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Ein gestuftes Beratungskonzept
für Patienten mit alkoholbezogenen Störungen in der
allgemeinmedizinischen Praxis
Das Lübecker Projekt SIP
Hans-Jürgen Rumpf*, Gallus Bischof*, Ulfert Hapke**, Christian
Meyer**, Andreas Broocks*, Klaus Junghanns*, Fritz Hohagen*, Ulrich John**
Hintergrund
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| Tabelle 1: Kontakte
zu Einrichtungen der medizinischen Versorgung von Alkoholabhängigen
und -missbrauchern in den letzten 12 Monaten |
Auf Grundlage einer
vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Expertise
weisen in Deutschland 1,6 Millionen Personen eine Alkoholabhängigkeit
und 2,7 Millionen einen Alkoholmissbrauch auf. Etwa 42 000 Personen sterben
pro Jahr direkt oder indirekt in Verbindung mit Alkohol und die Kosten
der alkoholbezogenen Erkrankungen werden pro Jahr auf ca. 40 Mrd. DM geschätzt
(Bühringer et al., 2000). Trotz dieser Situation erreicht die Suchtkrankenversorgung
nur einen kleinen Teil der in Frage kommenden Personengruppe. In einer
in Lübeck und Umgebung durchgeführten Bevölkerungsuntersuchung
hatten 70,9 % der Alkoholabhängigen keinen Kontakt zu suchtspezifischen
Hilfen (Rumpf, Meyer, Hapke, Bischof & John, 2000). Die Daten der
gleichen Studie ergaben, dass 80 % der alkoholabhängigen Personen
mindestens einmal im Jahr Kontakt zu einem Hausarzt, einem praktischen
Arzt oder einem Internisten haben (Tab. 1). Daher bietet die Arztpraxis
einen guten Ansatzpunkt zur Sekundärprävention alkoholbezogener
Störungen (John, Hapke & Rumpf, 2001; John, Hapke, Rumpf, Hill
& Dilling, 1996).
In einer Reihe von Studien haben sich Kurzinterventionen in Arztpraxen
als wirksam erwiesen (Fleming, Barry, Manwell, Johnson & London, 1997;
Wilk, Jensen & Havighurst, 1997). Allerdings scheinen nach einer Meta-Analyse
sehr kurze Interventionen keinen sicheren Erfolg zu haben (Poikolainen,
1999). Weiterhin zeigen Versuche, Kurzinterventionen in Arztpraxen zu
implementieren, dass mangelnde Zeit einer der Hauptgründe für
Ärzte ist, nicht zu intervenieren (Kaner, Heather, McAvoy, Lock &
Gilvarry, 1999). Eine mögliche Lösung, die auf der einen Seite
einen Therapieerfolg durch aufwendigere Kurzinterventionen sichert, gleichzeitig
aber ökonomisch bleibt, könnte durch einen Stepped-Care-Ansatz
erreicht werden. Bei einem solchen gestuften Vorgehen beginnt man mit
einer sehr wenig aufwendigen Maßnahme, überprüft den Erfolg
und intensiviert die Maßnahme bei Nichterreichen des Erfolgskriteriums
(Abb. 1). Der Einsatz eines Stepped-Care-Ansatzes für Kurzinterventionen
in Arztpraxen soll nun in einem neuen Forschungsprojekt geprüft werden.
Forschungsverbund
EARLINT
Das Projekt mit dem Namen Stepped Interventions for Problem Drinkers
(SIP) ist Teil eines von vier Forschungsverbünden, die vom BMBF gefördert
werden. Zu diesem Verbund (Research Collaboration in Early Substance Use
Intervention; EARLINT) gehören im Kern das Institut für Epidemiologie
und Sozialmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und
die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Universität
zu Lübeck. Das übergreifende Ziel des Verbundes ist es, in Einrichtungen
der medizinischen Versorgung und in der Allgemeinbevölkerung Kurzinterventionen
zu entwickeln und zu erproben, die zu einer Reduktion von substanzbezogenen
Störungen, insbesondere bedingt durch Alkohol und Nikotin, führen
sollen.
Studiendesign Projekt
SIP
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| Abbildung 1:
Schematische Darstellung von Stepped Care |
Im Rahmen dieses Forschungsverbundes
hat das Projekt SIP zum Ziel, herkömmliche Kurzinterventionen mit
einem gestuften Vorgehen bei Hausarzt-Patienten mit riskantem Alkoholkonsum,
Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit zu prüfen. Die Grundhypothese
ist, dass beide Vorgehensweisen eine gleiche Wirksamkeit aufweisen, die
Effizienz jedoch bei dem Stepped-Care-Vorgehen höher ist, weil hierbei
weniger Zeit und personeller Aufwand notwendig sind.
Die Kontaktaufnahme zu den Patienten erfolgt in per Zufall ausgewählten
Arztpraxen von Allgemeinmedizinern, praktischen Ärzten und Internisten.
