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Erläuterungen zum Meldesystem gemäß
IfSG, zur Bearbeitung der Meldedaten im RKI und zur künftigen Publikation
aktueller Daten
Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten
Mit dem Übergang vom Bundes-Seuchengesetz zum Infektionsschutzgesetz
(IfSG) zum Jahreswechsel 2000/2001 haben sich gegenüber der früheren
Erfassung meldepflichtiger Erkrankungen grundlegende methodische Änderungen
ergeben. Gegenwärtig hat die auf allen Ebenen mit großem Einsatz
verbundene Einführung des neuen Meldesystems einen Grad erreicht,
der es dem Robert Koch-Institut ermöglicht, im Epidemiologischen
Bulletin, Nr. 18, vom 04.05.01, erstmalig und fortan wöchentlich
eine aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten zu veröffentlichen.
Aus diesem Anlass sollen hier Methoden der Datenerfassung, -verarbeitung
und -übermittlung erläutert werden. Die Kenntnis von Einzelheiten
ist für die Interpretation der Daten wichtig.
Eine erste Bilanz der Implementierung des neuen Meldesystems
Die Implementierung des neuen Meldesystems
verläuft insgesamt erfolgreich. Die Einführung hat weit reichende
organisatorische und strukturelle Änderungen sowie die Entwicklung
neuer Technologien auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
zur Folge. Hinzu kommt, dass für die inhaltliche und technische Vorbereitung
des Systems von der Verabschiedung des Gesetzes bis zum In-Kraft-Treten
nur knapp ein halbes Jahr Zeit verblieb.
Inzwischen sind über 74 000 Meldungen anonymisiert an das RKI übermittelt
worden, die jeweils umfassende epidemiologisch notwendige Einzelfallinformationen
enthalten. Wöchentlich sind dabei rund 6 000 neue Datensätze
zu verarbeiten. Bereits jetzt sind dem RKI Meldungen aus allen Bundesländern
und bundesweit aus 430 der insgesamt 440 Gesundheitsämter (98 %)
in einem standardisierten elektronischen Datenformat zugeleitet worden.
Die Zahl der Fälle ebenso wie die Einzelinformationen pro Fall machen
dieses System europaweit vermutlich zu einem der Überwachungssysteme
meldepflichtiger Erkrankungen mit dem größten Datenumsatz und
der größten Anzahl beteiligter Ärzte, Laboratorien und
Gesundheitsämtern. Insbesondere in den Gesundheitsämtern wird
jetzt im Rahmen der Meldetätigkeit deutlich mehr als früher
geleistet, ohne dass dafür zusätzliches Personal zur Verfügung
steht. Aber auch die behandelnden Ärzte und die Fachkräfte in
den Laboratorien sind am Erfolg beteiligt. Die positive erste Zwischenbilanz
darf nicht darüber hinweg täuschen, dass noch sehr viel zu tun
bleibt, insbesondere im Bereich der Vollständigkeit und Qualität
der Daten sowie ihrer Auswertung, Darstellung und Veröffentlichung.
Zum Meldeweg
Behandelnde Ärzte und Leiter von Laboratorien
müssen meldepflichtige Erkrankungen bzw. Erregernachweise unverzüglich
an das zuständige Gesundheitsamt melden (§§ 6, 7 und 8
IfSG). Das Gesundheitsamt übermittelt den Fall spätestens bis
zum 3. Arbeitstag der folgenden Woche an die zuständige Landesbehörde.
Von dort werden die Fälle dann innerhalb einer Woche an das Robert
Koch-Institut übermittelt (s. Abb. 1).
