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Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen in Deutschland
1994 bis 2000
Die Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJK) ist eine tödlich verlaufende Erkrankung
des Zentralen Nervensystems beim Menschen und gehört zu den spongiformen
Enzephalopathien.1 Die CJK tritt sporadisch, familiär-hereditär oder iatrogen bedingt
auf.1 Im Vordergrund steht die sporadische CJK, deren Ursache weitgehend ungeklärt ist.
Sie wird seit Anfang dieses Jahrhunderts in einer Häufigkeit von einem Fall pro einer
Million Einwohner beobachtet.1,2,3 1996 wurden in Großbritannien erstmals Fälle einer
bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten neuen Variante der CJK (vCJK)
beobachtet.2,4 Im Gegensatz zur sporadischen CJK, bei der das Durchschnittsalter der
Patienten bei 65 Jahren liegt, tritt die vCJK bei jüngeren Patienten auf
(Durchschnitts-alter 27 Jahre).2 Die vCJK weist im Vergleich zu der sporadischen CJK-Form
einen anderen klinischen Krankheitsverlauf sowie ein spezifisches, neuartiges Bild der
Gehirnveränderungen auf.3 Es wird heute angenommen, dass die vCJK mit der Aufnahme der
Erreger der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) über die Nahrung im Zusammenhang
steht.5 Bisher ist in Deutschland noch kein Fall von vCJK bekannt geworden.
Methoden der epidemiologischen Surveillance der CJK in Deutschland
In Deutschland werden seit 1993 bzw. 1994 mit zwei unterschiedlichen, voneinander
unabhängigen Erfassungssystemen systematisch Fälle der CJK erfasst:
| Jahr |
1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Summe |
| Erfassende
Institution |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
| gesicherte
Fälle |
45 |
18 |
64 |
38 |
54 |
52 |
72 |
60 |
64 |
29 |
61 |
34 |
17 |
23 |
377 |
254 |
| wahrscheinliche
Fälle |
27 |
10 |
23 |
10 |
34 |
19 |
35 |
24 |
60 |
43 |
42 |
72 |
90 |
44 |
311 |
177 |
| Summe |
72 |
28 |
87 |
48 |
88 |
71 |
107 |
84 |
124 |
72 |
103 |
61 |
107 |
67 |
688 |
431 |
| Tab.
1: CJK-Erkrankungen in Deutschland von 1994 - 2000, unterteilt in gesicherte und
wahrscheinliche Fälle. Vergleich zwischen den durch das RKI erfassten und den durch das
SZG erfassten Fällen. |
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Erfassung im
Rahmen einer erweiterten Meldepflicht gemäß BSeuchG
Im Jahre 1994 wurde das Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) per Verordnung erweitert (VO vom
01.07.1994) und die Meldepflicht auf die humanen spongiformen Enzephalopathien ausgedehnt.
Es handelt sich dabei um ein passives Überwachungssystem, in dem die feststellenden
Ärzte verpflichtet sind, den Gesundheitsämtern die diagnostizierten oder als
Verdachtsfall festgestellten CJK-Fälle zu melden. Die Gesundheitsämter haben diese
Fälle dann als Einzelfallmeldung an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt, wo die
Dateneingabe und -auswertung erfolgte. (Ab 01.01.2001 besteht eine Meldepflicht auf der
Grundlage des IfSG, siehe nächste Seite). |
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Erfassung im
Rahmen eines Forschungsprojektes an der Universität Göttingen
Durch das Konsiliarlaboratorium für spongiforme Enzephalopathie in Kombination mit einem
Surveillance-Zentrum für die CJK (SZG) an der Neurologischen Klinik und Poliklinik der
Georg-August-Universität Göttingen wurden im Rahmen eines vom Bundesministerium für
Gesundheit geförderten Forschungsprojektes seit 1993 systematisch
Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen erfasst. Dieses Projekt arbeitet unabhängig vom
Meldesystem, es wird aber im Kontakt mit den Ärzten auf die bestehende Meldepflicht
hingewiesen. Das SZG wird von behandelnden Ärzten bei einem Verdachtsfall von CJK in der
Regel um Mithilfe bei der diagnostischen Abklärung gebeten. Im Anschluss an diesen
passiven Informationsweg übernahm das SZG nach Möglichkeit aktiv die Verlaufsbeobachtung
der einzelnen Verdachtsfälle, insbesondere dann, wenn diese noch nicht die Kriterien
eines gesicherten CJK-Falles erfüllten. Im Sterbefall schloss diese Verlaufsbeobachtung -
sofern möglich - auch eine histopathologische Untersuchung ein. Damit werden die
Kriterien einer aktiven Surveillance weitgehend erfüllt. Sowohl das SZG als auch das RKI
verwenden dieselbe international gebräuchliche Klassifizierung für CJK.7 Diese
Klassifizierung enthält die Kategorien gesichert, wahrscheinlich
und möglich und beruht sowohl auf klinischen wie auch auf histopathologischen
Kriterien.7 Im Folgenden werden die mit beiden Systemen gewonnenen Daten zusammengefasst
vorgestellt; wie in der internationalen Literatur üblich, die wahrscheinlichen und
gesicherten Fälle als CJK-Fälle gezählt. |
| Jahr |
1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Summe |
| Erfassende
Institution |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
SZG |
RKI |
| Sterbefälle |
68 |
29 |
83 |
54 |
75 |
59 |
103 |
58 |
113 |
51 |
89 |
52 |
85 |
40 |
616 |
343 |
Tab.
