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Aktueller Masernausbruch
in Nordfriesland
Mit dem In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes
am 01.01.2001 wurde die Masernerkrankung in Deutschland meldepflichtig.
- In einem Landkreis in Schleswig-Holstein (158 000 Einwohner) wurde insbesondere
seit der 8. Woche dieses Jahres ein deutlicher Anstieg von Masernfällen
verzeichnet (s. Abb. 1). Erste Abklärungen des zuständigen Kreisgesundheitsamtes
ergaben, dass die Zahl der Meldungen auch deutlich höher war als
in umliegenden Landkreisen. Das Gesundheitsamt hat daraufhin eine Presseerklärung
veröffentlicht, in der auf die Situation aufmerksam gemacht und für
ungeimpfte Kinder und Jugendliche eine Masernimpfung empfohlen wurde.
Am 18.04.2001 haben Mitarbeiter des Robert Koch-Institutes (RKI) auf Einladung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Schleswig-Holstein
gemeinsam mit dem betroffenen Gesundheitsamt vor Ort begonnen, die Häufungen
epidemiologisch zu untersuchen. Ziel war es, zu diesem Zeitpunkt eine
Bewertung der Situation vorzunehmen, um noch vor Ende der Osterferien
am 24.04.2001 gezielte Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung
der Masern durchführen zu können. Der nachfolgende Bericht stellt
eine vorläufige Bestandsaufnahme dar; eine abschließende Analyse
dieses Ausbruchs wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Methoden der Ausbruchsuntersuchung
Zur Überprüfung der Hypothese, dass es sich bei dieser Beobachtung
um eine signifikante Häufung handelte, wurden folgende Untersuchungen
durchgeführt:
- Die nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) angelegten Datensätze wurden auf der Ebene des Gesundheitsamtes,
der Landesbehörde und des RKI verglichen und auf Übereinstimmung
überprüft.
- Das Vorgehen im Umgang mit eingehenden
Meldungen im Kreisgesundheitsamt wurde mit dem in umliegenden Gesundheitsämtern
verglichen, um methodische Unterschiede auszuschließen.
- Die Meldedaten der benachbarten Landkreise
wurden einander gegenübergestellt.
In Anlehnung an die vom RKI erstellten Falldefinitionen
wurde ein Fall definiert als ein Einwohner des Landkreises mit Erkrankungsbeginn
nach dem 31.12.2000 mit einem länger als drei Tage anhaltenden, generalisierten
Ausschlag und Fieber über 38,4 °C und mindestens einem der folgenden
Symptome: Husten, wässriger Schnupfen, Kopliksche Flecken oder Konjunktivitis.
Als nächster Schritt wurde mittels standardisierter Fragebögen
eine Telefonbefragung bei Patienten (bzw. deren Angehörigen) und
ihren Hausärzten durchgeführt. Vorrangiges Ziel der Befragung
war, die Falldefinition zu überprüfen und Information zu Komplikationen,
Impfungen und bekannten Ansteckungsmöglichkeiten zu erfragen.
Bisherige Ergebnisse der Herduntersuchung
Bis zum 24.04.2001 wurden dem Kreisgesundheitsamt -127 Masernerkrankungen
gemeldet, von denen 19 durch einen positiven IgM-Nachweis und eine durch
eine positive Viruskultur labordiagnostisch bestätigt wurden. Zu
diesem Zeitpunkt war noch keine Abnahme der Meldungen zu verzeichnen (Abb.
1). Die Altersverteilung ist in Abb. 2 dargestellt. 65 (51%) der gemeldeten
Personen waren weiblich und 62 (49 %) männlich. Insgesamt waren 87
Haushalte betroffen.
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| Abb. 1: Masernhäufung in Nordfriesland:
Zahl der Erkrankungen und Verdachtsfälle, die in der 1. - 17.
Woche 2001 dem Kreisgesundheitsamt gemeldet wurden, nach Meldewochen
(n = 127) |
Zu 48 Fällen konnten bis zum 24.04.
nur die Patienten oder ihre Eltern befragt werden, zu 23 Fällen nur
die Ärzte und zu 16 Fällen liegen Befragungen sowohl der Patienten
als auch der Ärzte vor, so dass insgesamt ergänzende Informationen
zu 87 Patienten vorliegen. Dies schließt sieben Fälle ein,
die im Rahmen der Befragung zusätzlich identifiziert wurden, die
jedoch dem Gesundheitsamt ursprünglich nicht gemeldet wurden. Hierbei
handelte es sich meist um Geschwister von bereits bekannten Erkrankten.
Sechs der befragten und ursprünglich gemeldeten Erkrankten erfüllten
nicht die Falldefinition. Insgesamt liegen zu Fragen der Komplikationen,
der Impfung und der Schulbesuche Informationen zu 58 bestätigten
Fällen vor, die im Folgenden die Grundgesamtheit bilden:
Drei Patienten hatten eine Pneumonie (5 %), von der eine stationär
behandelt werden musste, 13 Patienten eine Mittelohrentzündung (22
%). Damit wurde bei mehr als einem Viertel der nachuntersuchten Erkrankungsfälle
ein komplizierter Verlauf bestätigt. Fünf Patienten (9 %) gaben
an, geimpft gewesen zu sein. Bei einem Fall konnte die Impfung jedoch
nicht durch einen Eintrag im Impfpass bestätigt werden und bei einem
zweiten handelte es sich um eine postexpositionelle Impfung.
Von den Erkrankten wohnten 38 (65 %) in insgesamt vier aneinander grenzenden
Gemeinden, wobei sich 21 (35 %) Fälle allein in einem Ort mit nur
1 350 Einwohnern ereigneten. Von 47 schulpflichtigen Erkrankten waren
37 (79 %) Schüler in Schulen dieser vier Gemeinden. Von diesen benutzten
21 (58 %) Schulbusse.
