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Folgende Ärzte/Psychotherapeuten
bzw. Krankenhäuser wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis ermächtigt:
Kreis Herzogtum
Lauenburg
Frau Dr. med. Renate
Heißler, Escheburg, hat mit Wirkung vom 15.05.2002 auf ihre
Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
verzichtet.
Herr Dr. med. Uwe Heilenkötter ist am 01.02.2002 aus seiner Tätigkeit
am Johanniter Krankenhaus in Geesthacht ausgeschieden. Somit ist mit diesem
Tage auch seine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung geendet.
Stadt Kiel
Frau Dr. med. Dorothee
Päch, Oberärztin der Geburtshilflich-Gynäkologischen
Klinik des Städtischen Krankenhauses Kiel, wurde mit Wirkung vom
14.03.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum
Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an der Geburtshilflich-Gynäkologischen
Klinik des Städtischen Krankenhauses Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis zur Durchführung von Leistungen gemäß
der Nummer 109 EBM ermächtigt.
Herr PD Dr. med. Peter Dreger ist am 31.12.2001 aus seiner Tätigkeit
als Oberarzt an der II. Med. Klinik des Universitätsklinikums Kiel
ausgeschieden. Somit ist auch seine Ermächtigung zur Teilnahme an
der vertragsärztlichen Versorgung an diesem Tage geendet.
Herr PD Dr. Dr. (H) Anton Dunsche ist am 30.04.2002 aus seiner
Tätigkeit als ltd. Oberarzt an der Klinik für Mund-, Kiefer-
und Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums Kiel ausgeschieden.
Somit ist mit diesem Tage auch seine Ermächtigung zur Teilnahme an
der vertragsärztlichen Versorgung geendet.
Herr Dr. med. Jens Volkmann, Oberarzt der Klinik für Neurologie
des Universitätsklinikums Kiel, wurde mit Wirkung vom 31.01.2002,
befristet bis zum 31.03.2003, längstens jedoch bis zum Ende seiner
ärztlichen Tätigkeit an der Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums
Kiel, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
auf Überweisung durch Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
und Fachärzte für Neurochirurgie sowie auf Überweisung
durch Ärzte, die die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
führen dürfen, zur Behandlung von Patienten mit chronischen,
therapieresistenten Erkrankungen, und zwar beschränkt auf folgende
Bereiche:
1. Schmerzpatienten (Patienten mit Kopfschmerz-
bzw. Bandscheibensyndrom),
2. Epilepsie-Patienten im Erwachsenenalter,
3. Patienten mit Multipler Sklerose,
4. Patienten mit Myopathien,
5. Patienten mit extrapyramidalen Störungen,
6. Patienten mit Erkrankungen der peripheren Nerven,
7. Durchführung von nichtinvasiver Gefäßdiagnostik.
Ferner beinhaltet diese Ermächtigung die Durchführung der Zytostatikatherapie
auf Überweisung durch Vertragsärzte. Die Ermächtigung beinhaltet
nicht die Diagnostik und therapiebegleitenden und nachfolgenden Kontrollen,
soweit sie im ambulanten Bereich von den niedergelassenen Vertragsärzten
durchgeführt werden können.
Stadt Lübeck
Der Punkt 2 der bestehenden
Ermächtigung des Herrn Prof. Dr. med. Thomas Wagner, Leiter
des Bereiches Hämatologie/Onkologie an der Medizinischen Klinik I
des Universitätsklinikums Lübeck, wurde mit Wirkung ab 01.02.02erweitert
auf die Durchführung von Leistungen gemäß der EBM-Ziffern
75, 78, 3843 und 3844. Die bisherige Befristung der Ermächtigung
bis zum 31.03.2003 bleibt bestehen.
Die bis zum 30.06.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn
Dr. med. Steffen Mühlschlegel, Oberarzt der Medizinischen Klinik
des Städtischen Krankenhauses Priwall und Süd in Lübeck,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Behandlung
von Diabetikern auf Überweisung durch niedergelassene Vertragsärzte,
die von der KVSH die Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über
die Betreuung, Behandlung und Schulung von Patienten mit Diabetes mellitus
in Schwerpunktpraxen erhalten haben, wurde bis zum 30.06.2004 verlängert.
