Kammer-Info aktuell |
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Die Leistung folgt dem Geld Das Geld muss der Leistung folgen, diese Forderung - ursprünglich
aus Schleswig-Holstein - war seit über zehn Jahren ein Credo in allen
Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Dr. Bittmann rechnete vor, dass seit Einführung des individuellen Praxisbudgets Mitte 1997 ca. 400 Millionen DM an Gratisleistungen in Schleswig-Holstein aufgelaufen sind. Die Gesamtvergütung für die ambulante Betreuung stieg von 1999 auf 2000 um 0,8 % (genau + 1,43 % abzüglich 0,69 % Ost-West-Ausgleich) und blieb damit weit unter der allgemeinen Teuerungsrate und unter dem Beitragsaufkommen der Krankenkassen. Die Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen ist im gleichen Zeitraum um ca. 5 % gestiegen! Die Ärzte im Lande haben somit im Jahr 2000 Leistungen im Wert von rund 130 Millionen DM umsonst erbracht. Für ein Fünftel ihrer Leistungen haben die Kollegen somit kein Honorar bekommen. Die darin enthaltenen rund 70 Millionen DM Betriebskosten sind aber zu zahlen.
Also soll jetzt die Leistung nur noch dem
gezahlten Geld entsprechen. Und das geht nach Meinung der KVSH nur über eine Reduzierung
des Sprechstundenangebotes, also nach Meinung von Dr. Bittmann nur über eine zeitliche
Angebotsverknappung und keine Leistungsverweigerung. Die Sicherstellung, zu der die
Kassenärztliche Vereinigung gesetzlich verpflichtet ist, bleibt durch einen organisierten
Notdienst gewährleistet. Bittmann: Also ergibt sich für den Patienten keine
Verschlechterung - allenfalls eine Umgewöhnung. Wie bereits jetzt am Wochenende und
mittwochnachmittags wird ich der Patient künftig auch an einem zusätzlichen Wochentag im
Notfall an den Notdienst wenden müssen. Liegt kein Notfall vor, wird sich der Patient
entweder an einen Arzt in der Nachbarschaft wenden müssen oder seinen Arzt am folgenden
Tag aufsuchen. Keine Komfortmedizin, es ist eine reine Grundversorgung, zu der die Ärzte
laut Sozialgesetzbuch (§ 12 SGB V) verpflichtet sind.
Dr. Heinz-Peter Sonntag, Niobestr. 9, 23570 Travemünde |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 04 / 2001 S. 62 |
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