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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte bzw. Krankenhäuser wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:

Stadt Kiel

Die bestehende Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Dieter Harms, Direktor des Institutes für Paidopathologie des Universitätsklinikums Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde erweitert zur Durchführung und Abrechnung der in den Nummern 4902, 4904 und 4940 EBM beschriebenen Leistungen. Die gesamte Ermächtigung bleibt bis zum 31.12.2001 befristet.

Stadt Lübeck

Die bis zum 31.12.2000 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Andreas Kron, Oberarzt der Medizinischen Klinik des Städtischen Krankenhauses Süd in Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser
Leistungen wurde bis zum 31.12.2002 verlängert.

Stadt Neumünster

Herr Dr. med. Gerd Uwe Böckmann, Oberarzt der Med. Klinik des Friedrich-Ebert-Krankenhauses in Neumünster, wurde mit Wirkung vom 26.10.2000, befristet bis zum 31.12.2002, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis im Umfang gemäß der Versorgungsebene II der in der Vereinbarung über eine abgestufte, flächendeckende ambulante Versorgung und Schulung von Patienten mit Diabetes mellitus (Diabetesvereinbarung) beschriebenen Leistungen ermächtigt.

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Kreiskrankenhauses Rendsburg wurde mit Wirkung vom 26.10.2000 zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung auf Überweisung durch Vertragsärzte, und zwar beschränkt auf folgende Diagnosebereiche ermächtigt:
- Psychosen
- schwere Verläufe bei Suchterkrankungen
- psychisch Kranke mit schweren Nachfolgekrankheiten.
Die Ermächtigung erstreckt sich auf die Patienten, die zuvor in der Psychiatrischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Rendsburg stationär behandelt wurden oder auf Überweisung durch Nervenärzte oder Psychiater. Die Ermächtigung wurde bis zu dem Zeitpunkt befristet, an dem der Vertrag zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß § 118 Abs. 2 SGB V in Kraft tritt, längstens jedoch bis zum 31.12.2001.

Kreis Schleswig-Flensburg

Die bis zum 30.09.2000 befristet gewesene Ermächtigung des Herrn Dr. med. Manfred Berger, Oberarzt der Inneren Abteilung des Martin-Luther-Krankenhauses Schleswig, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung von Coloskopien wurde bis zum 30.09.2002 verlängert.

Kreis Segeberg

Herr Dr. med. Ernst F. Müller, Oberarzt der Medizinischen Klinik des Forschungszentrums Borstel, wurde mit Wirkung vom 26.10.2000, befristet bis zum 31.12.2002, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit im Forschungszentrum Borstel zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Leistungen im Bereich der Umweltmedizin ermächtigt, und zwar auf Überweisung durch niedergelassene Ärzte für Innere Medizin, Schwerpunkt Lungen- und Bronchialheilkunde, Ärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde, Vertragsärzte, die berechtigt sind, die Zusatzbezeichnung Allergologie zu führen, und Vertragsärzte, die im Besitz der Fachkunde Umweltmedizin sind bzw. an der Modellvereinbarung über eine umweltmedizinische Behandlung der Versicherten der AOK Schleswig-Holstein teilnehmen.

SH Ärzteblatt 03/2001

Schleswig-Holsteinisches

Ärzteblatt 03/2001

S. 84 / 85

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