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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträgen von Ärzten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt:

Stadt Kiel

01/06/02
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für Anästhesiologie
Bewerbungsfrist: 30.06.2002

05/06/02
Praxis einer prakt. Ärztin/eines prakt. Arztes
Bewerbungsfrist: 15.07.2002

Kreis Ostholstein

02/06/02
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 30.06.2002

03/06/02
Praxis eines hausärztlich tätigen Internisten/Internistin
Bewerbungsfrist: 30.06.2002

Kreis Herzogtum Lauenburg

04/06/02
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 15.07.2002

Kreis Stormarn

06/06/02
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 15.07.2002

Kreis Nordfriesland

07/06/02
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 15.07.2002

Die abgabewilligen Ärzte möchten zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren (Tel.: 04551/883-259, -303, -327, -346, -378).
Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg. Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich:

  • Auszug aus dem Arztregister,
  • Bescheinigung über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten,
  • ein Lebenslauf.

Außerdem müsste ein polizeiliches Führungszeugnis nach der Belegart „O“, ein so genanntes Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht.

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 06 / 2002

S. 90