Herr Prof. Dr. med. Alfred C. Feller, Direktor des Instituts für
Pathologie des Universitätsklinikums Lübeck, wurde mit Wirkung
vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis
zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Institut für Pathologie
des Universitätsklinikums Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung auf Überweisung durch Fachärzte für Pathologie
zur Durchführung von Leistungen gemäß den nachstehend
aufgeführten Gebührenziffern des EBM ermächtigt:74, 75,
4900, 4902, 4903, 4904, 4905, 4915, 4916, 4920, 4930, 4932, 4933, 4950,
4952, 4955, 4960, 4977, 4979, 4980, 4982, 4984, 7103, 7111, 7120, 7121,
7122.
Herr Dr. med. Stefan Schilling, Assistenzarzt an der Klinik für
Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Lübeck,
wurde mit Wirkung vom 10.03.2002, befristet bis zum 31.03.2003, längstens
jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Universitätsklinikum
Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur
Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
Behandlung von anfallskranken Kindern und Durchführung von EEG und
den dazugehörigen Leistungen auf Überweisung durch niedergelassene
Vertragsärzte; insoweit sind folgende Gebührenpositionen abrechnungsfähig:
20, 446, 603, 681, 686, 720, 721, 801, 802, 805, 806, 953 und 990 EBM.
Ohne Einschränkung des Leistungsspektrums auf Überweisung durch
niedergelassene Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie niedergelassene
Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, jedoch nur zur Abrechnung
folgender Gebührenpositionen: 20, 603, 681, 686, 720, 721, 801, 802,
805, 809, 810, 953 und 990 EBM.
Darüber hinaus wurde Herr Dr. Schilling ermächtigt zur Erbringung
der in den folgenden Gebührenpositionen enthaltenen Leistungen: 1,
2, 17, 18, 19, 42, 60, 74, 75, 78, 375, 376, 378, 381, 384 und 7120 EBM.
Die bis zum 31.03.2003 befristete Ermächtigung von Frau Dr. med.
Verena Wagner, Oberärztin der Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin des Universitätsklinikums Lübeck, wurde mit Wirkung
vom 10.03.2002 unter Punkt 1 wie folgt erweitert: Diagnostik, Behandlung,
Schulung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus
und deren Eltern auf Überweisung durch niedergelassene Vertragsärzte
entsprechend der Diabetesvereinbarungen, wobei deren Zuweisungswege gelten.
Die Befristung bis zum 31.03.2003 bleibt bestehen.
Die bis zum 31.03.2003 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr.
med. Olaf Hiort, Kommissarischer Leiter der Klinik für Kinder-
und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Lübeck, wurde mit
Wirkung vom 10.03.2002 wie folgt erweitert:
- Unter Punkt 2:
Diagnostik, Behandlung, Schulung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
mit Diabetes mellitus und deren Eltern auf Überweisung durch niedergelassene
Vertragsärzte entsprechend der Diabetesvereinbarungen, wobei deren
Zuweisungswege gelten,
- unter Punkt 4 ist
die Inanspruchnahme auf Überweisung durch Vertragsärzte möglich,
- um die Diagnostik
der Intersexualität durch molekulargenetische Untersuchungen auf
Überweisung durch Vertragsärzte.
Im Übrigen erfolgen
folgende redaktionelle Änderungen:
- Unter Punkt 1:
Die Gebührenziffer 4288 wird durch die Gebührenziffer 4038
EBM ersetzt.
- Unter Punkt 3:
Die Gebührenziffer 4246 wird durch die Gebührenziffer 4056
EBM ersetzt.
Die Befristung der Ermächtigung bis zum 31.03.2003 bleibt bestehen.
Frau Dr. med. Antje
Schüren ist zum 01.04.2002 aus dem Dienst des Universitätsklinikums
Lübeck ausgeschieden. Mit diesem Tage ist auch ihre Ermächtigung
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis erloschen.
Herr Dr. med. John Koc ist mit Wirkung vom 01.05.2002 aus seiner
Tätigkeit an der Fachklinik Holstein in Lübeck ausgeschieden.
