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Antwort auf den
Leserbrief von Prof. Dr. Bernd Simon und Prof. Dr. Peter Müller,
SHÄ 9/2001, S. 70, zum Beitrag Cox-2-Hemmer: Wie verträglich
sind sie eigentlich?, SHÄ 7/2001, S. 53
Der Leserbrief der Kollegen Simon und Müller macht eine Erwiderung
erforderlich.
Die Reaktion der Kollegen auf unseren Artikel muss überraschen. Wir
verstehen die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen selbstverständlich
nicht als Zerreden von Vorteilen, sondern als Mitteilung der
erforderlichen Abwägung von festgestellten Vor- und Nachteilen. Wir
gehen nicht davon aus, dass die Kollegen sich so verstanden wissen wollen,
dass von Nebenwirkungen nicht mehr berichtet werden soll. Dem würde
auch ein Leserbrief dieser Kollegen im Arzneimittel-Telegramm (a-t 2000,
31:4) zuwider laufen, in dem sie - genau wie wir - von Studienergebnissen
berichtet haben, nach denen das relative Risiko der lebensbedrohlichen
gastrointestinalen Komplikationen (Blutung, Perforation, Ulkus) unter
Rofecoxib im Vergleich zu konventionellen NSAR ungefähr halbiert
wird.
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Dr. Tom Fjornes
(Foto: Privat) |
Auch der Zielpunkt
der Verwunderung der Kollegen ist für uns nicht nachvollziehbar.
Die Einnahme von klassischen NSAR ist assoziiert mit einem
erhöhten Risiko von schweren gastrointestinalen Komplikationen zwischen
2 und 4 % (Silverstein et al, Ann Intern Med 1995; 123:241-249). Nach
dem Gesagten müsste die entsprechende Nebenwirkungsrate für
Rofecoxib zwischen 1 und 2 % liegen. Der Hersteller von VIOXX, MSD gibt
aber in seiner Produktinformation mit 0,1 bis 0,01 % eine 10- bis 100-fach
niedrigere Rate an. Wieso verwundert das nicht? Und weiter: Diese Nebenwirkungsrate
ist keine Placebogröße! Bei neutraler Betrachtungsweise,
die ja auch von den Kollegen gefordert wird, kann keine einseitige Betonung
der Vorteile der Cox-2-Hemmer erfolgen mit gleichzeitiger Vernachlässigung
der unzweifelhaft gegebenen Nachteile! Es stünde dann zu befürchten,
dass eine derartige einseitige Darstellungsweise eine nachlässige
und unvorsichtige Verschreibungspraxis begünstigen würde!
In ihrem Leserbrief nehmen die Kollegen als Beispiel für die gastrointestinale
Überlegenheit für Celecoxib die CLASS-Studie und betonen die
erhöhte Sicherheit dieser Substanz gegenüber Ibuprofen. In unserem
Artikel haben wir die gleiche Studie zitiert und genau dieses Ergebnis
mitgeteilt. Aber wir haben nicht unerwähnt lassen wollen, dass diese
Studie gleichzeitig zeigt, dass Celecoxib gegenüber Diclofenac keine
signifikanten gastrointestinalen Vorteile aufweist.
Zu den Hinweisen auf eine erhöhte Herzinfarktrate unter Rofecoxib
im Vergleich zu Naproxen, wollen wir in diesem Zusammenhang auf das Deutsche
Ärzteblatt in der September-Ausgabe (2001; 98 (38): 2061) hinweisen.
Hier ist auf dieses Problem erneut aufmerksam gemacht worden. Mediziner
der Cleveland Clinic Foundation berichteten im amerikanischen Ärzteblatt
(JAMA 2001; 286:954-959) von einer neuen retrospektiven Postmarketingstudien-Auswertung,
die zeigte, dass in der VIGOR-Studie unter der Behandlung mit Rofecoxib
mehr als doppelt so viele kardiovaskuläre Ereignisse auftraten wie
in der Vergleichsgruppe, die mit Naproxen behandelt wurde. Es wird auch
auf eine Publikation des britischen National Institute of Clinical Excellence
hingewiesen, in der empfohlen wird, vorsichtshalber Cox-2-Hemmer nicht
bei Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen zu verschreiben.
Wir haben als Ärzte eine Informationspflicht gegenüber unseren
Patienten. Wir genügen dieser Informationspflicht nicht, wenn wir
selektiv die Studienergebnisse auswählen, die am nebenwirkungsfreiesten
erscheinen und damit am herstellerfreundlichsten sind.
Dr.
Tom Fjornes, zzt. Lovisenberg Diakonale Sykehus, Medisinsk avdeling, N-0440
Oslo, Norwegen
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/ 2001
S. 69
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