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Bad Segeberg

Palliativmedizin fördern
Ein vorrangiges Arbeitsziel der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Ingemar Nordlund


Sinn und Notwendigkeit einer strukturierten Palliativmedizin sind seit Jahren unumstritten. Vielfältige Initiativen und Modellprojekte vorwiegend auf regionaler Ebene sind Ausdruck eines regen Interesses auch innerhalb der Ärzteschaft. Die wesentliche Pionierarbeit bei der Entwicklung konsentierter Konzepte hat dabei die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in Übereinstimmung und Zusammenarbeit mit den befassten Referaten bei der Bundesärztekammer geleistet. Ergebnis ist ein Weiterbildungskonzept in curricularer Form mit einem 40-stündigen Basiscurriculum und weiteren darauf aufbauenden modularen Einheiten.
Als erste Ärztekammer im Bundesgebiet hat die Fort- und Weiterbildungsakademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein dieses Basiscurriculum in das Programm für 2002 aufgenommen.
Wir verstehen dieses Angebot auch als einen wichtigen Beitrag zu der Debatte über aktive Sterbehilfe. Die gesamte Diskussion um die Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen macht deutlich, dass auch unsere Rolle als Arzt überdacht werden muss.
Dies hat verschiedene Gründe. Einer ist sicher die Veränderung der Bevölkerungsstruktur.
Dies wird deutlich in der graphischen Darstellung der so genannten Bevölkerungspyramide, ein Begriff, der fast nur noch historisch ableitbar ist. Heute gleicht sie eher schon einem Tannenbaum mit einem weiteren Ausbau der Gipfelposition in der Prognose für 2050 (Grafik nächste Seite).
Diese neue Altersstruktur bedeutet, dass ein größerer Anteil der Bevölkerung näher vor seinem eigenen unausweichlichen Tod steht, wobei die Hoffnung auf ein langes Leben mehr und mehr zu einer selbstverständlichen Erwartung geworden ist.
Für uns Ärzte bedeutet dies, dass unser Standpunkt, Leben zu retten um jeden Preis, nicht mehr die einzig mögliche Haltung ist. Mit den Möglichkeiten der modernen Medizin, immer mehr leisten zu können, müssen wir uns immer häufiger fragen, was aus dem Blickwinkel des Patienten sinnvoll ist.
Die Fähigkeit, ethische Fragestellungen bearbeiten und verarbeiten zu können, wird immer öfter nachgefragt.

Grafik: Statistisches Bundesamt, Juli 2000

Andererseits glauben wir aber nicht, dass Palliativmedizin schlicht als Alternative zur aktiven Sterbehilfe verstanden werden kann. Die Frage ist zu vielfältig und komplex.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat als Reaktion auf die Gesetzesveränderung in den Niederlanden eine Stellungnahme in Bezug zur aktiven Sterbehilfe formuliert. Zitat: „Die Aufgabe von Ärzten ist die Vorbeugung, Heilung und Linderung von Krankheiten. Darauf müssen sich kranke, alte und gebrechliche Menschen jederzeit verlassen können! Die ‘Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin’ setzt sich mit aller Entschiedenheit für verbesserte Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ein, die dazu beitragen können, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe sehr viel seltener empfunden wird als häufig behauptet. ... Ängste und andere seelische Nöte werden angesichts des bevorstehenden Todes gerade von Schwerstkranken und Sterbenden häufig geäußert, sollten jedoch weder zum Wegschauen noch zu zweifelhaften Tötungsangeboten, sondern vielmehr zur hilfreichen Auseinandersetzung mit ihnen führen. ... Statt aktiver Sterbehilfe sind deshalb regelmäßige und verpflichtende Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote in Palliativmedizin für alle betroffenen Berufsgruppen sowie bessere Versorgungsstrukturen für schwerstkranke und sterbende Menschen zu fordern.“
In Deutschland gab es 1999 12 Palliativ- und Hospizbetten/1 Mio. Einwohner. Die entsprechende Zahl für Schleswig-Holstein ist 11,6. Es gibt heute in Schleswig-Holstein Palliativstationen in Kiel, Neumünster, Flensburg und Eutin und Hospize in Rendsburg und Lübeck. Außerdem gibt es 38 meist ehrenamtlich organisierte ambulante Hospizinitiativen.
Vertreter dieser verschiedenen Einrichtungen haben vor einigen Jahren den Arbeitskreis „Palliativmedizin für Schleswig-Holstein“ gegründet.
Das vorliegende Programm wurde auf der Basis des bundeseinheitlichen Curriculums in enger Zusammenarbeit mit diesem Arbeitskreis entwickelt.
Basis für die gemeinsame Planung dieses Kurses ist folgendes Grundverständnis der Palliativmedizin, das in sechs Forderungen zusammenzufassen ist.
Die Palliativmedizin soll:

  • Leben bekräftigen, aber den Tod als unausweichlich akzeptieren.
  • Den Tod weder beschleunigen noch verzögern.
  • Patienten die Behandlung von Schmerzen und anderen quälenden Symptomen anbieten.
  • Psychologische, soziale und spirituelle Aspekte der Behandlung so integrieren, dass es dem Patienten möglich wird, den bevorstehenden Tod konstruktiv zu verarbeiten.
  • Durch strukturierte Behandlung und Pflege dem Patienten bis zu seinem Tod ein aktives und kreatives Leben ermöglichen.
  • Beistand anbieten, der Familien hilft, die Krankheit und den unausweichlichen Verlust des Angehörigen zu verarbeiten.

Wenn wir diese Forderungen in unsere Arbeit umsetzen können, muss der Tod des Patienten nicht immer als Misserfolg erlebt werden. Eine palliativmedizinische Behandlung kann dann erfolgreich sein, wenn der Patient gut symptomgelindert gestorben ist, und die Angehörigen konstruktiv mit ihrer Trauerarbeit umgehen.
Dies fordert eine Neuorientierung von uns Ärzten, die u. a. durch den geplanten Kursus initiiert und ermöglicht werden soll.
Die Ziele des Kurses können wie folgt formuliert werden:

  • Vermittlung von Grundlagenwissen in der Palliativmedizin.
  • Vermittlung von Grundlagenwissen in Tumorschmerztherapie und Symptomkontrolle.
  • Eine Auseinandersetzung mit Trauer.
  • Erkennen der Wichtigkeit eigener Reflektion.
  • Kommunikationsmuster erkennen und auf hilfreiches Verhalten überprüfen.
  • Erkennen der Wichtigkeit ethischer Fragestellungen.

Einzelheiten zu diesem Kurs entnehmen Sie bitte dem Programmhinweis der Akademie.

Ingemar Nordlund,
Leiter des Katharinen-Hospizes Am Park,
Mühlenstr. 1,
24937 Flensburg

und

Dr. Franz-Joseph Bartmann,
Ärztekammer Schleswig-Holstein,
Bismarckallee 8 - 12,
23795 Bad Segeberg

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 12/ 2001

S. 12 / 13