Mit diesem Tage ist auch seine Ermächtigung zur Teilnahme an der
vertragsärztlichen Versorgung erloschen.
Der Punkt 2 der bestehenden Ermächtigung des Herrn Priv.-Doz. Dr.
med. Sebastian Fetscher, Chefarzt der Klinik für Hämatologie
und Onkologie am Städtischen Krankenhaus Priwall und Süd in
Lübeck, wurde mit Wirkung vom 31.01.02erweitert auf die Durchführung
von Leistungen gemäß der EBM-Ziffern 75, 78, 3843 und 3844.
Die bisherige Befristung der Ermächtigung bis zum 30.09.2003 bleibt
bestehen.
Kreis Nordfriesland
Herr Dr. med. Jan
Peter Wright, Chefarzt der Anästhesieabteilung der Asklepios
Nordseeklinik Westerland/Sylt, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet
bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen
Tätigkeit an der Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt, zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von ambulanten Anästhesieleistungen an der Asklepios Nordseeklinik
Westerland/Sylt sowie von folgenden Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie
ermächtigt:
1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie
rückenmarksnahe Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung
des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.
Ferner wurde Herr Dr. Wright zur Durchführung von Therapie mittels
intermittierender Überdruckbeatmung (Bird) bei Patienten mit eingeschränkter
pulmonaler Leistungsbreite ermächtigt.
Herr Dr. Wright ist berechtigt, im Rahmen seiner Ermächtigung Leistungen
gemäß des Kapitels DI EBM, sowie folgende Gebührenziffern
des EBM abzurechnen: 1, 42, 74, 75, 90, 461, 462, 463, 490, 496, 501 und
7120. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Anästhesieleistungen,
die bei der Durchführung von ambulanten Operationen an der Asklepios
Nordseeklinik Westerland/Sylt im Rahmen der Zulassung nach § 115
b SGB V erforderlich werden.
Frau Dr. med.
Anneliese Christiansen, Oberärztin der Inneren Abteilung des
Kreiskrankenhauses Husum, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet
bis zum 31.03.2003, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen
Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Husum, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung zur Durchführung von Kontrollen von Herzschrittmachersystemen
auf Überweisung durch herzschrittmacherkontrollierende Internisten
ermächtigt.
Herr Dr. med. Kai von Hielmcrone, Komissarischer Leiter der Inneren
Abteilung des Kreiskrankenhauses Niebüll, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002,
befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner
ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Niebüll, zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend
aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. Bronchoskopien mit flexiblem Gerät auf Überweisung durch
bronchoskopierende Ärzte,
2. ultraschallgezielte Feinnadelpunktionen auf Überweisung durch
Vertragsärzte,
3. Beckenkammbiopsien auf Überweisung durch Vertragsärzte,
4. ambulante onkologische Betreuung von Patienten mit soliden malignen
Erkrankungen auf Überweisung durch Vertragsärzte (Gastrointestinaltrakt,
Bronchialkarzinome, Mammakarzinome, Ovarialkarzinome).
Herr Dr. med. Jiri Klima, Chefarzt der chirurgischen Abteilung
des Kreiskrankenhauses Niebüll, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002,
befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner
ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Niebüll, zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens ermächtigt.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind lediglich die Gebührennummern
1 und 75 des EBM abrechenbar. Im Übrigen wurde Herr Dr. Klima zur
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ohne Einschränkung
des Leistungsspektrums auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte
für Chirurgie und Fachärzte für Orthopädie ermächtigt.
Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die
gemäß § 115 a SGB V bzw. § 115 b SGB V erbracht werden.
Herr Dr. med. Jürgen Belz, Chefarzt der chirurgischen Abteilung
des Kreiskrankenhauses Husum, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet
bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen
Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Husum, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen
und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen
Vorgehens auf Überweisung durch Ärzte für Chirurgie und
gastroenterologisch tätige Ärzte ermächtigt. Im Rahmen
dieser Ermächtigung sind lediglich die Gebührenziffern 1 und
75 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche
Leistungen, die gem. § 115 a SGB V erbracht werden.
