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Kammer-Info aktuell 12 / 2001

Antwort auf den Leserbrief von Prof. Dr. Bernd Simon und Prof. Dr. Peter Müller, SHÄ 9/2001, S. 70, zum Beitrag „Cox-2-Hemmer: Wie verträglich sind sie eigentlich?“, SHÄ 7/2001, S. 53

Der Leserbrief der Kollegen Simon und Müller macht eine Erwiderung erforderlich.
Die Reaktion der Kollegen auf unseren Artikel muss überraschen. Wir verstehen die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen selbstverständlich nicht als „Zerreden von Vorteilen“, sondern als Mitteilung der erforderlichen Abwägung von festgestellten Vor- und Nachteilen. Wir gehen nicht davon aus, dass die Kollegen sich so verstanden wissen wollen, dass von Nebenwirkungen nicht mehr berichtet werden soll. Dem würde auch ein Leserbrief dieser Kollegen im Arzneimittel-Telegramm (a-t 2000, 31:4) zuwider laufen, in dem sie - genau wie wir - von Studienergebnissen berichtet haben, nach denen das relative Risiko der lebensbedrohlichen gastrointestinalen Komplikationen (Blutung, Perforation, Ulkus) unter Rofecoxib im Vergleich zu konventionellen NSAR ungefähr halbiert wird.

Dr. Tom Fjornes
(Foto: Privat)

Auch der Zielpunkt der „Verwunderung“ der Kollegen ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Einnahme von „klassischen“ NSAR ist assoziiert mit einem erhöhten Risiko von schweren gastrointestinalen Komplikationen zwischen 2 und 4 % (Silverstein et al, Ann Intern Med 1995; 123:241-249). Nach dem Gesagten müsste die entsprechende Nebenwirkungsrate für Rofecoxib zwischen 1 und 2 % liegen. Der Hersteller von VIOXX, MSD gibt aber in seiner Produktinformation mit 0,1 bis 0,01 % eine 10- bis 100-fach niedrigere Rate an. Wieso verwundert das nicht? Und weiter: Diese Nebenwirkungsrate ist keine Placebogröße! Bei „neutraler Betrachtungsweise“, die ja auch von den Kollegen gefordert wird, kann keine einseitige Betonung der Vorteile der Cox-2-Hemmer erfolgen mit gleichzeitiger Vernachlässigung der unzweifelhaft gegebenen Nachteile! Es stünde dann zu befürchten, dass eine derartige einseitige Darstellungsweise eine nachlässige und unvorsichtige Verschreibungspraxis begünstigen würde!
In ihrem Leserbrief nehmen die Kollegen als Beispiel für die gastrointestinale Überlegenheit für Celecoxib die CLASS-Studie und betonen die erhöhte Sicherheit dieser Substanz gegenüber Ibuprofen. In unserem Artikel haben wir die gleiche Studie zitiert und genau dieses Ergebnis mitgeteilt. Aber wir haben nicht unerwähnt lassen wollen, dass diese Studie gleichzeitig zeigt, dass Celecoxib gegenüber Diclofenac keine signifikanten gastrointestinalen Vorteile aufweist.
Zu den Hinweisen auf eine erhöhte Herzinfarktrate unter Rofecoxib im Vergleich zu Naproxen, wollen wir in diesem Zusammenhang auf das Deutsche Ärzteblatt in der September-Ausgabe (2001; 98 (38): 2061) hinweisen. Hier ist auf dieses Problem erneut aufmerksam gemacht worden. Mediziner der Cleveland Clinic Foundation berichteten im amerikanischen Ärzteblatt (JAMA 2001; 286:954-959) von einer neuen retrospektiven Postmarketingstudien-Auswertung, die zeigte, dass in der VIGOR-Studie unter der Behandlung mit Rofecoxib mehr als doppelt so viele kardiovaskuläre Ereignisse auftraten wie in der Vergleichsgruppe, die mit Naproxen behandelt wurde. Es wird auch auf eine Publikation des britischen National Institute of Clinical Excellence hingewiesen, in der empfohlen wird, vorsichtshalber Cox-2-Hemmer nicht bei Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen zu verschreiben.
Wir haben als Ärzte eine Informationspflicht gegenüber unseren Patienten. Wir genügen dieser Informationspflicht nicht, wenn wir selektiv die Studienergebnisse auswählen, die am nebenwirkungsfreiesten erscheinen und damit am herstellerfreundlichsten sind.

Dr. Tom Fjornes, zzt. Lovisenberg Diakonale Sykehus, Medisinsk avdeling, N-0440 Oslo, Norwegen

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 12/ 2001

S. 69