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25
Jahre Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen
Ärztekammern
Abbildung
Struktur & Diagramme
Die Schlichtungsstelle
für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern blickt
im November dieses Jahres auf eine 25-jährige Tätigkeit zurück.
Von 1976 - 1990 wurde die norddeutsche Schlichtungsstelle von den fünf
Ärztekammern der alten Bundesländer Berlin (West), Bremen, Hamburg,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein getragen. Mit der Wiedervereinigung
Deutschlands traten die Ärztekammern der neuen Bundesländer
mit Ausnahme Sachsens bei, so dass seitdem die norddeutsche Schlichtungsstelle
für neun Ärztekammern zuständig ist.
Bis zum 31.12.2000 wurden insgesamt 19 064 Schlichtungsverfahren abgeschlossen.
Die Inanspruchnahme der Schlich- tungsstelle steigerte sich von Jahr zu
Jahr, ein Ausdruck stetig zunehmender Akzeptanz der Option einer außergerichtlichen
Streitbeilegung durch Patienten, Ärzte und Haftpflichtversicherer.
Eine im Jahre 1998 durchgeführte Evaluation hat ergeben, dass die
Entscheidungen der Schlichtungsstelle in ca. 91 % der Fälle prozessvermeidende
Wirkung entfaltet haben. Kam es im Anschluss an ein Schlichtungsverfahren
dennoch zu einem Gerichtsverfahren, so wurde hier wiederum in 90 % der
Fälle die vorangegangene Entscheidung der Schlichtungsstelle bestätigt.
Ein Beleg dafür, dass die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von
hoher Qualität im Hinblick auf die medizinische und juristische Beurteilung
der medizinischen Sachverhalte gekennzeichnet sind, und gleichzeitig eine
der Ursachen für die ständig steigende Inanspruchnahme dieser
Institution. 
Die Schlichtungsstelle legt regelmäßig durch die Herausgabe
von jährlichen Tätigkeitsberichten Rechenschaft über ihre
Arbeit ab. Die ständige Zunahme der Schlichtungsfälle einerseits
und die verbesserten Möglichkeiten der Datenerfassung und -auswertung
andererseits brachten es mit sich, dass die Auswertungsmodalitäten
wiederholt geändert und optimiert werden konnten.
Ab dem Jahr 2000 erfolgt eine differenzierte Datenerfassung, die es ermöglicht,
die erfassten Daten in jeder Richtung miteinander in Beziehung zu setzen.
Fachrichtungsbezogen können so u. a. die Häufigkeit der verschiedenen
Behandlungsanlässe, die beanstandeten Maßnahmen, die nachgewiesenen
Fehler, die Ansprüche, der Schweregrad der Folge von Behandlungsfehlern,
juristische Aspekte, wie Dokumentationsmangel, schwerer Behandlungsfehler
usw., erfasst werden. Durch
die jährlichen, nach gleichem Muster getroffenen Auswertungen werden
sich Trendänderungen schneller als bisher erkennen lassen.
Die Auswertung dieser Daten ergibt letztlich nur Sinn, wenn die hier zum
Ausdruck kommenden Erfahrungen in den Bereich der unmittelbaren ärztlichen
Tätigkeit zurückfließen. Dies geschieht zurzeit durch
regelmäßige Veröffentlichung von Kasuistiken in den regionalen
norddeutschen Ärzteblättern und über das Internet, sowie
bei Vorträgen auf medizinisch-wissenschaftlichen Tagungen durch ärztliche
und juristische Mitglieder der Schlichtungsstelle. Es hat sich allerdings
gezeigt, dass auf diesen Wegen der vorhandene Informationsbedarf der Ärzte
über die Erfahrungen der Schlichtungsstelle bei weitem nicht gedeckt
werden kann.
Der Rückblick auf die 25-jährige Bilanz der primären Aufgabenstellung
der Schlichtungsstelle, Schadensersatzansprüche zu prüfen, eröffnet
gleichzeitig die Vision für die zusätzlichen Aufgaben einer
ärztlichen Schlichtungsstelle der Zukunft:
Behandlungsfehler-Prophylaxe
Für den tätigen
Arzt, der bestrebt sein muss, in seinem Verantwortungsbereich Fehler zu
vermeiden, wären die Erfahrungen der Schlichtungsstelle hierfür
eine wichtige Grundlage. Es gilt, die aus abgeschlossenen Verfahren gewonnenen
Kenntnisse zum Zwecke der Vermeidung von Behandlungsfehlern mehr als bisher
an die Ärzte heranzutragen.

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Zielsetzung
- Individuelle
Konfliktlösung:
Arzt/Patient
- Weniger Zivilprozesse
- Weniger Strafprozesse
- Klimaverbesserung:
Ärzteschaft/Patienten
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Maximen
- Institution:
Unabhängigkeit
Kompetenz
Objektivität
Symbiose Medizin und Recht
- Verfahren:
Waffengleichheit
Transparenz
Minimale Formalismen
Mitwirkungsrechte der Beteiligten
Kurze Dauer
Diskretion
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/ 2001
S. 65 - 68
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