpunkt der Infektion noch kein Impfschutz bestand. Besonders hoch ist
dieser Anteil bei den im Frühjahr 2002 nachweislich an Masern Erkrankten.
Hintergrund hierfür sind die Masernausbrüche zu Beginn des Jahres,
bei denen insbesondere durch Riegelungsimpfungen eine weitere Ausbreitung
der Krankheit verhindert wurde. Ein Teil dieser Riegelungsimpfungen erfolgte
allerdings erst in der Inkubationszeit und konnte deshalb die Erkrankung
nicht immer verhindern. Bei diesen Erkrankten handelt es sich folglich
nicht um ein Impfversagen und sie können deshalb auch nicht so gewertet
werden. Selbst wenn man diese Fälle nicht ausschließt, ist
der Anteil von Erkrankungen an Masern trotz Schutzimpfung sehr niedrig
und spricht für eine sehr hohe Effektivität der Schutzimpfung.
Bei gegen Masern geimpften
Personen kann, wie die Ergebnisse aus dem NRZ MMR zeigen, die klinische
Diagnose Masern nur in etwa einem Viertel der Fälle bestätigt
werden. Bei den Ungeimpften trifft die klinische Verdachtsdiagnose dagegen
bei über zwei Drittel der Patienten zu (Tab. 3).
Bei Ungeimpften bedeutet
der Nachweis von anti-Masern-IgM und/oder eine positive Masernvirus-PCR,
dass akute Masern vorliegen. Bei geimpften Patienten ist die Abnahme eines
Serums bei bzw. kurz nach Exanthembeginn in jedem Falle zu empfehlen.
Negatives anti-Masern-IgG und positives anti-Masern-IgM zeigen die akute
Erkrankung bei primärem Impfversagen an. Sind bereits am Exanthembeginn
relativ hohe Werte von anti-Masern-IgG nachweisbar, könnte eine Masern-Reinfektion
vorliegen oder es ist ein Zeichen für vorliegende Immunität
gegenüber Masern. Akute Masern sind bei gleichzeitigem Nachweis von
Masernvirus-RNA anzunehmen oder müssen über die Titerbewegung
in einem 10 - 14 Tage später entnommenen Serum nachgewiesen werden. Mit dem Sentinel der
AGM steht neben den auf der Grundlage des IfSG erhobenen Meldedaten ein
unabhängiges, gut funktionierendes zweites System zur Verfügung,
um die saisonale, regionale und altersspezifische Verteilung der Masern
in Deutschland zu erfassen, zu messen und zu bewerten. Besonders wertvoll
sind die nur in diesem System erhältlichen Angaben zum individuellen
Krankheitsverlauf, zum genauen Impfstatus und zu Ergebnissen einer umfassenden
Labordiagnostik. Gerade im vorliegenden Bericht wird deutlich, dass die
Labordiagnostik unverzichtbare Beiträge zur Beurteilung der Effektivität
der Impfung leistet. Durch die Genotypisierung des Erregers trägt
sie entscheidend zur Beurteilung der epidemischen Situation bei. Die beiden
gegenwärtig parallel existierenden Erfassungssysteme gewährleisten
eine gute nationale Surveillance als Voraussetzung für die weitere
systematische Bekämpfung der Masern mit dem Ziel ihrer Eliminierung.
(Epid. Bulletin Nr. 32/2002) |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 1 / 2003 S. 67 - 71 |
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