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Kammer-Info aktuell 12 / 2001
Sechste Gebührenanpassungsverordnung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.09.01 eine Anhebung des Ostabschlages beschlossen. Der Ostabschlag wird damit ab dem 01.01.02 auf 90 % des westdeutschen Gebührenniveaus angehoben. Damit war die Intervention der Bundesärztekammer an die Ministerpräsidenten der Länder erfolgreich. (Hüb)

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 12/ 2001

S. 57