| Wochen |
Tage |
Wochentage |
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Berichtswoche
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1
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Montag
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Meldung an das
Gesundheitsamt
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2
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Dienstag
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3
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Mittwoch
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4
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Donnerstag
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5
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Freitag
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6
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Samstag
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7
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Sonntag
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1. Woche nach
Meldung
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8
|
Montag
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|
|
9
|
Dienstag
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|
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10
|
Mittwoch
|
Eingang in Landesbehörde
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|
11
|
Donnerstag
|
|
|
12
|
Freitag
|
|
|
13
|
Samstag
|
|
|
14
|
Sonntag
|
|
|
2. Woche nach
Meldung
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15
|
Montag
|
|
|
16
|
Dienstag
|
|
|
17
|
Mittwoch
|
Eingang im RKI
|
|
18
|
Donnerstag
|
|
|
19
|
Freitag
|
|
|
20
|
Samstag
|
|
|
21
|
Sonntag
|
|
|
3. Woche nach
Meldung
|
22
|
Montag
|
|
|
23
|
Dienstag
|
|
|
24
|
Mittwoch
|
Redaktionsschluss
Bulletin
|
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25
|
Donnerstag
|
|
|
26
|
Freitag
|
Erscheinen d.
Meldestatistik
|
|
27
|
Samstag
|
|
|
28
|
Sonntag
|
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| Abb. 1: Meldung von Infektionskrankheiten:
Darstellung des zeitlichen Verlaufs vom Eingang der Meldung im
Gesundheitsamt bis zur Veröffentlichung der Daten im Epidemiologischen
Bulletin |
Mit dem neuen Meldesystem werden zumeist
bereits auf Ebene des Gesundheitsamtes die Daten elektronisch verarbeitet
und durch standardisierte Datenübermittlungsprotokolle elektronisch
an die Landesebene und von dort an das RKI übermittelt. Jeder Fall
stellt einen Datensatz mit zahlreichen Zusatzinformationen dar, der bei
Aktualisierung eines Falles entsprechend ergänzt wird. Das speziell
hierfür vom RKI entwickelte EDV-System ist dabei so angelegt, dass
bereits von den Gesundheitsämtern genutzte EDV-Programme weiterhin
für das Meldewesen verwendet werden können. Die Notwendigkeit,
eine vollständige Kompatibilität zwischen dem RKI-Programm und
fünf unterschiedlich strukturierten kommerziellen EDV-Programmen
zu erzielen, hat jedoch Schwierigkeiten hervorgerufen, die bislang noch
nicht überwunden sind. Trotzdem die Datenübermittlungen durch
alle in Deutschland gebräuchlichen EDV-Programme für Gesundheitsämter
weitgehend erfolgreich verlaufen sind, bedarf es hier noch weiterer Abstimmung
und Weiterentwicklung.
Der Datenbestand ist auf allen Ebenen einheitlich, denn Änderungen,
die auf der Ebene des Gesundheitsamtes vorgenommen werden, führen
automatisch zu einer entsprechenden Aktualisierung im Datenbestand der
Landesbehörde und des RKI. Von Seiten des RKI werden keine Daten
verändert, so dass Änderungen immer nur durch die Gesundheitsämter
erfolgen können, in denen der Fall primär bearbeitet wird.
Zur Arbeit mit den Falldefinitionen
Eine wesentliche Neuerung des IfSG war die
Einführung von Falldefinitionen. Nicht alle meldepflichtigen Tatbestände
sind auch übermittlungspflichtig. Die Falldefinitionen sollen sichern,
dass in allen Gesundheitsämtern einheitlich über die Übermittlung
eingegangener Meldungen an die zuständige Landesbehörde entschieden
wird. Die Entscheidung wird auf der Grundlage der Informationen getroffen,
die im Rahmen der Meldung durch das Labor oder den Arzt mitgeteilt oder
durch zusätzliche eigene Ermittlungen bekannt wurden. Die Falldefinitionen
wurden vom RKI entwickelt und bestehen in der Regel aus einem klinischen
und einem labordiagnostischen Teil (http://www.rki.de/INFEKT/IFSG/IFSG_FALLDEF.HTM).
In die aktuelle Statistik des Epidemiologischen Bulletins werden bewusst
nur die Fälle aufgenommen, die nach Falldefinition klinisch erkrankt
sind; diese machen etwa 89 % aller an das RKI übermittelten Fälle
aus. Es werden also nur die Fälle veröffentlicht, die mindestens
eine der folgenden Kategorien der Falldefinition erfüllen:
- klinisch und durch labordiagnostischen
Nachweis bestätigt,
- klinisch-epidemiologisch bestätigt,
- klinisch bestätigte Erkrankung (soweit
anwendbar).
