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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten bzw. Krankenhäuser wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:

Kreis Herzogtum Lauenburg

Frau Dr. med. Renate Heißler, Escheburg, hat mit Wirkung vom 15.05.2002 auf ihre Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verzichtet.
Herr Dr. med. Uwe Heilenkötter ist am 01.02.2002 aus seiner Tätigkeit am Johanniter Krankenhaus in Geesthacht ausgeschieden. Somit ist mit diesem Tage auch seine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung geendet.

Stadt Kiel

Frau Dr. med. Dorothee Päch, Oberärztin der Geburtshilflich-Gynäkologischen Klinik des Städtischen Krankenhauses Kiel, wurde mit Wirkung vom 14.03.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an der Geburtshilflich-Gynäkologischen Klinik des Städtischen Krankenhauses Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von Leistungen gemäß der Nummer 109 EBM ermächtigt.

Herr PD Dr. med. Peter Dreger ist am 31.12.2001 aus seiner Tätigkeit als Oberarzt an der II. Med. Klinik des Universitätsklinikums Kiel ausgeschieden. Somit ist auch seine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung an diesem Tage geendet.

Herr PD Dr. Dr. (H) Anton Dunsche ist am 30.04.2002 aus seiner Tätigkeit als ltd. Oberarzt an der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums Kiel ausgeschieden. Somit ist mit diesem Tage auch seine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung geendet.

Herr Dr. med. Jens Volkmann, Oberarzt der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Kiel, wurde mit Wirkung vom 31.01.2002, befristet bis zum 31.03.2003, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Kiel, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie und Fachärzte für Neurochirurgie sowie auf Überweisung durch Ärzte, die die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ führen dürfen, zur Behandlung von Patienten mit chronischen, therapieresistenten Erkrankungen, und zwar beschränkt auf folgende Bereiche:
1. Schmerzpatienten (Patienten mit Kopfschmerz-
bzw. Bandscheibensyndrom),
2. Epilepsie-Patienten im Erwachsenenalter,
3. Patienten mit Multipler Sklerose,
4. Patienten mit Myopathien,
5. Patienten mit extrapyramidalen Störungen,
6. Patienten mit Erkrankungen der peripheren Nerven,
7. Durchführung von nichtinvasiver Gefäßdiagnostik.
Ferner beinhaltet diese Ermächtigung die Durchführung der Zytostatikatherapie auf Überweisung durch Vertragsärzte. Die Ermächtigung beinhaltet nicht die Diagnostik und therapiebegleitenden und nachfolgenden Kontrollen, soweit sie im ambulanten Bereich von den niedergelassenen Vertragsärzten durchgeführt werden können.

Stadt Lübeck

Der Punkt 2 der bestehenden Ermächtigung des Herrn Prof. Dr. med. Thomas Wagner, Leiter des Bereiches Hämatologie/Onkologie an der Medizinischen Klinik I des Universitätsklinikums Lübeck, wurde mit Wirkung ab 01.02.02erweitert auf die Durchführung von Leistungen gemäß der EBM-Ziffern 75, 78, 3843 und 3844. Die bisherige Befristung der Ermächtigung bis zum 31.03.2003 bleibt bestehen.
Die bis zum 30.06.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Steffen Mühlschlegel, Oberarzt der Medizinischen Klinik des Städtischen Krankenhauses Priwall und Süd in Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Behandlung von Diabetikern auf Überweisung durch niedergelassene Vertragsärzte, die von der KVSH die Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die Betreuung, Behandlung und Schulung von Patienten mit Diabetes mellitus in Schwerpunktpraxen erhalten haben, wurde bis zum 30.06.2004 verlängert.

Herr Prof. Dr. med. Alfred C. Feller, Direktor des Instituts für Pathologie des Universitätsklinikums Lübeck, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch Fachärzte für Pathologie zur Durchführung von Leistungen gemäß den nachstehend aufgeführten Gebührenziffern des EBM ermächtigt:74, 75, 4900, 4902, 4903, 4904, 4905, 4915, 4916, 4920, 4930, 4932, 4933, 4950, 4952, 4955, 4960, 4977, 4979, 4980, 4982, 4984, 7103, 7111, 7120, 7121, 7122.

