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Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträge
von Ärzten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen
Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete
handelt:
Planungsbereich Kreisregion
Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde
01/09/01
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.10.2001
03/09/01
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.10.2001
07/09/01
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.10.2001
Planungsbereich Kreis Nordfriesland
02/09/01
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für Nervenheilkunde
Bewerbungsfrist 15.10.2001
Planungsbereich Stadt Lübeck
04/09/01
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 15.10.2001
Planungsbereich Kreisregion
Stadt Flensburg/
Kreis Schleswig-Flensburg
05/09/01
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 30.09.2001
Planungsbereich Kreis Ostholstein
06/09/01
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Kinderheilkunde
Bewerbungsfrist: 30.09.2001
08/09/01
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 30.09.2001
Die abgabewilligen Ärzte möchten
zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres
bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren
(Tel.: 04551/883259, -303, -327, -346, -378).
Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche
Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg.
Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis
erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich:
- Auszug aus dem Arztregister,
- Bescheinigung über die seit der Approbation
ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten,
- ein Lebenslauf.
Außerdem müsste ein polizeiliches
Führungszeugnis nach der Belegart O, ein so genanntes
Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde des Heimatortes
des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar
vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für
diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste
beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis
gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen
Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit
hiervon nicht.
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