Für weiterführende Auswertungen
oder themenbezogene Darstellungen bleiben jedoch auch die etwa 11 % der
Fälle erhalten, die lediglich die Kategorien durch labordiagnostischen
Nachweis bestätigte asymptomatische Infektion und nur
durch labordiagnostischen Nachweis bestätigte Infektion erfüllen.
Zur Qualitätskontrolle
Das Gesundheitsamt, dem ein Fall gemeldet
wurde, ist primär verantwortlich für die vollständige und
inhaltlich korrekte Übermittlung der geforderten Daten. Zusätzlich
findet jedoch unterstützend eine Qualitätskontrolle der Daten
auf Landesebene ebenso wie auch auf der Ebene des RKI statt. Hierbei hat
sich bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsämtern,
den zuständigen Landesstellen und dem RKI entwickelt (Rundbriefe
von Landesstellen an die Gesundheitsämter, Arbeitstreffen mit Mitarbeitern
verschiedener Gesundheitsämter, zwei stark frequentierte Telefoninformationsdienste
am RKI - einer für EDV-technische und einer für epidemiologisch-inhaltliche
Fragen).
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Ein Fall, der dem Gesundheitsamt gemeldet
wurde, muss mindestens eine der unten genannten 4 bzw. 5 Kategorien
der Falldefinition erfüllen, um an die zuständige Landesbehörde
übermittelt zu werden:
- Klinisch und durch labordiagnostischen
Nachweis bestätigt: Der klinische und der labordiagnostische
Teil der Falldefinition ist erfüllt. Gegenwärtig erfüllen
75 % der an das RKI übermittelten Fälle - ausschließlich
der zusätzlich epidemiologisch bestätigten Fälle
- diese Kategorie.
- Klinisch-epidemiologisch bestätigt:
Der klinische Teil der Falldefinition ist erfüllt und es
besteht ein epidemiologischer Zusammenhang zu einem anderen Fall,
der durch einen labordiagnostischen Nachweis bestätigt wurde.
Ausschließlich der zusätzlich labordiagnostisch bestätigten
Fälle erfüllen 5 % der Fälle diese Kategorie.
- Durch labordiagnostischen Nachweis
bestätigte asymptomatische Infektion: Der labordiagnostische
Teil der Falldefinition ist erfüllt, nicht jedoch der klinische
Teil der Falldefinition (7 % der Fälle).
- Nur durch labordiagnostischen
Nachweis bestätigte Infektion: Der labordiagnostische
Teil der Falldefinition ist erfüllt, Angaben zum klinischen
Bild sind jedoch nicht ermittelbar (4 %).
Für sechs Krankheiten gilt darüber
hinaus auch folgende Kategorie:
- Klinisch bestätigte Erkrankungen:
Die Falldefinition ist bereits erfüllt, wenn ausschließlich
der klinische Teil der Falldefinition erfüllt ist (2 % aller
übermittelten Fälle). Dies betrifft folgende Krankheiten:
Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS), akute Virushepatitis
Non A-E, Masern, Tuberkulose, Poliomyelitis und Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
(CJK) sowie ihre neue Variante (vCJK).
Zusätzlich zu den oben genannten
Anteilen erfüllen 6 % der Fälle sowohl die Kategorie klinisch
und durch labordiagnostischen Nachweis bestätigt, als
auch klinisch epidemiologisch bestätigt
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Bislang hatte der Aufbau des Meldesystems und der Datenübermittlung
Priorität. In dem Maße, in dem sich die technischen Probleme
in diesem Bereich lösen, führt das RKI schrittweise ein umfassendes
System zur Qualitätsverbesserung der Meldedaten ein, das sich in
zwei Strategien gliedert:
Die Verbesserung der Prozessqualität bezieht sich auf alle übermittelten
Krankheiten. Diese besteht zum einen in der Anwendung automatisierter
Prüfalgorithmen, die potenzielle Unstimmigkeiten einzelner Datensätze
identifizieren. Die zuständigen Landesstellen werden über die
so identifizierten Datensätze aus ihrem Zuständigkeitsbereich
aufmerksam gemacht. Des Weiteren werden die Datensätze stichprobenartig
manuell auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft.