In diesen Arztpraxen wird von Mitarbeitern des Projektes zunächst
eine Screening-Diagnostik durchgeführt (Abb. 2). Hierzu werden international
bewährte Fragebogen-Verfahren eingesetzt (Babor, de la Fuente, Saunders
& Grant, 1989; Rumpf, Hapke, Hill & John, 1997; Rumpf, Hapke &
John, 2001). Patienten mit auffälligen Testwerten werden gebeten,
an der Studie teilzunehmen, und darüber informiert, dass sie innerhalb
der nächsten Tage telefonisch kontaktiert werden. Hierbei wird dann
geprüft, ob die Patienten die Einschlusskriterien für die Studie
erfüllen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kriterien für Alkoholabhängigkeit
oder -missbrauch vorliegen oder ein riskanter Alkoholkonsum besteht (mehr
als 20 g Alkohol bei Frauen und mehr als 30 g bei Männern pro Tag;
British Medical Association, 1995; dabei entsprechen 10 g etwa 0,25 Liter
Bier oder 0,1 Liter Wein). Ausgeschlossen werden sollen Patienten mit
schweren Entzugserscheinungen. Diese erhalten Hinweise auf weitergehende
Hilfe.
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| Abbildung 2:
Ablaufplan Projekt SIP |
Intervention
Die in Frage kommenden Patienten werden per Zufall drei Gruppen mit jeweils
150 Personen zugewiesen. Drei Bedingungen sind vorgesehen: 1. Gestufte
Intervention (GI); 2. Festgesetzte Intervention (FI) und 3. Kontrollgruppe
(KG). In der GI-Gruppe erhalten zunächst alle Patienten eine schriftliche
Rückmeldung, die auf der Erhebung, die telefonisch durchgeführt
wird, basiert. Begleitend wird ein Selbsthilfe-Manual verschickt, welches
auf die jeweilige Änderungsmotivation ausgerichtet ist. Es wird dann
jeweils geprüft, ob die Intervention einen Erfolg gezeigt hat. Diese
Erfolgsprüfungen finden nach einem, drei und sechs Monaten statt.
Kriterien für einen Erfolg sind eine reduzierte Trinkmenge, die unter
den empfohlenen Mengen der British Medical Association liegt, und stabile
Erwartungen über die eigene Fähigkeit, bei dem reduzierten Trinken
oder der Abstinenz bleiben zu können. Falls das Erfolgskriterium
nicht erfüllt wird, erfolgt die jeweils nächstaufwendigere Intervention.
Diese besteht aus telefonischen Beratungen, die bis zu 40 Minuten dauern
können. Hinzu kommen verhaltenstherapeutische Module zur Unterstützung
bei der Umsetzung von reduziertem Trinken oder Abstinenz.
In der FI-Gruppe erhalten alle Patienten eine vorher festgelegte Anzahl
von vier Beratungen in den gleichen Zeitintervallen wie bei der SC-Gruppe.
Die Beratung wird telefonisch durchgeführt und jeweils etwa 30 Minuten
dauern. Die Patienten dieser Gruppe erhalten ebenfalls zum Zeitpunkt der
ersten telefonischen Beratung das schriftliche Feed-back und das stadienbezogene
Selbsthilfe-Manual. Dadurch wird gewährleistet, dass das Maximum
der gestuften Intervention dem festgelegten Aufwand in der FI-Gruppe entspricht.
Grundlage der Beratungsgespräche sind Techniken der motivierenden
Gesprächsführung (Hapke, Rumpf, Schumann & John, 1999; Miller
& Rollnick, 1999). Die motivierende Gesprächsführung erlaubt
den Zugang zu Menschen, die nur wenig oder keine Änderungsbereitschaft
aufweisen. In der Kontrollgruppe erhalten die Patienten lediglich eine
Broschüre zum Gesundheitsverhalten. Alle drei Gruppen werden nach
zwölf Monaten erneut untersucht, um den Erfolg der Intervention zu
überprüfen. Das Projekt hat im Oktober 2001 begonnen, die Datenerhebung
in den Arztpraxen ist für die Zeit vom 01.01 bis 31.12.2002 geplant.
Das gesamte Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Ausblick
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse ein Rational für ein ökonomisches
Vorgehen beim Einsatz von Kurzinterventionen in der Arztpraxis bieten.
Dieses wäre die Voraussetzung für die Implementation von Routinemaßnahmen
in der ärztlichen Versorgung, wobei unterschiedliche Modelle denkbar
sind. Neben der Möglichkeit, dass die Ärzte nach einer Identifizierung
durch Fragebogenverfahren selbst eine Beratung durchführen, hätte
nach unserer Einschätzung ein Liaisondienst große Aussichten
auf Erfolg. Hierbei würden Arztpraxen mit Suchtberatungsstellen zusammenarbeiten,
wobei die Früherkennung von der Arztpraxis geleistet wird und die
Intervention dann durch Mitarbeiter der Beratungsstellen erfolgt. Dabei
könnten Mitarbeiter von Beratungsstellen an festgelegten Tagen in
der Praxis vor Ort sein. Vergütungsmodelle hierfür sind zu entwickeln.
Literatur bei den Verfassern
Dr.
phil. H.-J. Rumpf,
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Universität
zu Lübeck,
Forschungsgruppe S:TEP,
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck,
Tel. 0451/500-2871,
E-Mail h.rumpf@ukl.mu-luebeck.de
* Medizinische Universität zu Lübeck, Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie,
Forschungsgruppe S:TEP
** Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, Institut für Epidemiologie
und Sozialmedizin, Suchtforschungszentrum (SFZ)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/ 2001
S. 42 - 49
* Medizinische Universität
zu Lübeck, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Forschungsgruppe
S:TEP
** Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, Institut für
Epidemiologie und Sozialmedizin, Suchtforschungs-
zentrum (SFZ)
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