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Zwischen der
Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)
und der
Barmer Ersatzkasse
(BARMER)
wird folgende
Vereinbarung
geschlossen.
- Die Barmer Ersatzkasse
tritt mit Wirkung zum 01.07.2001 dem unter Bezugnahme auf § 63
SGB V zwischen der KVSH einerseits und der AOK Schleswig-Holstein, dem
BKK-Landesverband NORD, der IKK Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinischen
Landwirtschaftlichen Krankenkasse sowie der Techniker Krankenkasse andererseits
geschlossenen Modellvorhaben über eine qualitätsgesicherte
Mamma-Diagnostik vom 11.04.2001 im Verhältnis zur KVSH bei.
- Die Barmer Ersatzkasse
erkennt die sich aus dem Vertragsinhalt des genannten Modellvorhabens
ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen vollständig an. Mit
ihrem Beitritt verpflichtet sich die Barmer Ersatzkasse gleichzeitig,
auch dem abzuschließenden Vertrag über die Evaluation des
o. g. Modellvorhabens sowie dem damit in Verbindung stehenden Gesellschaftsvertrag
beizutreten.
Bad Segeberg/Hamburg,
den 20.07.2001
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gez.
Dr. Bittmann
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Kassenärztliche
Vereinigung Schleswig-Holstein
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J.
Stamm
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Barmer
Ersatzkasse (BARMER)
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Bad Segeberg,19.09.2001
gez. Dr. Schäfer
- Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung -
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/ 2001
S. 81
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