Aufgrund dieser Erkenntnisse werden verfeinerte Prüfalgorithmen entwickelt
und in die EDV integriert, so dass eine selbstständige Anwendung
auf Landesebene möglich ist. Zusätzlich werden die so gewonnenen
Erkenntnisse künftig krankheitsspezifisch zu Informationsbriefen
aufbereitet. Diese werden den Landesstellen zur Verteilung an die Gesundheitsämter
zur Verfügung gestellt. Die Gesundheitsämter können somit
zum einen retrospektiv die bereits erfolgten Übermittlungen selbst
überprüfen und ggf. korrigieren, zum anderen sollen die Informationsbriefe
helfen, die identifizierten Probleme bei der Bearbeitung neuer Fälle
zu vermeiden. Die Verbesserung der Prozessqualität setzt darauf,
durch Identifikation und Lösung wiederkehrender Probleme letztlich
die Ergebnisqualität zu verbessern.
Neben der Verbesserung der Prozessqualität wird am RKI zusätzlich
die selektive Verbesserung der Ergebnisqualität durch Einzelfallkontrolle
als weitere Strategie durchgeführt. Diese findet bei jenen Krankheiten
Anwendung, die so selten sind, dass bereits einzelne fälschlich veröffentlichte
Fälle eine deutliche Änderung in der epidemiologischen Interpretation
zur Folge haben können. Diese 35 Krankheiten oder Infektionen sind
in Tabelle 1 aufgeführt. Sie machen insgesamt zwar 62 % aller 56
meldepflichtigen Krankheiten, jedoch nur etwa 1 % aller gemeldeten Fälle
aus. Bei allen Fällen dieser Krankheiten oder Infektionen wird von
RKI-Mitarbeitern einzeln überprüft, ob die übermittelten
Daten den Falldefinitionen entsprechen. Ist dies nicht der Fall oder muss
dies aufgrund fehlender Information bezweifelt werden, informiert das
RKI die zuständige Landesbehörde über die identifizierten
Probleme. Dieser Fall wird dann von der Veröffentlichung in der aktuellen
Statistik des Bulletins solange zurückgehalten, bis die erforderlichen
Korrekturen vom zuständigen Gesundheitsamt vorgenommen und im RKI
eingetroffen sind. Trifft diese Korrektur im RKI erst ein, nachdem die
zugehörige Meldewoche bereits veröffentlicht wurde, so wird
der Fall in der Spalte der Kumulativwerte hinzugefügt.
Zur Darstellung der aktuellen Statistik
In der wöchentlich publizierten aktuellen
Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten wird die Anzahl der Fälle
aufgeführt, die in der Berichtswoche dem Gesundheitsamt gemeldet
wurden. Zu jeder Krankheit werden drei Spalten dargestellt:
- Die erste Spalte stellt die Anzahl der
Fälle dar, die in der Berichtswoche im Gesundheits-amt gemeldet
wurden und die innerhalb der vom IfSG vorgegebenen Übermittlungsfristen
im RKI eingegangen sind (Abb. 1). Seltene Krankheiten müssen zusätzlich
zur Veröffentlichung freigegeben sein (s. o.).
- Die zweite Spalte stellt die Kumulativwerte
aller Fälle dar, die bis zur Berichtswoche den Gesundheitsämtern
gemeldet wurden, sofern dies dem RKI übermittelt wurde.
