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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträgen von Ärzten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt:

Planungsbereich Kreis Herzogtum Lauenburg

01/12/01
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.01.2002

06/12/01
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für Urologie
Bewerbungsfrist: 15.01.2002

Planungsbereich Stadt Kiel

02/12/01
Praxis eines Arztes für Innere Medizin (fachärztlich)
Bewerbungsfrist: 31.12.2001

08/12/01
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für
Innere Medizin (fachärztlich)
Bewerbungsfrist: 31.12.2001

Planungsbereich Kreis Nordfriesland

03/12/01
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für HNO-Heilkunde
Bewerbungsfrist: 31.12.2001

Planungsbereich Kreis Ostholstein

04/12/01
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für HNO-Heilkunde
Bewerbungsfrist: 31.12.2001

09/12/01
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 31.12.2001

Planungsbereich Stadt Lübeck

05/12/01
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für Orthopädie
Bewerbungsfrist: 31.12.2001

Planungsbereich Kreis Segeberg

07/12/01
Praxis einer Ärztin/eines Arztes für Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 15.01.2002

Die abgabewilligen Ärzte möchten zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren (Tel.: 04551/883259, -303, -327, -346, -378).
Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg. Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich:

  • Auszug aus dem Arztregister,
  • Bescheinigung über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten,
  • ein Lebenslauf.

Außerdem müsste ein polizeiliches Führungszeugnis nach der Belegart „O“, ein sogenanntes Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Ärzte, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht.

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 12/ 2001

S. 83