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Fortbildungszertifikat Mit dem 1. Januar 2000 begann die Möglichkeit zum Erwerb des Fortbildungszertifikats der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Wenn durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen insgesamt 150 Fortbildungspunkte erworben sind, können die Teilnahmebescheinigungen (bitte im Original, werden zurückgeschickt) formlos zur Erstellung des Fortbildungszertifikats an die Ärztekammer übersandt werden. Die Urkunde über die geleistete Fortbildung hat drei Jahre Gültigkeit und ist ein passendes Argument gegenüber allen, die Ärztinnen und Ärzten vorwerfen, sich nicht regelmäßig und ausreichend fortzubilden. Weitere Informationen bei der Ärztekammer unter 04551/803-218 (Juliane Hohenberg, Katharina Lange) oder auch im Internet unter www.aeksh.de, Stichwort Fortbildung und Fortbildungszertifikat. (V) |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 11 / 2002 S. 6 / 7 |