Herr Dr. med. Heinz-Jürgen Schröder, ltd. Arzt an der
Chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Husum, nimmt seit dem 01.04.2002
nicht mehr an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
Kreis Ostholstein
Herr Dr. med. Karl
Christian Westphal, Oberarzt der Klinik für Orthopädie
und Orthopädische Rehabilitation am Klinikum Neustadt, wurde mit
Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch
bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Neustadt,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur
Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens
auf Überweisung durch Ärzte für Orthopädie und Ärzte
für Chirurgie ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind lediglich die Gebührennummern 1 und 75 EBM abrechenbar. In besonders
zu begründenden Einzelfällen sind die Durchführungen von
Röntgenleistungen möglich. Die Ermächtigung erstreckt sich
nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht
werden.
Herr Priv.-Doz. MU-Dr. Pavel Dufek, Chefarzt der Klinik für
Orthopädie und Orthopädische Rehabilitation am Klinikum Neustadt,
wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens
jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum
Neustadt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis
zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen
zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens
auf Überweisung durch Ärzte für Orthopädie und Ärzte
für Chirurgie ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind lediglich die Gebührennummern 1 und 75 EBM abrechenbar. In besonders
zu begründenden Einzelfällen sind die Durchführungen von
Röntgenleistungen möglich. Die Ermächtigung erstreckt sich
nicht auf solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht
werden.
Die bis zum 31.03.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn
Dr. med. Ulrich Peschel, Ärztlicher Direktor des Klinikums
Holsteinische Schweiz, Klinikteil Hängebargshorst, Bad Malente-Gremsmühlen,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur
Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.03.2004 verlängert.
Herr Dr. med. Uwe Becker, Chefarzt des Klinikums Holsteinische
Schweiz, Klinikteil Mühlenberg, Bad Malente-Gremsmühlen, wurde
mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens
jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum
Holsteinische Schweiz, Klinikteil Mühlenberg, Bad Malente-Gremsmühlen,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur
Durchführung von Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten mit
Gefäßerkrankungen ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung
ist Herr Dr. Becker berechtigt, die nachstehend aufgeführten Gebührenziffern
des EBM abzurechnen: 1, 2, 75, 651, 653, 655, 660, 666, 667, 2022 und
9018. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen,
die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.
Herr Priv.-Doz. Dr. med. Lutz Kleine, Chefarzt der Inneren Abteilung
der Klinik Oldenburg, Ostholsteinkliniken GmbH, wurde mit Wirkung vom
10.03.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis zum
Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Klinik Oldenburg, zur
Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt:
1. Ambulante Chemotherapie im Rahmen der Onkologie, soweit sie aufgrund
der Nebenwirkungen nicht von niedergelassenen Ärzten durchgeführt
werden kann und zur Durchführung ambulanter Transfusionen von Blutderivaten
bei onkologischen Patienten sowie zur Funktionsüberprüfung mittels
Kontrastmittel von Sublaviavenenports bei in Chemotherapie befindlichen
Tumorpatienten,
2. operative endoskopische Eingriffe an Oesophagus, Magen, Duodenum und
Colon auf Überweisung durch gastroenterologisch tätige Ärzte
unter Zuhilfenahme von Röntgenabdomenübersichten und Durchleuchtungen,
soweit begründet erforderlich,
3. intensivierte konventionelle Insulintherapie, und zwar ohne Laboruntersuchungen
(Typ I Diabetiker),
4. Durchführung von Schulungen bei Gestationsdiabetikerinnen,
5. Organpunktionen zur Gewinnung von zytologischem und histologischem
Material (z. B. Pleurapunktionen, Leberpunktionen und Beckenkammpunktionen).
Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Leistungen, die
gem. § 115 a SGB V erbracht werden. Des Weiteren erstreckt sich die
Ermächtigung nicht auf die Leistungen, die bei der Durchführung
von ambulanten Operationen vom der Klinik Oldenburg gem. § 115 b
SGB V erforderlich werden.