Herr Dr. med. Stefan Schilling, Assistenzarzt an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Lübeck, wurde mit Wirkung vom 10.03.2002, befristet bis zum 31.03.2003, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Universitätsklinikum Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
Behandlung von anfallskranken Kindern und Durchführung von EEG und den dazugehörigen Leistungen auf Überweisung durch niedergelassene Vertragsärzte; insoweit sind folgende Gebührenpositionen abrechnungsfähig: 20, 446, 603, 681, 686, 720, 721, 801, 802, 805, 806, 953 und 990 EBM.
Ohne Einschränkung des Leistungsspektrums auf Überweisung durch niedergelassene Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie niedergelassene Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, jedoch nur zur Abrechnung folgender Gebührenpositionen: 20, 603, 681, 686, 720, 721, 801, 802, 805, 809, 810, 953 und 990 EBM.
Darüber hinaus wurde Herr Dr. Schilling ermächtigt zur Erbringung der in den folgenden Gebührenpositionen enthaltenen Leistungen: 1, 2, 17, 18, 19, 42, 60, 74, 75, 78, 375, 376, 378, 381, 384 und 7120 EBM.

Die bis zum 31.03.2003 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med. Verena Wagner, Oberärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Lübeck, wurde mit Wirkung vom 10.03.2002 unter Punkt 1 wie folgt erweitert: Diagnostik, Behandlung, Schulung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus und deren Eltern auf Überweisung durch niedergelassene Vertragsärzte entsprechend der Diabetesvereinbarungen, wobei deren Zuweisungswege gelten. Die Befristung bis zum 31.03.2003 bleibt bestehen.

Die bis zum 31.03.2003 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Olaf Hiort, Kommissarischer Leiter der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Lübeck, wurde mit Wirkung vom 10.03.2002 wie folgt erweitert:

  • Unter Punkt 2: Diagnostik, Behandlung, Schulung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus und deren Eltern auf Überweisung durch niedergelassene Vertragsärzte entsprechend der Diabetesvereinbarungen, wobei deren Zuweisungswege gelten,
  • unter Punkt 4 ist die Inanspruchnahme auf Überweisung durch Vertragsärzte möglich,
  • um die Diagnostik der Intersexualität durch molekulargenetische Untersuchungen auf Überweisung durch Vertragsärzte.

Im Übrigen erfolgen folgende redaktionelle Änderungen:

  • Unter Punkt 1: Die Gebührenziffer 4288 wird durch die Gebührenziffer 4038 EBM ersetzt.
  • Unter Punkt 3: Die Gebührenziffer 4246 wird durch die Gebührenziffer 4056 EBM ersetzt.
    Die Befristung der Ermächtigung bis zum 31.03.2003 bleibt bestehen.

Frau Dr. med. Antje Schüren ist zum 01.04.2002 aus dem Dienst des Universitätsklinikums Lübeck ausgeschieden. Mit diesem Tage ist auch ihre Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis erloschen.

Herr Dr. med. John Koc ist mit Wirkung vom 01.05.2002 aus seiner Tätigkeit an der Fachklinik Holstein in Lübeck ausgeschieden. Mit diesem Tage ist auch seine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erloschen.

Der Punkt 2 der bestehenden Ermächtigung des Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Sebastian Fetscher, Chefarzt der Klinik für Hämatologie und Onkologie am Städtischen Krankenhaus Priwall und Süd in Lübeck, wurde mit Wirkung vom 31.01.02erweitert auf die Durchführung von Leistungen gemäß der EBM-Ziffern 75, 78, 3843 und 3844. Die bisherige Befristung der Ermächtigung bis zum 30.09.2003 bleibt bestehen.

