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Entscheidungsdilemmata am Lebensende
Skizze eines Ausweges
Matthias Leibl, Franz-Joseph Bartmann
Ethik hat zur Zeit Hochkonjunktur: Kaum eine Zeitungsausgabe oder Nachrichtensendung,
so hat man den Eindruck, in der nicht über die Einrichtung eines
neuen Ethikrates, über Bioethik oder neue Fortschritte
in der Gentechnologie und den damit zusammenhängenden ethischen Fragen
berichtet wird. An anderen Stellen wird die Einrichtung eines klinischen
Ethik-Komitees gepriesen, das nicht etwa - wie eigentlich sinnvoll - ethische
Richtlinien erarbeitet, sondern das quasi aus Distanz über Fortführung
oder Einstellung von Therapien entscheiden soll, ohne den Patienten überhaupt
zu kennen oder wenigstens gesehen zu haben. Theoretisierende Fremde und
Entfremdung vom Alltag kennzeichnen oft die Rede von Ethik in diesen Tagen.
Niedergelassene Kolleginnen und Kollegen stehen bei konkreten ethischen
Fragen, die sich bei der Behandlung gerade (aber nicht nur) nichteinwilligungsfähiger
Patienten ergeben, mehr oder weniger ganz allein da. Da ist der Anruf
eines niedergelassenen Neurologen, den die Frage PEG ja oder nein,
bei einem jungen Patienten, der nach Hypoxieschaden immer wieder das Essen
verweigert, umtreibt und bei der Ärztekammer Unterstützung suchte.
Er hatte irgendwann etwas von einer Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer
gehört oder gelesen und erhoffte sich davon Hilfe und Unterstützung.
Als diese sich für derartige Fälle als nicht zuständig
erklärt, versteht er gar nichts mehr. Schwer ist es ihm begreiflich
zu machen, dass die Ethik-Kommission der Ärztekammer eine ganz andere
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| Foto: BilderBox |
Aufgabenstellung hat, als bei diesen schwierigen
Einzelfallentscheidungen beizustehen.
Eine ausgesprochene ethische Konfliktsituation ist dies, aus einem vermutbaren
Eisberg ethischer Fragen in der alltäglichen Arbeit in den Praxen.
Sicherlich sind die allermeisten Fragen im Praxisalltag aus medizinischer
Sicht zu beantworten. Doch gibt es nicht selten auch Situationen, in denen
sehr schnell klar wird, dass die Frage rein medizinisch nicht zufrieden
stellend beantwortet werden kann. Ohne die Möglichkeit der ethischen
Beratung bleibt dann oft das Gefühl zurück, damit allein zu
stehen und allein gelassen zu werden.
Im Malteser-Krankenhaus St. Franziskus-Hospital in Flensburg existiert
ein klinisches Ethik-Komitee, das lediglich allgemeine ethische Fragen
des Klinikalltags in Form von Richtlinien erarbeitet. Daneben aber gibt
es für die konkrete ethische Konfliktsituation in der Behandlung
eines Patienten die Möglichkeit einer ethischen Fallbesprechung.
Unter neutraler Moderation berät das interdisziplinäre Behandlungsteam
des Patienten - also behandelnde Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter,
Seelsorger, ggf. Krankengymnasten und andere Therapeuten sowie ein beratender
Medizinethiker - nach einem erarbeiteten Fragebogen den mutmaßlichen
Willen des Patienten und wie diesem ethisch und medizinisch vertretbar
entsprochen werden kann. Der niedergelassene Kollege wird zu dieser Besprechung,
die etwa eine halbe bis eine Stunde dauert, eingeladen und bei Verhinderung
zumindest nach seiner Einschätzung befragt. Ein ausführliches
Gespräch wo immer möglich mit dem Patienten, zumindest aber
mit den ihm nahe stehenden Menschen, ist unbedingte Voraussetzung für
ein Gelingen eines solchen Gespräches.
Nach der Formulierung des ethischen Problems wird die medizinische Situation
mit Antworten auf die folgenden Fragen dargestellt:
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1.1
Wie lautet die Diagnose?
1.2 Wie lautet die Prognose ohne Behandlung?
1.3 Welche Behandlung ist möglich/geplant?
1.4 Wie verändert sich die Prognose durch die geplante Behandlung?
1.5 Kann die Behandlung dem Patienten schaden?
1.6 Wie verhalten sich positive und negative Auswirkungen zueinander?
Anschließend geht es um die pflegerische
Situation:
2.1 Wie sieht die pflegerische Situation
des Patienten aus?
2.2 Wie sah sie vor der Krankenhauseinweisung aus?
2.3 Gibt es besondere Pflegeprobleme?
2.4 Welcher Pflegeplan besteht, wie sieht das Ziel aus?
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Nach diesen körperlichen Rahmendaten
sind zwar die physischen Grundgegebenheiten klar, doch ist bislang der
psychosoziale Hintergrund unbeachtet gelassen worden, der für eine
auf den Patienten angemessene Entscheidung von größter Bedeutung
ist. Auch das soziale Umfeld und dessen physischen wie psychischen Ressourcen
müssen bedacht werden.
3.1 Was ist über
die psychische Befindlichkeit und die Krankheitsbewältigung bekannt?
