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Zwischen der
Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)
und der
Deutschen Angestellten
Krankenkasse (DAK)
wird folgende
Vereinbarung
geschlossen.
- Die DAK tritt
mit Wirkung zum 01.07.2001 dem unter Bezugnahme auf § 63 SGB V
zwischen der KVSH einerseits und der AOK Schleswig-Holstein, dem BKK-Landesverband
NORD, der IKK Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaftlichen
Krankenkasse sowie der Techniker Krankenkasse andererseits geschlossenen
Modellvorhaben über eine qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik
vom 11.04.2001 im Verhältnis zur KVSH bei.
- Die DAK erkennt
die sich aus dem Vertragsinhalt des genannten Modellvorhabens ergebenden
Ansprüche und Verpflichtungen vollständig an. Mit ihrem Beitritt
verpflichtet sich die DAK gleichzeitig, auch dem abzuschließenden
Vertrag über die Evaluation des o. g. Modellvorhabens sowie dem
damit in Verbindung stehenden Gesellschaftsvertrag beizutreten.
Bad Segeberg/Hamburg,
den 30.08.2001
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gez.
Dr. Bittmann
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Kassenärztliche
Vereinigung Schleswig-Holstein
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Dirk
Lanrius
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Deutsche
AngestelltenKrankenkasse
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Bad Segeberg, 19.09.2001
gez. Dr. Schäfer
- Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung -
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/ 2001
S. 81
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