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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Zwischen der

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)

und der

Barmer Ersatzkasse (BARMER)

wird folgende

Vereinbarung

geschlossen.

  1. Die Barmer Ersatzkasse tritt mit Wirkung zum 01.07.2001 dem unter Bezugnahme auf § 63
    SGB V zwischen der KVSH einerseits und der AOK Schleswig-Holstein, dem BKK-Landesverband NORD, der IKK Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaftlichen Krankenkasse sowie der Techniker Krankenkasse andererseits geschlossenen „Modellvorhaben über eine qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik“ vom 11.04.2001 im Verhältnis zur KVSH bei.
  2. Die Barmer Ersatzkasse erkennt die sich aus dem Vertragsinhalt des genannten Modellvorhabens ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen vollständig an. Mit ihrem Beitritt verpflichtet sich die Barmer Ersatzkasse gleichzeitig, auch dem abzuschließenden Vertrag über die Evaluation des o. g. Modellvorhabens sowie dem damit in Verbindung stehenden Gesellschaftsvertrag beizutreten.

Bad Segeberg/Hamburg, den 20.07.2001

gez. Dr. Bittmann
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
J. Stamm
Barmer Ersatzkasse (BARMER)




Bad Segeberg,19.09.2001

gez. Dr. Schäfer
- Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung -

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 12/ 2001

S. 81