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Kammer-Info
aktuell 12 / 2001
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Pläne
für eine multifunktionale ChipkarteIm Bundesgesundheitsministerium gibt es Pläne für einen Gesundheitspass, der neben der Funktion als Arzneimittelpass eine Reihe weiterer Fächer mit unterschiedlichen Funktionen enthalten soll, unter anderem ein elektronisches Rezeptfach. Das hat heute das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Über die internen Eckpunkte für einen Gesundheitspass der Projektgruppe Arzneimittelpass des BMG hatte die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet. Berlin aktuell liegen die Eckpunkte vor. Danach soll der Gesundheitspass als multifunktionale Chipkarte gestaltet werden. Vorgesehen ist, neben den Daten der schon bestehenden Krankenversichertenkarte auch ein Arzneimittelfach, ein Fach mit Gesundheitsinformationen, das elektronische Rezept, ein Blindfach, Index- und Pointerfunktionen sowie weitere Optionen zusammenzuführen. Damit würden Arbeitsprozesse optimiert, die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert, die Eigenverantwortung der Patienten gestärkt, Kosten gesenkt und Leistungen transparenter gemacht, so das Konzept. Die BMG-Projektgruppe geht davon aus, dass eine Erweiterung der Chipkarte eher von den Patienten akzeptiert wird als eine zusätzliche Karte, die neben der Krankenversichertenkarte mitgeführt werden müsste. Außerdem erscheint (wenigstens heute noch) ein System, bei dem nicht ständig eine Online-Verbindung bestehen muss, breiter anwendbar (z. B. bei Hausbesuchen/Notfällen etc.) und weniger störanfällig zu sein, heißt es in den Eckpunkten. Inwieweit bei Notfällen tatsächlich eine Online-Verbindung notwendig ist, bedarf allerdings noch einer näheren Erläuterung durch die BMG-Experten. ![]() Zu den zusätzlichen Informationen neben Arzneimittel- und Wirkstoffangaben rechnet die Projektgruppe Daten über den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten, z. B. chronische Krankenheiten, Allergien, Schutzimpfungen, Herzschrittmacher, Dialyse und Operationen. In einem Blindfach sollen Arzneimittel/Wirkstoffe eingegeben werden, bei denen der Patient ein Interesse daran hat, dass Apotheken oder Ärzte keine Möglichkeit zum Lesen haben (z. B. Viagra, Methadon, HIV-Medikamente, Anti-Baby-Pille). Eine Lesemöglichkeit könnte, so die Fachleute des Ministeriums, durch eine spezielle PIN-Nummer des Patienten ermöglicht werden. So sei es ohne weiteres möglich, bei einer automatischen Prüfung von Wechselwirkungen auch die im Blindfach enthaltenen Medikamente einzubeziehen, ohne dass dabei das Arzneimittel ausgelesen werden könne. Bei entsprechenden Wechselwirkungen würde dann beim prüfenden Arzt eine Warnmeldung erscheinen. Wenn der Patient dann nicht entsprechend informieren würde, könnte der Arzt die Verschreibung verweigern bzw. auf ein Arzneimittel mit weniger Wechselwirkungen ausweichen, falls dies ohne Kenntnis des Arzneimittels im Blindfach möglich ist, heißt es in dem Konzept. Auch könnten auf Wunsch des Patienten Angaben über Vorerkrankungen oder Ansprechpartner in Notfällen auf dem Pass gespeichert werden. Zur zusätzlichen Aufnahme von Daten für einen elektronischen Arztbrief ist ein weiteres Feld vorgesehen. Darüber hinaus soll der Pass Hinweise zu erfolgten Untersuchungen und auf Servern befindliche Patienten bezogene Spezialdaten enthalten. Dadurch können solche nicht direkt im Pass wiedergegebenen Daten im Bedarfsfall (und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen) zugänglich gemacht werden, so die Vorschläge der BMG-Projektgruppe. Auf die finanziellen, haftungs- und datenschutzrechtlichen Implikationen eines solchen Passes wies heute der Präsident der Bundesärztekammer hin. Für die Ärzte sei es unerlässlich, dass sie nicht gezwungen würden, schablonisierte Diagnosedaten abzugleichen, so Prof. Hoppe in einer ersten Stellungnahme. Es dürfe auch nicht dazu kommen, dass die elektronische Krankheitsakte zur außerärztlichen Beratung freigegeben werde. Prof. Hoppe nahm damit Bezug auf die Ausführungen der BMG-Experten zu der Zusatzfunktion elektonisches Rezept. Nach dem Konzept der Projektgruppe soll der Apotheker die Daten des elektonischen Rezepts mit Daten anderer Produktdatenbanken verknüpfen können, um auf dieser Basis seine Patientenberatung durchzuführen. Zum weiteren Vorgehen schlägt die Projektgruppe vor, das Konzept nach Abstimmung im BMG mit den betroffenen Spitzenverbänden hinsichtlich der Zielvorstellungen und anschließend mit der Industrie hinsichtlich der technischen Machbarkeit zu erörtern. Im Anschluss daran sollten im Rahmen eines Artikelgesetzes die in dem Eckpunktepapier dargestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Pilotprojekten (ab 2002) geschaffen werden. Mit der schrittweisen und flächendeckenden Einführung des Gesundheitspasses könne dann nach Auswertung der Ergebnisse der Pilotprojekte im Jahre 2003 begonnen werden. Das elektronische Rezept bedürfe aber nach Expertenmeinung noch einer wesentlich längeren Vorlaufzeit, so das BMG. (PdÄ) |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 12/ 2001 S. 62 / 63 |