zurück zur Rubrikensuche
zurück zum Inhaltsverzeichnis
Nachrichten in Kürze

Durchbruch bei Regelung der Weiterbildung zum Hausarzt

Der Hausarzt der Zukunft nimmt Gestalt an. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), der Berufsverband der Allgemeinärzte Deutschland (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) und der Berufsverband Hausärztlicher Internisten (BHI) haben unter der Moderation des Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. H. Hellmut Koch, den Rostocker Beschluss des
105. Deutschen Ärztetages 2002 zur Neuordnung der hausärztlichen und internistischen Weiterbildung gemeinsam inhaltlich ausgestaltet. Hierbei wurden die gemeinsamen Weiterbildungsinhalte im neuen Gebiet „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ festgelegt. Der Vorstand der Bundesärztekammer begrüßt, dass es nach langen Beratungen und Diskussionen gelungen ist, über Einzelinteressen hinweg die Inhalte der zukünftigen Weiterbildung zum Hausarzt festzulegen. Sowohl über die allgemein-internistischen als auch über die spezifisch hausärztlichen Weiterbildungsinhalte, die im Rahmen eines zweijährigen Weiterbildungsabschnittes in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erworben werden, verständigten sich die Berufverbände und Fachgesellschaften in großer Übereinstimmung.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes wird die zukünftige Weiterbildung zum Hausarzt einerseits internistisch geprägt sein, anderseits eine besondere Orientierung zur allgemeinmedizinisch-hausärztlichen Tätigkeit in niedergelassener Praxis erfahren. Die bislang bestehende Dualität zwischen den hausärztlichen Internisten und den Allgemeinmedizinern wird durch den einheitlichen 5-jährigen Weiterbildungsgang zum „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ abgelöst. (PdÄ)

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 11 / 2002

S. 7