Maßnahmen und Schlussfolgerungen
Die hier vorgelegten Daten erlauben trotz der noch nicht abgeschlossenen
Erhebung bereits eine Einschätzung des Ausmaßes der Häufung
und weisen auf die Ausbreitung begünstigende Faktoren hin. Die neu
eingeführte Meldepflicht für Masernerkrankungen hat dazu beigetragen,
die Häufung in diesem Landkreis zu erkennen und einen Vergleich mit
angrenzenden Kreisen vorzunehmen. Dieser hat gezeigt, dass die Zahl der
auftretenden Erkrankungen weit über dem Erwartungswert liegt. Die
Häufung war innerhalb des Landkreises bisher auf wenige Gemeinden
beschränkt. Kontakte in Schulen und in Schulbussen haben offensichtlich
bei der raschen Verbreitung eine wichtige Rolle gespielt. Ein Einfluss
der Osterferien vom 09.04. bis zum 24.04. auf die Entwicklung des Geschehens
wäre aufgrund der Inkubationszeit erst ab der 18. Woche zu erwarten.
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| Abb. 2: Massenhäufung in Nordfriesland:
Zahl der Erkrankungen und Verdachtsfälle, die in der 1. - 17.
Woche 2001 dem Kreisgesundheitsamt gemeldet wurden, nach Altersgrup-pen
(n = 127) |
Die Tatsache, dass über 90 % der Erkrankten
ungeimpft waren, deutet darauf hin, dass die Kinder und Jugendlichen in
dieser Region nicht ausreichend gegen Masern geimpft sind. Dies wird untermauert
von Untersuchungen, die für den betroffenen Landkreis niedrigere
Impfraten gegen Masern aufweisen als für das übrige Bundesland.
Der hohe Anteil erkrankter Schulkinder, die regionale Konzentration der
Fälle sowie die Bestätigung, dass überwiegend ungeimpfte
Kinder betroffen sind, war handlungsbestimmend für die Maßnahmen,
die von dem zuständigen Gesundheitsamt eingeleitet wurden: Das Gesundheitsamt
hat vorerst von einer Riegelungsimpfung bewusst Abstand genommen. Statt
dessen wurde noch vor Wiederaufnahme der Schule nach den Osterferien eine
breit angelegte Informationskampagne organisiert. Es wurden Informationsschriften
an alle Eltern von Schulkindern sowie an alle Lehrkräfte in Schulen
versandt. Informationsplakate wurden zusätzlich an Kindergärten
verteilt. Über einen Faxbrief wurden 150 niedergelassene Ärzte
der Region auf die Situation aufmerksam gemacht. Diese Informationsschriften
enthielten folgende Inhalte:
- Beschreibung der Häufung und der
Erkrankung,
- Aufruf, nichtimmune Kinder dringend impfen
zu lassen,
- Aufruf, alle Masernfälle unverzüglich
dem Gesundheitsamt zu melden,
- Hinweis, dass an Masern Erkrankte ebenso
wie nichtimmune Mitglieder der Wohngemeinschaft (z. B. nicht geimpfte
Geschwister) Schulen nicht besuchen dürfen, bis der Arzt festlegt,
dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Aufgrund der schnellen, wenn auch vorläufigen
epidemiologischen Beurteilung der Lage konnten diese Maßnahmen innerhalb
von vier Tagen beschlossen und umgesetzt werden. Diese erste Analyse hat
es ermöglicht, die Maßnahmen zunächst in den am meisten
betroffenen Gebieten zu beginnen, um diese dann zügig auf den ganzen
Landkreis auszudehnen.
Das Gesundheitsamt plant gemeinsam mit dem RKI eine systematische Evaluierung
dieser Maßnahmen und eine Untersuchung des Impfverhaltens von Kindern
in Schulen und Kindergärten, indem die Impfpässe der Kinder
überprüft werden. Die intensivierte Masernüberwachung wird
ebenfalls fortgesetzt.
Diese Masernhäufung ist ein erstes Beispiel für die praktische
Anwendung der Möglichkeiten, die das neue Infektionsschutzgesetz
dem öffentlichen Gesundheitsdienst bietet. Das jetzt eingeführte
Überwachungssystem für meldepflichtige Krankheiten ist so strukturiert,
dass viele der hier dargestellten Informationen im Regelbetrieb für
jeden Fall erfasst werden können und sollen. Dies vereinfacht entsprechende
Auswertungen und macht diese zu jedem Zeitpunkt auch ohne aufwendige Telefonbefragung
möglich. Allerdings ist es wichtig, dass meldende Ärzte und
Leiter von Laboratorien die Meldebögen vollständig ausfüllen.
Nur so können sowohl den Gesundheitsämtern als auch meldenden
Ärzten und den betroffenen Patienten zeitaufwendige Nachrecherchen
erspart werden. Des Weiteren bietet das IfSG den zuständigen Gesundheitsämtern
die Möglichkeit, weiterführende Interventionen zur Eindämmung
einer solchen Häufung durchzuführen, wie zum Beispiel eine Riegelungsimpfung
in gefährdeten Schulen - ein wirksames und bewährtes Mittel
zur raschen Bekämpfung vergleichbarer Ausbrüche.
Für kollegiale Zusammenarbeit danken wir den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes
des Kreises Nordfriesland in Husum, insbesondere Dr. Mulke und Herrn Kluge.
(Epidemiologisches Bulletin
17/2001, Herausgeber: Robert Koch-Institut)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6 / 2001
Seite 51 - 53
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