2: Sterbefälle unter den gesicherten und wahrscheinlichen CJK-Fällen in Deutschland von
1994 - 2000.
Vergleich zwischen den durch das RKI erfassten und den durch das SZG
erfassten Fällen. |
Ergebnisse der beiden Erfassungssysteme
Die Anzahl der CJK-Fälle, die von Gesundheitsämtern an das RKI übermittelt
wurden, liegt deutlich unter der Anzahl der Fälle, die dem SZG bekannt wurden (Tab. 1).
Die Anzahl der an das RKI übermittelten Fälle erreicht in keinem Jahr mehr als 80 % der
Fälle des SZG. Der Anstieg der Fälle bis 1997 (RKI) bzw. 1998 (SZG) ist vermutlich
darauf zurückzuführen, dass die Erfassung in der Anfangsphase erst flächendeckend
etabliert werden musste. Obgleich des SZG in seinen konsiliarischen Untersuchungsberichten
die behandelnden Ärzte regelmäßig auf die Meldepflicht bei CJK-Erkrankungen gemäß
BSeuchG hingewiesen hatte, ist der Anteil der dem RKI übermittelten gesicherten und
wahrscheinlichen Fälle seit 1997 auf Werte um 60 % gesunken. Die Zahl der dem RKI in den
Jahren 1994 - 2000 gemeldeten CJK-Fälle liegt mit Ausnahme des Jahres 1997 unter einem
Fall pro 1 Million Einwohner, für das SZG liegen die Werte ab 1995 darüber.
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| Abb. 1:
Anzahl der CJK-Fälle (wahrscheinlicher und gesicherter) pro 1 Mio. Einwohner und Jahr in
Deutschland von 1994 - 2000 nach Altersgruppen. Vergleich zwischen den Fällen, die dem
RKI und dem SZG bekannt wurden. |
Regionale Aspekte: Die
CJK-Inzidenz unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern (Abb. 1). So wurden
in Bremen und Rheinland-Pfalz zum Beispiel über 1,4, in Sachsen-Anhalt dagegen weniger
als 0,8 Fälle pro 1 Million Einwohner bekannt, und zwar sowohl auf der Ba- sis der an das
RKI übermittelten Fälle als auch auf der Basis der SZG-Daten. Zugleich aber
unterscheiden sich die Anzahl der an das RKI über- mittelten Fälle und die Daten des SZG
teilweise auch innerhalb der Bundesländer. Während sich diese Zahlen in Bremen und
Sachsen kaum unterscheiden, differieren die Werte des SZG und des RKI in
Nordrhein-Westfalen und Berlin um nahezu 100 %. Die Aussagekraft solcher Vergleiche ist
allerdings durch die insgesamt niedrige Inzidenz eingeschränkt.
Altersverteilung: Das Durchschnittsalter der vom RKI erfassten Fälle ist
65,6 Jahre, das der vom SZG erfassten Fälle 66,3 Jahre; damit ergibt sich eine
weitgehende Übereinstimmung untereinander, aber auch zu internationalen Werten2 (Abb. 2).
In der Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen wurden dem RKI 7 und dem SZG 10 CJK-Fälle
bekannt. Erkrankungen in dieser jungen Alterskategorie sind für CJK-Erkrankungen selten,
im Rahmen der zu erwartenden Streuung jedoch nicht ungewöhnlich.
