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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Anträge von Ärzten deren Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt:

Planungsbereich Kreisregion Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde

01/03/2001
Praxis einer prakt. Ärztin/eines prakt. Arztes
Bewerbungsfrist: 31.03.2001

07/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.04.2001

Planungsbereich Kreis Pinneberg

02/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für Chirurgie
Bewerbungsfrist: 15.04.2001
Planungsbereich Kreis Segeberg

03/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Bewerbungsfrist: 15.04.2001

05/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Innere Medizin
Bewerbungsfrist: 31.03.2001

Planungsbereich Kreisregion Stadt Flensburg/
Kreis Schleswig-Flensburg

06/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Bewerbungsfrist: 15.04.2001

09/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Allgemeinmedizin
Bewerbungsfrist: 15.04.2001
Planungsbereich Stadt Lübeck

08/03/2001
Praxis einer Fachärztin/eines Facharztes für
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Bewerbungsfrist: 31.03.2001

Die abgabewilligen Ärzte möchten zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren
(Tel.: 04551/883-259, -303, -327, -346, -378).

Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein in der Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg. Der Bewerbung wären die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen beizufügen, nämlich:

Auszug aus dem Arztregister,
Bescheinigung über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten,
ein Lebenslauf.

Außerdem müsste ein polizeiliches Führungszeugnis nach der Belegart „O”, ein so genanntes Behördenzeugnis, bei der zuständigen Behörde des Heimatortes des Bewerbers beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister in Berlin übersandt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht.
Im Übrigen können sich um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspraxen aus der Gruppe der Hausärzte (prakt. Ärzte, Fachärzte für Allgemeinmedizin und hausärztliche Internisten) Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie Internisten, die zukünftig hausärztlich tätig werden möchten, bewerben.

SH Ärzteblatt 03/2001

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 03/2001

S. 85

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