| Adenovirus |
Lassavirus-Inf.n. |
| Konjunktivitis |
Läuserückfallfieber |
| Botulismus |
Legionellose |
| Brucellose |
Lepra |
| Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (inkl.neuer
Variante) |
Leptospirose |
| Diphterie |
Listeriose |
| Ebolavirus-Inf. |
Marburg-Virus-Inf. |
| Fleckfieber |
Milzbrand |
| Frühsommer-Meningoenzephalitis |
Ornithose |
| Gelbfieber |
Paratyphus |
| Haem.-infl.-Inf. |
Pest |
| Hämolytisch-urämisches Syndrom |
Poliomyelitis |
| Hämorrhagische Fieber |
Q-Fieber |
| Hantavirus-Inf. |
Tollwut |
| Hepatitis D |
Trichinose |
| Hepatitis E |
Tularämie |
| Hepatitis Non A-E |
Typhus |
| Kryptosporidiose |
|
| Tab. 1: Seltene meldepflichtige
Krankheiten bzw. Infektionen, die eine Einzelfallkontrolle durchlaufen |
Die Kumulativspalte hat demnach eine Auffangfunktion,
um jene Fälle nachträglich in die Statistik aufzunehmen, die
erst nach der Übermittlungsfrist im RKI eingetroffen sind. Dies schließt
auch jene Fälle ein, die zuvor infolge der Einzelfallqualitätskontrolle
zurückgehalten und inzwischen korrigiert wurden. Demnach ist der
aktuell dargestellte Kumulativwert im Gegensatz zum früheren System
jetzt nicht mehr identisch mit der Summe zuvor veröffentlichter aktueller
Statistiken, sondern enthält alle Korrekturen vorangegangener Wochen
einschließlich der Löschungen.
Die beschriebene Herangehensweise wird der Tatsache gerecht, dass der
Datenbestand dynamisch ist und auch bezüglich vergangener Meldewochen
einer fortlaufenden Änderung untersteht. Aus der Kombination der
beiden Spalten ergibt sich das bestmögliche Verhältnis aus Vollständigkeit,
Datenqualität und Zeitnähe der Veröffentlichung. Langwierige
Abstimmungsprozesse mit den Landesbehörden, statistischen Landesämtern
und Gesundheitsämtern, die sich in der Vergangenheit weit in das
Folgejahr hineinzogen, dürften durch dieses Verfahren entfallen.
- Die dritte Spalte enthält die Kumulativwerte
der offiziellen Jahresstatistik für den Vergleichs-
zeitraum des Vorjahres. In diesem Jahr werden zunächst nur Vergleichswerte
zu einzelnen Krankheiten dargestellt, die unter dem BSeuchG etwa vergleichbare
Einheiten darstellten.
Für die häufigen Krankheiten werden
diese Zahlen nach Krankheit und nach Bundesland tabellarisch aufgegliedert.
Bei seltenen Erkrankungen findet die Darstellung ohne Aufgliederung in
Bundesländer statt. Zusätzlich ist ein blau hinterlegtes Feld
vorgesehen, in dem sehr seltene Krankheiten jeweils in einer Kurzdarstellung
ausgewiesen werden. Hierdurch können alle - auch die sehr seltenen
- meldepflichtigen Ereignisse übersichtlich und aktuell dargestellt
werden. Dieses blau hinterlegte Feld kann ebenfalls für die knappe,
aktuelle Darstellung ausgewählter Ausbrüche verwendet werden.
Zur Zeitverzögerung der Veröffentlichung
|
Faktoren, die im Vergleich zum Jahr
2000 zu einer kleineren Zahl von Meldungen führen können:
- Die Anwendung von Falldefinitionen
erhöht die Spezifität, was zum Ausschluss von Fällen
führt, die früher Eingang in die aktuelle Statistik
geführt hätten.
- Unvollständige Bearbeitung
und Eingabe von Meldungen in das System kann ebenfalls zur Folge
haben, dass die Zahl der übermittelten Fälle geringer
ausfällt als die tatsächliche Anzahl der Fälle.
Faktoren, die im Vergleich zum Jahr
2000 zu einer größeren Zahl von Meldungen führen
können:
- In der Vergangenheit trafen in manchen
Bundesländern Meldungen aus einzelnen Landkreisen nicht rechtzeitig
zur Veröffentlichung ein, was durch das jetzige Übermittlungssystem
bereits weitgehend verhindert werden konnte.