Herr Priv.-Doz. Dr. med. Med dr Hendrik Schimmelpenning, Chefarzt
der Klinik für Chirurgie und Unfallchirurgie des Klinikums Neustadt,
wurde mit Wirkung vom 31.01.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens
jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum
Neustadt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur
Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur
Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens
bei komplexen unfallchirurgischen bzw. speziellen visceralchirurgischen
Fragestellungen auf Überweisung durch Fachärzte für Chirurgie
und Orthopädie ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind nur die EBM-Ziffern 1 und 75 abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt
sich nicht auf solche Leistungen, die unter die Vorschriften des §
115 a SGB V fallen. Die Ermächtigung beinhaltet des Weiteren keine
Leistungen, die das Klinikum Neustadt im Rahmen der Zulassung nach §
115 b SGB V erbringt.
Kreis Pinneberg
Die bis zum 31.03.2002
befristet gewesene Ermächtigung von Frau Dr. med. Marianne Adolf-Gödecke,
Chefärztin der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
am Klinikum Pinneberg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis
zur Durchführung div. Leistungen wurde bis zum 31.08.2002 verlängert.
Die Ermächtigung erstreckt sich jedoch nicht auf Anästhesieleistungen,
die bei der Durchführung von ambulanten Operationen am Klinikum Pinneberg
gemäß § 115 b SGB V erforderlich werden.
Kreis Plön
Herr Dr. med. Stefan
Linkenbach, Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses
Plön in Preetz, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum
31.03.2004, längstens jedoch bis zum Ende seiner Tätigkeit am
Kreiskrankenhaus Plön in Preetz, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis zur Durchführung von konsiliarischen Untersuchungen
und Beratungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen
Vorgehens auf Überweisung durch Fachärzte für Chirurgie
und Fachärzte für Orthopädie ermächtigt. Im Rahmen
dieser Ermächtigung sind lediglich die Gebührennummern 1 und
75 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche
Leistungen, die gem. § 115 a SGB V erbracht werden und auf Leistungen,
die bei der Durchführung von ambulanten Operationen des Kreiskrankenhauses
Plön in Preetz gem. § 115 b SGB V erforderlich werden.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Herr Dr. med. Dirk-Rainer
Borlich, Oberarzt der Inneren Abteilung des Kreiskrankenhauses
Rendsburg, wurde mit Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004,
längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit
am Kreiskrankenhaus Rendsburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung zur Durchführung von Untersuchungen bei besonderen Komplikationen
bei notwendigem Schrittmacherwechsel sowie zur Durchführung von Herzschrittmacherkontrollen
auf Überweisung durch schrittmacherkontrollierende Ärzte ermächtigt.
Die bis zum 31.12.2002 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr.
med. Jörg Dieter Herrlinger, Chefarzt der Med. Klinik des
Kreiskrankenhauses Rendsburg, wurde mit Wirkung vom 10.03.2002 erweitert
auf die Durchführung von speziellen onkologischen hämatologischen
Untersuchungen einschließlich der erforderlichen Bluttransfusionen.
Die Befristung der gesamten Ermächtigung bis zum 31.12.2002 bleibt
bestehen.
Herr Dr. med. Rainer Quäschling, Chefarzt der chirurgischen
Abteilung des Kreiskrankenhauses Eckern- förde, wurde mit Wirkung
vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch bis
zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Kreiskrankenhaus Eckernförde,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung
von konsiliarischen Untersuchungen und Beratungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung
durch Ärzte für Orthopädie und Ärzte für Chirurgie
ermächtigt. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind nur die Ziffern
1 und 75 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf
solche Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden.
Dr. med. Christos Papachrysanthou, ltd. Arzt der gefäßchirurgischen
Abteilung des Kreiskrankenhauses Rendsburg, ermächtigt zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens, auf eine Fallzahl
von 125 Fälle pro Quartal begrenzt. Im Rahmen der Ermächtigung
sind die Gebührenziffern 1, 2, 74, 75, 671, 680, 2020 und 9018 EBM
abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Leistungen,
die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen. Die Ermächtigung
beinhaltet des Weiteren keine Leistungen, die das Kreiskrankenhaus Rendsburg
im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Die Ermächtigung
ist bis zum 31.12.2003 befristet.
