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Nachrichten in Kürze

Mutter-Kind-Kuren

Das Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte hat sich in Bezug auf die Mutter-Kind-Kuren zum
1. August 2002 verändert. Darauf wies die Kur + Reha GmbH des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes BW in einer Pressemitteilung hin. Danach müssen alle gesetzlichen Krankenkassen bei Antragstellung ab dem 1. August 2002 die Mutter-Kind-Kur voll finanzieren (gesetzlicher Eigenanteil 9 Euro pro Tag, Befreiung in Härtefällen möglich). Wer sich weitergehend informieren möchte, kann im Internet unter www.mutter-kind-kur.de die Antworten auf die häufigsten Fragen finden und die richtigen Formulare herunterladen. Fragen werden auch unter der kostenlosen Rufnummer 0800-2232373 am Servicetelefon „Mutter-Kind-Kur“ von Montag bis Freitag, 8 - 16 Uhr, beantwortet. (V)

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 11 / 2002

S. 6