Erfassung der Sterbefälle: Auf der Grundlage der gesetzlichen
Meldepflicht (VO vom 01.07.1994) war auch der Tod an Formen der humanen spongiformen
Enzephalopathie zu melden. Dem RKI wurden bis zum Ende des Jahres 2000 unter den
gesicherten bzw. wahrscheinlichen CJK-Fällen 343 Sterbefälle übermittelt, während das
SZG entsprechend 616 Sterbefälle registriert hat (Tab. 2). Aufgrund der aktiven
Verlaufsbeobachtung durch das SZG wurden bei 70 % der Sterbefälle, die dem SZG bekannt
wurden, Obduktionen durchgeführt. Dies stellt im Vergleich zur bundesweiten allgemeinen
Obduktionsrate von unter 10 % ein sehr gutes Ergebnis dar. Die neuropathologischen
Untersuchungen wurden unter der Leitung von Prof. Dr. H. A. Kretzschmar (jetzt
Ludwig-Maximilians-Universität München) durchgeführt.
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Die Surveillance der CJK konnte sich in Deutsch- land seit 1994 auf zwei Erfassungssysteme
stützen. Beide Überwachungssysteme mit ihrer unterschiedlichen Methodik konnten bisher
in Deutschland noch keinen vCJK-Fall identifizieren. Beide Systeme weisen eine weitgehende
Übereinstimmung in Bezug auf Altersstruktur und Trend auf. Aktive Surveillance-Systeme,
in denen Erkrankungen aktiv gesucht und abgeklärt werden, können üblicherweise mehr
Fälle erfassen als passive Systeme, in denen die erfassenden Institutionen darauf
angewiesen sind, dass ihnen die Informationen zugeleitet werden. Erwartungsgemäß ist die
Anzahl der durch das SZG identifizierten Fälle durchweg höher als die Anzahl der dem RKI
bekannt gewordenen Fälle. Die Spezifik der CJK bringt es mit sich, dass das SZG durch
eine aktive Abklärung zunächst als möglich zu klassifizierende Fälle
häufiger in die Klassifikation gesichert oder wahrscheinlich
überführen kann. Andererseits konnten die dem RKI gemeldeten möglichen
Fälle gemäß internationaler Übereinkunft nicht im Zahlenmaterial berücksichtigt
werden.
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| Abb. 2: Anzahl der CJK-Fälle
(wahrscheinlicher und gesicherter) pro 1 Mio. Einwohner und Jahr in Deutschland von 1994 -
2000 nach Bundesländern. Vergleich zwischen den Fällen, die dem RKI und dem SZG bekannt
wurden. |
Zurzeit kann nicht gesagt werden, ob alle vom RKI
erfassten anonymisierten Fälle auch dem SZG bekannt sind; es ist möglich und es gibt
einzelne Hinweise darauf, dass auch das RKI Fälle erfasst hat, die dem SZG nicht bekannt
wurden. Bei erster Betrachtung bleibt auch ungeklärt, weshalb die Erfassung in den
einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfällt. Im Rahmen der weiteren Kooperation
beider Einrichtungen wird diese Frage analysiert werden.
Beide Erfassungssysteme werden auch künftig benötigt, um eine Surveillance in hoher
Qualität zu gewährleisten. Die Schwierigkeiten bei der Diagnosestellung und die
gesellschaftliche Bedeutung der CJK begründen es, das gesetzlich verankerte System der
Erfassung durch Meldung durch das Erfassungssystem einer spezialisierten Arbeitsgruppe zu
ergänzen. Die fortlaufende zeitnahe Analyse der mit beiden Instrumenten gewonnenen Daten
ist gegenwärtig besonders wichtig, weil mit dem Auftreten von Erkrankungsfällen der
neuen Variante der CJK gerechnet werden muss.
Die Beteiligung der melde- und übermittlungspflichtigen Personen und Institutionen an der
passiven Erfassung im Rahmen der Meldepflicht kann noch optimiert werden. Nach § 8 Abs. 1
sind Ärzte, die den Verdacht, die Erkrankung oder den Tod an CJK oder vCJK feststellen,
zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Des Weiteren sind Leiter von
Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Di-agnostik verpflichtet, Befunde an das
zuständige Gesundheitsamt zu melden, die sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das
Vorliegen einer sporadischen CJK oder vCJK schließen lassen. Es ist zu hoffen, dass sich
durch diese neue gesetzliche Grundlage die Erfassung der CJK-Fälle im Meldesystem des
öffentlichen Gesundheitswesens verbessern wird.
Literatur beim Verfasser
(Epidemiologisches Bulletin 8/2001, Herausgeber: Robert Koch-Institut, Berlin) |

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 04 / 2001
S. 35 - 38 |