- Die Einführung des IfSG wurde
von Ärzten und Leitern von Laboratorien mit großem
Interesse verfolgt, was sich vermutlich förderlich auf die
Meldebeteiligung auswirkt.
- Nach IfSG ist die überwiegende
Zahl der zu meldenden Tatbestände primär durch die Laboratorien
zu melden. Vom RKI entwickelte technische Hilfsmittel vereinfachen
die Meldetätigkeit für die Laboratorien, was die Meldebereitschaft
weiter verbessern dürfte.
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Künftig werden die Meldungen bereits
in der 3. Woche nach Eingang im Gesundheitsamt im Epidemiologischen Bulletin
veröffentlicht und damit in der Regel 2 Wochen aktueller sein, als
dies bislang im Meldesystem des Bundes-Seuchengesetzes üblich war.
Auswertungen der bisherigen Zeitverläufe haben gezeigt, dass ca.
85 -89 % der Meldungen innerhalb des beschriebenen Veröffentlichungszeitraumes
im Bulletin in der aktuellen Statistik erscheinen werden
(Abb. 1). Es wird erwartet, dass sich dieser Wert mit zunehmender Routine
in der Datenbearbeitung und -übermittlung noch verbessert.
Zur Vergleichbarkeit mit Daten aus dem
Jahr 2000
Die Daten aus dem Jahr 2001 sind nur eingeschränkt
vergleichbar mit den Meldedaten der Vorjahre, weil sich das neue Meldesystem
in vielem deutlich von dem alten System unterscheidet. Dabei sind sowohl
Faktoren denkbar, die zu höheren Übermittlungszahlen führen,
als auch solche, die zu niedrigeren Zahlen führen können:
Welche Faktoren hierbei überwiegen und wie sich diese bei den verschiedenen
Erkrankungen und über die Zeit auswirken, bedarf weiterführender
Auswertungen. Insgesamt sollten Vergleiche mit den Zahlen der Vorjahre
nur dann vorgenommen werden, wenn ausreichend Kenntnis darüber besteht,
wie der Umgang mit den Daten früher im Vergleich zu heute war, zumal
dies regional und auch im zeitlichen Verlauf unterschiedlich sein kann.
Auf diese Einschränkungen wird in der veröffentlichten Tabelle
durch entsprechende Fußnoten und die Darstellung der Werte in Klammern
hingewiesen.
Zu den aktuell veröffentlichten Daten
Die Verarbeitung und Veröffentlichung
der Meldedaten, die von den Gesundheitsämtern über die Landesbehörden
an das RKI übermittelt wurden, haben oberste Priorität, damit
so früh wie möglich mit der Veröffentlichung der Daten
begonnen werden kann. Aus diesem Grund werden Daten über Erregernachweise,
die nicht namentlich nach § 7 Abs. 3 direkt an das RKI zu melden
sind, erst zu einem späteren Zeitpunkt in die aktuelle Statistik
aufgenommen und von dann an ebenfalls wöchentlich erscheinen. Die
betrifft Erregernachweise für HIV, Malaria, Syphilis, Echinokokkose,
konnatale Toxoplasmose und konnatale Röteln. - Insgesamt müssen
erst noch weitere Erfahrungen mit den Daten gesammelt werden, um eine
sinnvolle Interpretation zu erlauben. Im Vergleich zu den Meldedaten vergangener
Jahre stehen uns hiermit jedoch schon jetzt sehr valide epidemiologische
Daten zur Verfügung, die durch fortlaufende Qualitätsverbesserung
weiter optimiert werden können.
Allen am Meldesystem Beteiligten sei an dieser Stelle für die intensive
und fruchtbare Zusammenarbeit herzlich gedankt. Alles spricht dafür,
dass eine weitere gute Zusammenarbeit ebenso wie eine hohe Meldebeteiligung
und nachfolgende breite Nutzung der Daten zu den wesentlichen Merkmalen
dieses neuen Überwachungssystems meldepflichtiger Infektionskrankheiten
werden.
(Epidemiologisches Bulletin
18/2001, Herausgeber: Robert Koch-Institut, Berlin)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/ 2001
S. 50 - 55
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