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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Änderung der Satzung der KVSH durch Beschluss der Abgeordnetenversammlung am 14. November 2001

Die Abgeordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14. November 2001 mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit aufgrund der Euro-Umstellung folgende Änderung der Satzung i. d. F. vom 1. März 2000 beschlossen:

In § 3 Absatz 8 Satz 1 der Satzung wird der Betrag von 20.000 DM durch den Betrag von 10.000 Euro ersetzt.

Diese Änderung tritt mit dem 1. Januar 2002 in Kraft.

Bad Segeberg, den 14. November 2001

Dr. med. J.-M. Schäfer
- Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung -

 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Az.: IX 211 - 424.940 - 004

Die vorstehende Änderung der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein wird gemäß § 81 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch genehmigt.

Kiel, den 19. Dezember 2001

Paul-Gerhard Haas

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 02/ 2002

S. 88