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Leserbrief von
Gerhard Kruse und Dr. Michael Borgner, AOK Schleswig-Holstein, zum Leserbrief
von Dr. Wilko Schoormans zum AOK-Pilotprojekt EKG per Telefon,
SHÄ 9/2001, S. 70 f.
Für die AOK Schleswig-Holstein und mit ihr für viele der niedergelassenen
Ärzte in Schleswig-Holstein ist die gemeinsame Durchführung
von Modell-, Struktur- und Pilotprojekten eine weitere Möglichkeit,
im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung innovativ tätig zu
sein, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung weiter zu optimieren.
Die Ergebnisse hieraus zeigen oft mögliche Wege und Strukturen für
die zukünftige Qualitätsverbesserung in der Patientenbetreuung
sowie vielfach auch Möglichkeiten der Finanzierbarkeit der Gesetzlichen
Krankenversicherung auf.
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Gerhard Kruse,
Fachbereichsleiter Gesundheitspartnerservice, AOK Schleswig-Holstein
(Fotos: AOK) |
Dr. Schoormans zweifelt
an, dass das bloße Tragen eines mobilen EKG-Aufzeichnungsgerätes
Menschenleben retten würde. Recht hat er, denn auch mit dem EKG-Mobilgerät
in der Hand kann man sterben. Doch so weit will es die AOK Schleswig-Holstein
als innovative Krankenkasse doch gar nicht kommen lassen. Nur, was ist
die Alternative, wenn der Herz-Patient - vielleicht sogar allein - am
Arbeitsplatz, zu Hause, in der Freizeit oder im Urlaub plötzlich
Herzbeschwerden verspürt?... Es könnte sein, dass mithilfe der
EKG-Aufzeichnungen schnell das Richtige getan werden kann ... und somit
sein Leben gerettet werden könnte.
Wenn Dr. Schoormans Angst hat, dass Ergebnisse von Projekten später
unter Umständen nur noch Platz auf der IGEL-Liste finden würden,
dann scheint uns eine solche Einstellung dazu geeignet zu sein, dafür
zu plädieren, grundsätzlich keine Kooperationen mehr anzudenken.
Bei dem von der AOK Schleswig-Holstein durchgeführten Pilotprojekt
zur integrierten Patienten-Versorgung handelt es sich um einen Vertrag
im Rahmen des § 140 b Sozialgesetzbuch V (SGB V). Die enge Zusammenarbeit
mit einem weltweit tätigen Fachunternehmen (Card Guard) machte diese
Kooperationsleistung mit mehreren Kliniken für die Versicherten der
AOK in Schleswig-Holstein erst möglich. Für Patienten mit eindeutigen
kardiologischen Erkrankungen (KHK) sieht dieses Pilotprojekt Folgendes
vor:
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| Dr. Michel Borgner,
Ärztlicher Berater, AOK Schleswig-Holstein |
Nach einer Akutbehandlung
oder einer Anschlussheilbehandlung werden die Patienten im Rahmen einer
randomisierten Studie ein handygroßes Gerät erhalten, das in
der Lage ist, ein 12-Kanal EKG zu registrieren und per Telefon in das
Telemedizinische Service- und Gesundheitszentrum (tsgz) zu übertragen.
Dort sind die klinischen Daten und das Referenz-EKG des jeweiligen Erkrankten
zum Vergleich vorhanden. Darüber hinaus steht der Patient bei Auftreten
von Beschwerden zunächst verbal mit einem kardiologisch versierten
Arzt in Kontakt. Der Patient wird auf Grundlage evidence based medicine
beraten.
Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass es sich nicht nur um Arrhythmiediagnostik,
sondern um Chest pain monitoring handelt. Auf Wunsch des Patienten erfolgt
eine unmittelbare Benachrichtigung an die behandelnden Ärzte.
Die AOK Schleswig-Holstein unterstützt mit dieser in Europa einzigartigen
Studie die Möglichkeit, die prä- wie auch die post-hospitale
Phase zu verkürzen und den Versicherten die bestmögliche Versorgung
nahe zu bringen.
Diesem Projekt ist zu wünschen, dass es mit der erforderlichen Kontinuität
zum Erfolg geführt werden kann. Innerärztliche Verteilungsprobleme
oder gar eine Diskussion über die Möglichkeit einer späteren
Abrechnung als IGEL-Leistung gehören einfach nicht in diese frühe
Phase und dürften auf wenig Verständnis bei den betroffenen
herzkranken Patienten stoßen. Die bahnbrechende Möglichkeit,
mit diesem und ähnlichen Vorhaben der AOK Schleswig-Holstein, die
Medizin näher an den Patienten heranzubringen, muss genutzt werden
und darf nicht durch die Erörterung vordergründiger Abrechnungsfragen
geschmälert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.tsgz.de
Gerhard
Kruse,
Dr. Michael Borgner,
AOK Schleswig-Holstein,
Skandinaviendamm 360, 24109 Kiel
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/ 2001
S. 69 / 70
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