Kreis Nordfriesland

Herr Dr. med. Jan Peter Wright, Chefarzt der Anästhesieabteilung der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von ambulanten Anästhesieleistungen an der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt sowie von folgenden Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie ermächtigt:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Ferner wurde Herr Dr. Wright zur Durchführung von Therapie mittels intermittierender Überdruckbeatmung (Bird) bei Patienten mit eingeschränkter pulmonaler Leistungsbreite ermächtigt.
Herr Dr. Wright ist berechtigt, im Rahmen seiner Ermächtigung Leistungen gemäß des Kapitels DI EBM, sowie folgende Gebührenziffern des EBM abzurechnen: 1, 42, 74, 75, 90, 461, 462, 463, 490, 496, 501 und 7120. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Anästhesieleistungen, die bei der Durchführung von ambulanten Operationen an der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erforderlich werden.

Frau Dr. med. Anneliese Christiansen, Oberärztin der Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Husum, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2003, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Husum, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Kontrollen von Herzschrittmachersystemen auf Überweisung durch herzschrittmacherkontrollierende Internisten ermächtigt.

Herr Dr. med. Kai von Hielmcrone, Komissarischer Leiter der Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Niebüll, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Niebüll, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. Bronchoskopien mit flexiblem Gerät auf Überweisung durch bronchoskopierende Ärzte,
2. ultraschallgezielte Feinnadelpunktionen auf Überweisung durch Vertragsärzte,
3. Beckenkammbiopsien auf Überweisung durch Vertragsärzte,
4. ambulante onkologische Betreuung von Patienten mit soliden malignen Erkrankungen auf Überweisung durch Vertragsärzte (Gastrointestinaltrakt, Bronchialkarzinome, Mammakarzinome, Ovarialkarzinome).

Herr Dr. med. Jiri Klima, Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Niebüll, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Niebüll, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind lediglich die Gebührennummern 1 und 75 des EBM abrechenbar. Im Übrigen wurde Herr Dr. Klima zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ohne Einschränkung des Leistungsspektrums auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Chirurgie und Fachärzte für Orthopädie ermächtigt. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V bzw. § 115 b SGB V erbracht werden.

Herr Dr. med. Jürgen Belz, Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Husum, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Husum, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch Ärzte für Chirurgie und gastroenterologisch tätige Ärzte ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind lediglich die Gebührenziffern 1 und 75 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gem. § 115 a SGB V erbracht werden.

Herr Dr. med. Heinz-Jürgen Schröder, ltd. Arzt an der Chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Husum, nimmt seit dem 01.04.2002 nicht mehr an der vertragsärztlichen Versorgung teil.

Kreis Ostholstein

Herr Dr. med. Karl Christian Westphal, Oberarzt der Klinik für Orthopädie und Orthopädische Rehabilitation am Klinikum Neustadt, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Neustadt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch Ärzte für Orthopädie und Ärzte für Chirurgie ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind lediglich die Gebührennummern 1 und 75 EBM abrechenbar. In besonders zu begründenden Einzelfällen sind die Durchführungen von Röntgenleistungen möglich. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Herr Priv.-Doz. MU-Dr. Pavel Dufek, Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Orthopädische Rehabilitation am Klinikum Neustadt, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Neustadt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch Ärzte für Orthopädie und Ärzte für Chirurgie ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind lediglich die Gebührennummern 1 und 75 EBM abrechenbar. In besonders zu begründenden Einzelfällen sind die Durchführungen von Röntgenleistungen möglich. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Die bis zum 31.03.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Ulrich Peschel, Ärztlicher Direktor des Klinikums Holsteinische Schweiz, Klinikteil Hängebargshorst, Bad Malente-Gremsmühlen, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2004 verlängert.

