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Öffentliche
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs.
4 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträgen
von Ärzten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen
Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete
handelt:
Kreisregion
Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg
01/04/02
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Bewerbungsfrist: 15.05.2002
Kreis Herzogtum Lauenburg
02/04/02
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 30.04.2002
Kreisregion Stadt Kiel
03/04/02
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 30.04.2002
Kreis Pinneberg
04/04/02
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Bewerbungsfrist: 30.04.2002
Kreis
Segeberg
05/04/02
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 30.04.02
07/04/02
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Innere Medizin, fachärztlich
Bewerbungsfrist: 30.04.2002
08/04/02
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 30.04.2002
Kreisregion Stadt Lübeck
06/04/02
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Bewerbungsfrist: 30.04.2002
Kreis Nordfriesland
09/04/02
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 30.04.2002
Die abgabewilligen
Ärzte möchten zunächst noch anonym bleiben. Interessenten
können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
erfahren (Tel.: 04551/883-259, -303, -327, -346, -378).
Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche
Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg.
Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis
erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich:
- Auszug aus dem
Arztregister,
- Bescheinigung über
die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten,
- ein Lebenslauf.
Außerdem müsste
ein polizeiliches Führungszeugnis nach der Belegart O,
ein so genanntes Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde
des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein
dann unmittelbar vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für
diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste
beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis
gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen
Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit
hiervon nicht.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt
04/ 2002
S. 87 / 88
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