Dr. med. Bernd Glücklich, ltd. Arzt der gefäßchirurgischen
Abteilung des Kreiskrankenhauses Rendsburg, ermächtigt zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des
weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens, auf eine Fallzahl
von 125 Fälle pro Quartal begrenzt. Im Rahmen der Ermächtigung
sind die Gebührenziffern 1, 2, 74, 75, 671, 680, 2020 und 9018 EBM
abrechenbar. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Leistungen,
die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen. Die Ermächtigung
beinhaltet des Weiteren keine Leistungen, die das Kreiskrankenhaus Rendsburg
im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Die Ermächtigung
ist bis zum 31.12.2003 befristet.
Kreis Segeberg
Herr Dr. med. Johannes
Krüger, Chefarzt der Med. Abt. der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg,
wurde mit Wirkung vom 28.02.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens
jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der Paracelsus-Klinik
Henstedt-Ulzburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
auf Überweisung durch gastroenterologisch-endoskopisch tätige
Vertragsärzte zur Durchführung der nachfolgend aufgeführten
Leistungen ermächtigt:
1. Endoskopisch-radiologische Diagnostik von Gallenwegs- und Pankreaserkrankungen,
2. Durchführung der gastroenterologischen Endoskopie bei Patienten
mit schwierigen Fragestellungen und/oder einem Auftrag zu einem therapeutischen
endoskopischen Eingriff,
3. ambulante gastroenterologische Funktionsdiagnostik,
4. gastroenterologische Konsiliarsprechstunde.
Darüber hinaus beinhaltet die Ermächtigung die Durchführung
der perkutanen endoskopischen Gastrostomie auf Überweisung durch
Vertragsärzte. Folgende Geb.-Nrn. können im Rahmen dieser Ermächtigung
abgerechnet werden: 1, 2, 74, 75, 273, 451, 720, 730, 732, 735, 736, 738,
740, 741, 745, 746, 750, 751, 752, 755, 760, 763, 764, 765, 767, 768,
775, 5150, 5160 und 7120 EBM.
Die bis zum 31.03.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn
Dr. med. Andreas-Christoph Arlt, Chefarzt der Abt. für Neurologie
an der Rheumaklinik Bad Bramstedt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis zur Durchführung div. Leistungen wurde bis
zum 31.03.2004 verlängert. Im Rahmen dieser Ermächtigung können
folgende Geb.-Nrn. abgerechnet werden: 1, 75, 78, 800, 801, 802, 805,
811, 812 und 7120 EBM.
Die bis zum 30.06.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Frau Dr.
med. Marina Gebhard, Oberärztin der Inneren Abt. der Segeberger
Kliniken GmbH in Bad Segeberg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung zur Durchführung von Rechtsherz-Einschwemmkatheter-Untersuchungen
in Ruhe sowie mit definierter fahrrad-ergometrischer Belastung auf Überweisung
durch Ärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, wurde
bis zum 30.06.2004 verlängert.
Die Ermächtigung von Herrn Clemens Heise, ltd. Arzt an der
Psychiatrischen Tagesklinik Kaltenkirchen, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis zur Durchführung von Leistungen nach den
Gebührennummern 202, 203 und 204 EBM bei den Bewohnern der Substituierten-Wohngemeinschaft
Flott, Flottkamp 15 a in Kaltenkirchen, auf die Durchführung
von Leistungen auch bei den ehemaligen Bewohnern der Flott-WG
sowie auf Drogenabhängige, die ambulant an die Drogenberatungsstelle
Flott in Kaltenkirchen angebunden sind, erweitert. Die Befristung
der Ermächtigung bis zum 30.09.2003 bleibt bestehen.
Kreis Steinburg
Herr Dr. med. Ernst
Willms, Oberarzt der Med. Klinik am Klinikum Itzehoe, wurde mit
Wirkung vom 01.04.2002, befristet bis zum 31.03.2004, längstens jedoch
bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Klinikum Itzehoe,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung
von Herzschritt-
macherkontrollen auf Überweisung durch Ärzte für Innere
Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, ermächtigt.
Die bis zum 31.03.2002 befristet gewesene Ermächtigung von Frau Dr.
med. Andrea Günther-Scholz, Fachärztin für Kinder-
und Jugendmedizin am Klinikum Itzehoe, wurde bis zum 31.03.2004 verlängert.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
07 / 2002
S. 84 - 90
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