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Regressforderungen
in Mecklenburg-Vorpommern
Nachrechnen lohnt sich
Ein Fall aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Verordnungsdaten der Krankenkassen
sind sorgfältig zu prüfen. Wer den Angaben blind vertraut, läuft
dagegen Gefahr, unberechtigte Kassenforderungen nicht zu erkennen. Bei
Diplom-Mediziner Wolfgang Wehrhoff lohnte sich das Nachrechnen: Der Praktische
Arzt aus dem mecklenburgischen Schönberg konnte überzogene Vorwürfe
der Krankenkassen entkräften.
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Dr.
Dieter Kreye (Foto: di)
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Viele Zahlen
stimmen hinten und vorne nicht, lautet die Erfahrung von Wehrhoff.
Der Schönberger Arzt war misstrauisch geworden, nachdem ihm für
zwei Quartale Regressforderungen in die Praxis geflattert waren. In beiden
Quartalen sollte der Arzt angeblich den Fachgruppendurchschnitt um mehr
als 50 % überzogen haben. Die Prüfung durch Wehrhoff ergab:
Die Vorwürfe waren überzogen.
Erstes Beispiel: Im Quartal IV/97 legte ihm die AOK ein Verordnungsvolumen
von 88 887 Euro zur Last. Damit lag Wehrhoff 51 % über seinem Fachgruppendurchschnitt
und war in der Beweispflicht. Angeblicher Überschreitungsbetrag:
30 273 Euro. Wehrhoff studierte den Bescheid genauer und fand dort nur
80 259 Euro Verordnungsvolumen aufgeführt. Damit wäre er schon
aus der Beweispflicht heraus gewesen. Bei den von Wehrhoff regelmäßig
in Anspruch genommenen AOK-Arzneimittelberatungen wurden ihm sogar nur
78 757 Euro vorgelegt. Es gab noch mehr Ungereimtheiten: Laut AOK sollte
Wehrhoff in dem betreffenden Quartal 1 639 Verordnungen ausgestellt haben,
nachgewiesen werden konnten aber nur 1 591. Davon betrafen aber 24 gar
keine Arzneimittel, sondern Heilmittel mit einem Volumen von 3 894 Euro.
Zweites Beispiel: Im Quartal II/98 sollte Wehrhoff angeblich für
88 608 Euro Arzneimittel verordnet haben. Damit hätte er 63 % oder
34 431 Euro über dem Fachgruppendurchschnitt gelegen und wäre
erneut in der Beweispflicht gewesen. Aufgeführt waren für dieses
Quartal aber nur 74 962 Euro. Für rund 100 Rezepte fehlte der Nachweis.
Unter den aufgeführten Verordnungen betrafen 17 wiederum Heilmittel
mit einem Verordnungsvolumen von 2 378 Euro.
Aufdecken konnte Wehrhoff die Ungereimtheiten nur, indem er sich die Mühe
machte, jedes von ihm ausgestellte Rezept zu prüfen. Dafür kopierte
der Arzt in der Schweriner KV 3 500 Rezepte und rechnete nach. Mit den
kontrollierten Daten konnte Wehrhoff anschließend vor dem Prüfungsausschuss
bestehen. Statt einer Entschuldigung bekam Wehrhoff aber nur die Empfehlung,
sich trotzdem beraten zu lassen - schließlich lag der Arzt immer
noch über dem Fachgruppendurchschnitt.
Während die AOK auf Anfrage versuchte, der KV eine Mitschuld für
die Panne zu geben, wächst dort das Misstrauen gegen den Vertragspartner.
Für KV-Vorstandsmitglied Dr. Dieter Kreye ist der Fall Wehrhoff Anlass,
die von den Krankenkassen gemachten Angaben künftig noch kritischer
zu hinterfragen. Auch die Meldungen über die in den letzten Jahren
angeblich überhöhten Verordnungen der Ärzte im Osten erscheinen
für Kreye nun in einem anderen Licht - er fragt sich: Wurde
in der Vergangenheit mit völlig falschen Daten öffentlich über
Ärzte hergezogen? (di)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 02/ 2002
S. 39
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