Öffentliche
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VDie
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträge von Ärzten deren
Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere
Zulassungen gesperrte Gebiete handelt:
Planungsbereich Kreisregion Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde
01/03/2001
Praxis einer prakt. Ärztin/eines prakt. Arztes
Bewerbungsfrist: 31.03.2001
07/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.04.2001
Planungsbereich Kreis Pinneberg
02/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für Chirurgie
Bewerbungsfrist: 15.04.2001
Planungsbereich Kreis Segeberg
03/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Bewerbungsfrist: 15.04.2001
05/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Innere Medizin
Bewerbungsfrist: 31.03.2001
Planungsbereich Kreisregion Stadt Flensburg/
Kreis Schleswig-Flensburg
06/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Bewerbungsfrist: 15.04.2001
09/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.04.2001
Planungsbereich Stadt Lübeck
08/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Bewerbungsfrist: 31.03.2001
Die abgabewilligen Ärzte möchten zunächst noch anonym bleiben. Interessenten
können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren
(Tel.: 04551/883-259, -303, -327, -346, -378).
Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche
Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg. Der
Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen
beizufügen, nämlich:
Außerdem müsste ein polizeiliches
Führungszeugnis nach der Belegart O, ein so genanntes Behördenzeugnis, bei
der zuständigen Behörde des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden, das der KV
Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für diesen Planungsbereich und
diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch
als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung
für diesen Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit
hiervon nicht.
Im Übrigen können sich um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspraxen aus der
Gruppe der Hausärzte (prakt. Ärzte, Fachärzte für Allgemeinmedizin und hausärztliche
Internisten) Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie Internisten, die zukünftig
hausärztlich tätig werden möchten, bewerben.