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Gesundheits- und Sozialpolitikt

Antwort der DAK Schleswig
vom 31.08.01

... die Beurteilung, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Verordnung einer Taxi-Beförderung gegeben sind, liegt einzig und allein beim behandelnden Arzt.
Mit freundlichem Gruß
DAK Schleswig



Antwort der DAK Kiel
vom 01.10.01

... leider war es uns nicht möglich, telefonisch mit Ihnen persönlich in Kontakt zu treten. Wir wenden uns deshalb auf diesem Wege an Sie.
Bezüglich Ihrer o. g. Kassenanfrage teilen wir Ihnen auf der Grundlage Ihrer getätigten Angaben mit, dass vor dem Hintergrund fehlender medizinischer Voraussetzungen die Kosten für einen entsprechenden Taxitransport durch die Krankenkasse nicht übernommen werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch die Übernahme der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel möglich. Sollte sich unser Mitglied diesbezüglich an Sie wenden, bitten wir um Ausstellung einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der im Briefkopf genannten Telefonnummer zur Verfügung...

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 12/ 2001

S. 51