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Durchbruch
bei Regelung der Weiterbildung zum Hausarzt
Der Hausarzt der Zukunft
nimmt Gestalt an. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), der Berufsverband
der Allgemeinärzte Deutschland (BDA), die Deutsche Gesellschaft für
Innere Medizin (DGIM), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin
und Familienmedizin (DEGAM) und der Berufsverband Hausärztlicher
Internisten (BHI) haben unter der Moderation des Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien
der Bundesärztekammer, Dr. H. Hellmut Koch, den Rostocker Beschluss
des
105. Deutschen Ärztetages 2002 zur Neuordnung der hausärztlichen
und internistischen Weiterbildung gemeinsam inhaltlich ausgestaltet. Hierbei
wurden die gemeinsamen Weiterbildungsinhalte im neuen Gebiet Innere
Medizin und Allgemeinmedizin festgelegt. Der Vorstand der Bundesärztekammer
begrüßt, dass es nach langen Beratungen und Diskussionen gelungen
ist, über Einzelinteressen hinweg die Inhalte der zukünftigen
Weiterbildung zum Hausarzt festzulegen. Sowohl über die allgemein-internistischen
als auch über die spezifisch hausärztlichen Weiterbildungsinhalte,
die im Rahmen eines zweijährigen Weiterbildungsabschnittes in der
ambulanten hausärztlichen Versorgung erworben werden, verständigten
sich die Berufverbände und Fachgesellschaften in großer Übereinstimmung.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes wird die zukünftige Weiterbildung
zum Hausarzt einerseits internistisch geprägt sein, anderseits eine
besondere Orientierung zur allgemeinmedizinisch-hausärztlichen Tätigkeit
in niedergelassener Praxis erfahren. Die bislang bestehende Dualität
zwischen den hausärztlichen Internisten und den Allgemeinmedizinern
wird durch den einheitlichen 5-jährigen Weiterbildungsgang zum Facharzt
für Innere und Allgemeinmedizin abgelöst. (PdÄ)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
11 / 2002
S. 7
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