Herr Dr. med. Uwe Becker, Chefarzt des Klinikums Holsteinische Schweiz, Klinikteil Mühlenberg, Bad Malente-Gremsmühlen, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Holsteinische Schweiz, Klinikteil Mühlenberg, Bad Malente-Gremsmühlen, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten mit Gefäßerkrankungen ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung ist Herr Dr. Becker berechtigt, die nachstehend aufgeführten Gebührenziffern des EBM abzurechnen: 1, 2, 75, 651, 653, 655, 660, 666, 667, 2022 und 9018. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Herr Priv.-Doz. Dr. med. Lutz Kleine, Chefarzt der Inneren Abteilung der Klinik Oldenburg, Ostholsteinkliniken GmbH, wurde mit Wirkung vom 10.03.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Klinik Oldenburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. Ambulante Chemotherapie im Rahmen der Onkologie, soweit sie aufgrund der Nebenwirkungen nicht von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden kann und zur Durchführung ambulanter Transfusionen von Blutderivaten bei onkologischen Patienten sowie zur Funktionsüberprüfung mittels Kontrastmittel von Sublaviavenenports bei in Chemotherapie befindlichen Tumorpatienten,
2. operative endoskopische Eingriffe an Oesophagus, Magen, Duodenum und Colon auf Überweisung durch gastroenterologisch tätige Ärzte unter Zuhilfenahme von Röntgenabdomenübersichten und Durchleuchtungen, soweit begründet erforderlich,
3. intensivierte konventionelle Insulintherapie, und zwar ohne Laboruntersuchungen (Typ I Diabetiker),
4. Durchführung von Schulungen bei Gestationsdiabetikerinnen,
5. Organpunktionen zur Gewinnung von zytologischem und histologischem Material (z. B. Pleurapunktionen, Leberpunktionen und Beckenkammpunktionen).
Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gem. § 115 a SGB V erbracht werden. Des Weiteren erstreckt sich die Ermächtigung nicht auf die Leistungen, die bei der Durchführung von ambulanten Operationen vom der Klinik Oldenburg gem. § 115 b SGB V erforderlich werden.

Herr Priv.-Doz. Dr. med. Med dr Hendrik Schimmelpenning, Chefarzt der Klinik für Chirurgie und Unfallchirurgie des Klinikums Neustadt, wurde mit Wirkung vom 31.01.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Neustadt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens bei komplexen unfallchirurgischen bzw. speziellen visceralchirurgischen Fragestellungen auf Überweisung durch Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind nur die EBM-Ziffern 1 und 75 abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen. Die Ermächtigung beinhaltet des Weiteren keine Leistungen, die das Klinikum Neustadt im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt.

Kreis Pinneberg

Die bis zum 31.03.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Frau Dr. med. Marianne Adolf-Gödecke, Chefärztin der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Klinikum Pinneberg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung div. Leistungen wurde bis zum 31.08.2002 verlängert. Die Ermächtigung erstreckt sich jedoch nicht auf Anästhesieleistungen, die bei der Durchführung von ambulanten Operationen am Klinikum Pinneberg gemäß § 115 b SGB V erforderlich werden.

Kreis Plön

Herr Dr. med. Stefan Linkenbach, Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Plön in Preetz, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Plön in Preetz, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch Fachärzte für Chirurgie und Fachärzte für Orthopädie ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind lediglich die Gebührennummern 1 und 75 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gem. § 115 a SGB V erbracht werden und auf Leistungen, die bei der Durchführung von ambulanten Operationen des Kreiskrankenhauses Plön in Preetz gem. § 115 b SGB V erforderlich werden.

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Herr Dr. med. Dirk-Rainer Borlich, Oberarzt der Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses Rendsburg, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Rendsburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Untersuchungen bei besonderen Komplikationen bei notwendigem Schrittmacherwechsel sowie zur Durchführung von Herzschrittmacherkontrollen auf Überweisung durch schrittmacherkontrollierende Ärzte ermächtigt.

Die bis zum 31.12.2002 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Jörg Dieter Herrlinger, Chefarzt der Med. Klinik des Kreiskrankenhauses Rendsburg, wurde mit Wirkung vom 10.03.2002 erweitert auf die Durchführung von speziellen onkologischen hämatologischen Untersuchungen einschließlich der erforderlichen Bluttransfusionen. Die Befristung der gesamten Ermächtigung bis zum 31.12.2002 bleibt bestehen.

Herr Dr. med. Rainer Quäschling, Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Eckern- förde, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Eckernförde, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch Ärzte für Orthopädie und Ärzte für Chirurgie ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind nur die Ziffern 1 und 75 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.

