|
Antwort
der DAK Schleswig
vom 31.08.01
... die
Beurteilung, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Verordnung
einer Taxi-Beförderung gegeben sind, liegt einzig und allein beim
behandelnden Arzt.
Mit freundlichem Gruß
DAK Schleswig
Antwort der DAK Kiel
vom 01.10.01
... leider
war es uns nicht möglich, telefonisch mit Ihnen persönlich in
Kontakt zu treten. Wir wenden uns deshalb auf diesem Wege an Sie.
Bezüglich Ihrer o. g. Kassenanfrage teilen wir Ihnen auf der Grundlage
Ihrer getätigten Angaben mit, dass vor dem Hintergrund fehlender
medizinischer Voraussetzungen die Kosten für einen entsprechenden
Taxitransport durch die Krankenkasse nicht übernommen werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch die Übernahme der Kosten
für öffentliche Verkehrsmittel möglich. Sollte sich unser
Mitglied diesbezüglich an Sie wenden, bitten wir um Ausstellung einer
entsprechenden ärztlichen Bescheinigung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der im Briefkopf
genannten Telefonnummer zur Verfügung...
|

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/ 2001
S. 51
|