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Kammer-Info aktuell 12 / 2001
Wehret den Anfängen
Beseitigung des Privatliquidationsrechtes für stationäre Wahlleistungen nach der GOÄ im Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung des DRG-Vergütungssystems für Krankenhäuser - § 16 Satz 1 Nummer 3 KHG


Über die Bundesärztekammer (BÄK) wurde die Ärztekammer über einen Schriftwechsel zwischen dem Präsidenten der BÄK und der Bundesministerin für Gesundheit unterrichtet. Prof. Hoppe wandte sich gegen eine im Entwurf des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) enthaltene Bestimmung, die vorsah, das bisherige Liquidationsrecht der leitenden Krankenhausärzte für stationäre Wahlleistungen durch einen Zuschlag zu den jeweiligen DRGs abzulösen. Damit würde ein tiefgreifender Strukturwandel in der Vergütung ärztlicher Leistungen am Krankenhaus eingeleitet, der nicht nur die Einkommensbasis leitender Krankenhausärzte zerstört, sondern zudem das gesamte Vergütungssystem des Krankenhauses tangiert. Es wurde deshalb eindringlich dafür plädiert, die im Referentenentwurf vorgenommene Neufassung des § 16 Satz 1 Nummer 3 KHG rückgängig zu machen.
Die Bundesgesundheitsministerin führt aus, dass die politische Meinungsbildung zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen sei. Fest stehe lediglich, dass nach Abschluss der Ein- und Überführungsphase des neuen Entgeltsystems eine sachgerechte Anpassung des gesamten Wahlleistungsbereiches erforderlich sei. Darüber werde in einem späteren Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig für die Zeit ab 2007 entschieden. Vor diesem Hintergrund und zur Vermeidung weiterer Irritationen werde die im Referentenentwurf vorgesehene Klarstellung in § 16 Satz 1 Nummer 3 KHG bei dem jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren nicht weiter verfolgt.
Damit signalisiert die Bundesministerin für Gesundheit, dass bis auf weiteres die wahlärztlichen Leistungen in der bisherigen Systematik auf der Grundlage der GOÄ berechnet werden. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Diskussion über die Ablösung der GOÄ als Grundlage für die Liquidation wahlärztlicher Leistung und die Überführung in pauschale Zuschläge wieder auflebt. (Hüb)

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 12/ 2001

S. 62