Dr. med. Christos Papachrysanthou, ltd. Arzt der gefäßchirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Rendsburg, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens, auf eine Fallzahl von 125 Fälle pro Quartal begrenzt. Im Rahmen der Ermächtigung sind die Gebührenziffern 1, 2, 74, 75, 671, 680, 2020 und 9018 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Leistungen, die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen. Die Ermächtigung beinhaltet des Weiteren keine Leistungen, die das Kreiskrankenhaus Rendsburg im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2003 befristet.

Dr. med. Bernd Glücklich, ltd. Arzt der gefäßchirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Rendsburg, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens, auf eine Fallzahl von 125 Fälle pro Quartal begrenzt. Im Rahmen der Ermächtigung sind die Gebührenziffern 1, 2, 74, 75, 671, 680, 2020 und 9018 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Leistungen, die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen. Die Ermächtigung beinhaltet des Weiteren keine Leistungen, die das Kreiskrankenhaus Rendsburg im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2003 befristet.

Kreis Segeberg

Herr Dr. med. Johannes Krüger, Chefarzt der Med. Abt. der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg, wurde mit Wirkung vom 28.02.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch gastroenterologisch-endoskopisch tätige Vertragsärzte zur Durchführung der nachfolgend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. Endoskopisch-radiologische Diagnostik von Gallenwegs- und Pankreaserkrankungen,
2. Durchführung der gastroenterologischen Endoskopie bei Patienten mit schwierigen Fragestellungen und/oder einem Auftrag zu einem therapeutischen endoskopischen Eingriff,
3. ambulante gastroenterologische Funktionsdiagnostik,
4. gastroenterologische Konsiliarsprechstunde.
Darüber hinaus beinhaltet die Ermächtigung die Durchführung der perkutanen endoskopischen Gastrostomie auf Überweisung durch Vertragsärzte. Folgende Geb.-Nrn. können im Rahmen dieser Ermächtigung abgerechnet werden: 1, 2, 74, 75, 273, 451, 720, 730, 732, 735, 736, 738, 740, 741, 745, 746, 750, 751, 752, 755, 760, 763, 764, 765, 767, 768, 775, 5150, 5160 und 7120 EBM.
Die bis zum 31.03.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Andreas-Christoph Arlt, Chefarzt der Abt. für Neurologie an der Rheumaklinik Bad Bramstedt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung div. Leistungen wurde bis zum 31.03.2004 verlängert. Im Rahmen dieser Ermächtigung können folgende Geb.-Nrn. abgerechnet werden: 1, 75, 78, 800, 801, 802, 805, 811, 812 und 7120 EBM.

Die bis zum 30.06.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Frau Dr. med. Marina Gebhard, Oberärztin der Inneren Abt. der Segeberger Kliniken GmbH in Bad Segeberg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Rechtsherz-Einschwemmkatheter-Untersuchungen in Ruhe sowie mit definierter fahrrad-ergometrischer Belastung auf Überweisung durch Ärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, wurde bis zum 30.06.2004 verlängert.

Die Ermächtigung von Herrn Clemens Heise, ltd. Arzt an der Psychiatrischen Tagesklinik Kaltenkirchen, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von Leistungen nach den Gebührennummern 202, 203 und 204 EBM bei den Bewohnern der Substituierten-Wohngemeinschaft „Flott“, Flottkamp 15 a in Kaltenkirchen, auf die Durchführung von Leistungen auch bei den ehemaligen Bewohnern der „Flott-WG“ sowie auf Drogenabhängige, die ambulant an die Drogenberatungsstelle „Flott“ in Kaltenkirchen angebunden sind, erweitert. Die Befristung der Ermächtigung bis zum 30.09.2003 bleibt bestehen.

Kreis Steinburg

Herr Dr. med. Ernst Willms, Oberarzt der Med. Klinik am Klinikum Itzehoe, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Itzehoe, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Herzschritt-
macherkontrollen auf Überweisung durch Ärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, ermächtigt.

Die bis zum 31.03.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Frau Dr. med. Andrea Günther-Scholz, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Itzehoe, wurde bis zum 31.03.2004 verlängert.

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 07 / 2002

S. 84 - 90