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Kammer-Info
aktuell 12 / 2001
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Weiterbildung
im Gebiet AllgemeinmedizinDie noch bis Dezember 2005 bestehende Möglichkeit der 3-jährigen Weiterbildung in Allgemeinmedizin gilt für alle diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung zwischen dem 1. Juli 1993 und dem 12. Januar 1999 begonnen haben. Weiterbildungsabschnitte, die vorher begonnen wurden, können ebenfalls, längstens bis zum Dezember 2005, eventuell noch für die 4-jährige Weiterbildungszeit genutzt werden. Wer nach dem 12. Januar 1999 eine Weiterbildung in Allgemeinmedizin oder in den anrechenbaren Gebieten begonnen hat, muss die Weiterbildung nach den Bestimmungen der 5-jährigen Weiterbildungszeit mit einem 80-stündigen Kurssystem durchlaufen. Diese Kursweiterbildung umfasst die Blöcke 1 (spezifische Inhalte und Aufgaben der Allgemeinmedizin), 14 (Betreuungskonzepte für den geriatrischen Patienten), 16 (Psychosomatische Grundversorgung, Theorieseminare), 17 (Psychosomatische Grundversorgung, verbale Interventionstechniken), 18 (allgemeinärztliche Besonderheiten der Arzneibehandlungen) und 19 (Prävention, Gesundheitsförderung, Kooperation). (I) |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 12/ 2001 S. 67 |