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Kammer-Info aktuell

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Die Leistung folgt dem Geld

„Das Geld muss der Leistung folgen“, diese Forderung - ursprünglich aus Schleswig-Holstein - war seit über zehn Jahren ein Credo in allen Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Auf einer Pressekonferenz am 19. März hat Dr. Klaus Bittmann, der 1. Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) diesen Satz erstmalig umgedreht. Nunmehr soll die Leistung dem Gelde folgen und das bedeutet ganz klar, dass weniger Leistung erbracht werden kann. Und zwar - so Bittmann - genau möglichst so viel weniger wie bisher zu viel - und das bedeutet umsonst - geleistet wurde.

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Seit Einführung des individuellen Praxis-
budgets sind ca. 400 Millionen DM an Gratis-
leistungen erbracht worden,
so Dr. Klaus Bittmann
(Foto: rat)

Dr. Bittmann rechnete vor, dass seit Einführung des individuellen Praxisbudgets Mitte 1997 ca. 400 Millionen DM an Gratisleistungen in Schleswig-Holstein aufgelaufen sind. Die Gesamtvergütung für die ambulante Betreuung stieg von 1999 auf 2000 um 0,8 % (genau + 1,43 % abzüglich 0,69 % Ost-West-Ausgleich) und blieb damit weit unter der allgemeinen Teuerungsrate und unter dem Beitragsaufkommen der Krankenkassen. Die Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen ist im gleichen Zeitraum um ca. 5 % gestiegen! Die Ärzte im Lande haben somit im Jahr 2000 Leistungen im Wert von rund 130 Millionen DM umsonst erbracht. Für ein Fünftel ihrer Leistungen haben die Kollegen somit kein Honorar bekommen. Die darin enthaltenen rund 70 Millionen DM Betriebskosten sind aber zu zahlen.

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Also soll jetzt die Leistung nur noch dem gezahlten Geld entsprechen. Und das geht nach Meinung der KVSH nur über eine Reduzierung des Sprechstundenangebotes, also nach Meinung von Dr. Bittmann nur über eine zeitliche Angebotsverknappung und keine Leistungsverweigerung. Die Sicherstellung, zu der die Kassenärztliche Vereinigung gesetzlich verpflichtet ist, bleibt durch einen organisierten Notdienst gewährleistet. Bittmann: „Also ergibt sich für den Patienten keine Verschlechterung - allenfalls eine Umgewöhnung.“ Wie bereits jetzt am Wochenende und mittwochnachmittags wird ich der Patient künftig auch an einem zusätzlichen Wochentag im Notfall an den Notdienst wenden müssen. Liegt kein Notfall vor, wird sich der Patient entweder an einen Arzt in der Nachbarschaft wenden müssen oder seinen Arzt am folgenden Tag aufsuchen. Keine Komfortmedizin, es ist eine reine Grundversorgung, zu der die Ärzte laut Sozialgesetzbuch (§ 12 SGB V) verpflichtet sind.
Im Klartext empfiehlt die KVSH ihren 4 500 Vertragsärzten in Abstimmung mit ihren Kollegen vor Ort ihre Praxiszeit zu begrenzen. Diese Leistungsverknappung ist allerdings freiwillig. Die gewonnene Zeit kann auf verschiedene Weise genutzt werden: Viele Kollegen werden sie für die überbordende Büroarbeit nutzen, andere werden sie, nach der Ansicht von Dr. Bittmann, als Freizeitgewinn betrachten.
Noch andere aber werden nach wie vor jenseits der Budgetgrenzen weiter wie gewohnt tätig sein. Bittmann:

„Ärzte haben schließlich ein Helfersyndrom.“

Dr. Heinz-Peter Sonntag, Niobestr. 9, 23570 Travemünde

SH Ärzteblatt 04/2001

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 04 / 2001

S. 62

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