3.2 Was ist über die religiöse oder weltanschauliche Einstellung
des Patienten bekannt?
3.3 Wie prägt diese seinen Umgang mit der Krankheit?
3.4 Hat der Patient ein Bedürfnis nach seelsorgerischer Begleitung?
3.5 Was ist über das soziale Umfeld und seine sozialen und psychischen
Ressourcen bekannt?
3.6 Welche Erwartungen hat der Patient und das soziale Umfeld an die
Behandlung?
3.7 Welchen Einfluss hat die Krankheit auf die Lebensqualität
des Patienten und sein soziales Umfeld?
3.8 Welche Auswirkungen hat das geplante Vorgehen auf das allgemeine
Wohlbefinden des Patienten? |
Während es in der Frage 3.7 lediglich darum geht, die objektiv feststellbaren
Veränderungen der Lebensqualität des Patienten durch die Krankheit
zu skizzieren - z. B. er kann nicht mehr alleine essen - geht es in der
Antwort auf die Frage unter 3.8 darum, Wahrnehmungen und Aussagen zu sammeln,
wie der Patient diese Veränderung seiner Lebensqualität empfindet.
Es kann nämlich durchaus sein, dass eine von außen als schwere
Beeinträchtigung wahrgenommene krankheitsbedingte Einschränkung
vom Patienten selbst gar nicht so schlimm empfunden wird und umgekehrt.
Es geht also in beiden Fragen, wie auch in der ganzen Fallbesprechung
mitnichten um die Frage der Bewertung des subjektiven Lebenswertes. Die
Beurteilung dessen ist und bleibt von Außen unmöglich.
Um die Betonung des Subjektiven geht es im nächsten Fragenkomplex,
der sich besonders der Autonomie und deren etwaigen konkreten Begrenzungen
zuwendet.
4.1 Ist der Patient
einwilligungsfähig?
4.2 Nicht einwilligungsfähig: Welche Quellen zur Erschließung
des mutmaßlichen Willens haben wir?
4.3 Liegt eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vor?
4.4 Wurde der Patient umfassend aufgeklärt?
4.5 Hat er seine Situation verstanden und wie sieht er sie?
4.6 Wie urteilt er über die Handlungsalternativen?
4.7 Welche Werte und Auffassungen des Patienten sind in diesem Kontext
relevant? |
Nach der Beantwortung und Protokollierung dieser vier Fragerichtungen,
geht es um die Findung eines Votums. Dieses wird festgehalten und als
solches dem Arzt mitgegeben, wobei er aber selbstverständlich in
seiner Entscheidung frei bleibt.
5.1 Ist die Ausgangsfrage gleich geblieben
oder wie hat sie sich geändert?
5.2 Sind alle zur Entscheidung wichtigen Informationen bekannt?
5.3 Welche legale Handlungskonsequenz entspricht am Ehesten dem (mutmaßlichen)
Willen des Patienten?
5.4 Zu welchem Ergebnis kommen alle Beteiligten des Gespräches?
(Votum)
5.5 Welche Handlungskonsequenzen ergeben sich daraus für jeden
einzelnen?
5.6 In welcher Situation muss es ein neues Gespräch geben? |
Wird ein solches Gespräch gründlich genug vorbereitet, kann
die Frage 5.2 eigentlich nur mit ja beantwortet werden. In
unserem Haus mit 350 Betten, werden monatlich durchschnittlich drei ethische
Fallbesprechungen einberufen. Bislang endeten - trotz divergierender Meinungen
zu Beginn jeder Besprechung - alle mit einem einstimmigen Votum. Von den
behandelnden Ärzten wird es als Entlastung und trotz der benötigten
Zeit als energiesparend empfunden, die eigene Entscheidung
gemeinsam interdisziplinär zu erarbeiten. Die anderen Berufsgruppen
- allen voran die Pflegenden - können wieder motiviert an die Arbeit
gehen mit dem guten Gefühl, nicht unsinnige, oder dem Patientenwillen
widersprechende Dinge zu tun. Nicht nur das Diagnosen- und Problembündel,
sondern der konkrete Mensch wird im Mittelpunkt erfahren.
Vergleicht man diese Erfahrungen mit den Rückmeldungen aus dem niedergelassenen
Bereich und dem eingangs geschilderten Beispiel, wird die Empfindung des
Alleingelassenseins wohl sehr anschaulich. Jedem fallen tausend
Gründe ein, warum dieses Modell in der Praxis nicht funktionieren
kann. Diese tausend Verunmöglichungsgründe fielen
uns aber auch im Krankenhaus ein, bis wir die Erfahrung der dadurch ermöglichten
persönlichen Entlastung im Alltag wahrnahmen.
Zweifellos aber müsste für so eine Beratung eine Infrastruktur
geschaffen werden, die es eben bislang nicht gibt. Die Frage ist, wer
sich für die Schaffung derselben als zuständig ansieht und wie
sie implementiert werden kann. Es würde sich lohnen.
Dr. Franz-Joseph Bartmann,
St. Franziskus-Hospital, Waldstr. 17, 24393 Flensburg,
Matthias Leibl, Patientenombudsmann in Schleswig-Holstein,
Vorsitzender des Ethik-Komitees des St. Franziskus-Hospitals, Flensburg
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/ 2001
S. 55 - 57
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