|
Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträgen
von Ärzten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen
Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete
handelt:
Planungsbereich Kreis Steinburg
01/07/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Radiologie
Bewerbungsfrist: 31.07.2001
Planungsbereich Stadt Lübeck
02/07/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bewerbungsfrist: 15.08.2001
06/07/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Kinderheilkunde
Bewerbungsfrist: 31.07.2001
Planungsbereich Kreis Pinneberg
03/07/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Chirurgie
Bewerbungsfrist: 31.07.2001
Planungsbereich Stadt Kiel
04/07/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.08.2001
05/07/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.08.2001
Planungsbereich Kreis Ostholstein
07/07/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 15.08.2001
Die abgabewilligen Ärzte möchten
zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres
bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren
(Tel.: 04551/883259, -303, -327, -346, -378).
Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche
Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg.
Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis
erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich:
- Auszug aus dem Arztregister,
- Bescheinigung über die seit der
Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten,
- ein Lebenslauf.
Außerdem müsste ein polizeiliches
Führungszeugnis nach der Belegart O, ein so genanntes
Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde des Heimatortes
des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar
vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für
diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste
beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis
gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen
Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit
hiervon nicht.
Im Übrigen können sich um die Übernahme von ausgeschriebenen
Vertragspraxen aus der Gruppe der Hausärzte (prakt. Ärzte, Fachärzte
für Allgemeinmedizin und hausärztliche Internisten) Fachärzte
für Allgemeinmedizin sowie Internisten, die zukünftig hausärztlich
tätig werden möchten, bewerben.
|