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Kammer-Info aktuell 12 / 2001

25 Jahre Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern

Abbildung Struktur & Diagramme

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern blickt im November dieses Jahres auf eine 25-jährige Tätigkeit zurück. Von 1976 - 1990 wurde die norddeutsche Schlichtungsstelle von den fünf Ärztekammern der alten Bundesländer Berlin (West), Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein getragen. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands traten die Ärztekammern der neuen Bundesländer mit Ausnahme Sachsens bei, so dass seitdem die norddeutsche Schlichtungsstelle für neun Ärztekammern zuständig ist.
Bis zum 31.12.2000 wurden insgesamt 19 064 Schlichtungsverfahren abgeschlossen. Die Inanspruchnahme der Schlich- tungsstelle steigerte sich von Jahr zu Jahr, ein Ausdruck stetig zunehmender Akzeptanz der Option einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch Patienten, Ärzte und Haftpflichtversicherer. Eine im Jahre 1998 durchgeführte Evaluation hat ergeben, dass die Entscheidungen der Schlichtungsstelle in ca. 91 % der Fälle prozessvermeidende Wirkung entfaltet haben. Kam es im Anschluss an ein Schlichtungsverfahren dennoch zu einem Gerichtsverfahren, so wurde hier wiederum in 90 % der Fälle die vorangegangene Entscheidung der Schlichtungsstelle bestätigt. Ein Beleg dafür, dass die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von hoher Qualität im Hinblick auf die medizinische und juristische Beurteilung der medizinischen Sachverhalte gekennzeichnet sind, und gleichzeitig eine der Ursachen für die ständig steigende Inanspruchnahme dieser Institution.
Die Schlichtungsstelle legt regelmäßig durch die Herausgabe von jährlichen Tätigkeitsberichten Rechenschaft über ihre Arbeit ab. Die ständige Zunahme der Schlichtungsfälle einerseits und die verbesserten Möglichkeiten der Datenerfassung und -auswertung andererseits brachten es mit sich, dass die Auswertungsmodalitäten wiederholt geändert und optimiert werden konnten.
Ab dem Jahr 2000 erfolgt eine differenzierte Datenerfassung, die es ermöglicht, die erfassten Daten in jeder Richtung miteinander in Beziehung zu setzen. Fachrichtungsbezogen können so u. a. die Häufigkeit der verschiedenen Behandlungsanlässe, die beanstandeten Maßnahmen, die nachgewiesenen Fehler, die Ansprüche, der Schweregrad der Folge von Behandlungsfehlern, juristische Aspekte, wie Dokumentationsmangel, schwerer Behandlungsfehler usw., erfasst werden. Durch die jährlichen, nach gleichem Muster getroffenen Auswertungen werden sich Trendänderungen schneller als bisher erkennen lassen.
Die Auswertung dieser Daten ergibt letztlich nur Sinn, wenn die hier zum Ausdruck kommenden Erfahrungen in den Bereich der unmittelbaren ärztlichen Tätigkeit zurückfließen. Dies geschieht zurzeit durch regelmäßige Veröffentlichung von Kasuistiken in den regionalen norddeutschen Ärzteblättern und über das Internet, sowie bei Vorträgen auf medizinisch-wissenschaftlichen Tagungen durch ärztliche und juristische Mitglieder der Schlichtungsstelle. Es hat sich allerdings gezeigt, dass auf diesen Wegen der vorhandene Informationsbedarf der Ärzte über die Erfahrungen der Schlichtungsstelle bei weitem nicht gedeckt werden kann.
Der Rückblick auf die 25-jährige Bilanz der primären Aufgabenstellung der Schlichtungsstelle, Schadensersatzansprüche zu prüfen, eröffnet gleichzeitig die Vision für die zusätzlichen Aufgaben einer ärztlichen Schlichtungsstelle der Zukunft:

Behandlungsfehler-Prophylaxe

Für den tätigen Arzt, der bestrebt sein muss, in seinem Verantwortungsbereich Fehler zu vermeiden, wären die Erfahrungen der Schlichtungsstelle hierfür eine wichtige Grundlage. Es gilt, die aus abgeschlossenen Verfahren gewonnenen Kenntnisse zum Zwecke der Vermeidung von Behandlungsfehlern mehr als bisher an die Ärzte heranzutragen.

Zielsetzung

  • Individuelle Konfliktlösung:
    Arzt/Patient
  • Weniger Zivilprozesse
  • Weniger Strafprozesse
  • Klimaverbesserung:
    Ärzteschaft/Patienten

Maximen

  • Institution:
    Unabhängigkeit
    Kompetenz
    Objektivität
    Symbiose Medizin und Recht
  • Verfahren:
    Waffengleichheit
    Transparenz
    Minimale Formalismen
    Mitwirkungsrechte der Beteiligten
    Kurze Dauer
    Diskretion

 


Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 12/ 2001

S. 65 - 68