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Mutter-Kind-Kuren
Das Gesetz zur Verbesserung
der Patientenrechte hat sich in Bezug auf die Mutter-Kind-Kuren zum
1. August 2002 verändert. Darauf wies die Kur + Reha GmbH des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes BW in einer Pressemitteilung hin. Danach müssen
alle gesetzlichen Krankenkassen bei Antragstellung ab dem 1. August 2002
die Mutter-Kind-Kur voll finanzieren (gesetzlicher Eigenanteil 9 Euro
pro Tag, Befreiung in Härtefällen möglich). Wer sich weitergehend
informieren möchte, kann im Internet unter www.mutter-kind-kur.de
die Antworten auf die häufigsten Fragen finden und die richtigen
Formulare herunterladen. Fragen werden auch unter der kostenlosen Rufnummer
0800-2232373 am Servicetelefon Mutter-Kind-Kur von Montag
bis Freitag, 8 - 16 Uhr, beantwortet. (V)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
11 / 2002
S. 6
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