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Kammer-Info
aktuell 11 / 2001
Nachrichten in Kürze |
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| Systemische
Familientherapie als Zweitverfahren Die systemische Therapie und Familientherapie hat das Ziel, multifaktorielle Entstehungs- und Verlaufsbedingungen psychischer Störungen im sozialen und interaktionellen Kontext zu verstehen und Ressourcen für die Behandlung zu aktivieren und zu nutzen. Sie wird in vielen westlich orientierten Ländern der Welt seit Jahren zu den selbstverständlichen Verfahren im Spektrum der Psychotherapie gerechnet. Neben zahlreichen Publikationen im Ausland gibt es im deutschsprachigen Raum fünf regelmäßig erscheinende Fachzeitschriften und es finden mehrmals jährlich wissenschaftliche Kongresse und Fachtagungen statt. Die systemische Therapie und Familientherapie ist daher nach Auffassung des Vorstandes der Ärztekammer Schleswig-Holstein als Zweitverfahren im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychotherapie geeignet und wird ab sofort angerechnet werden. (I) |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 11/ 2001 S. 61 |