Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung |
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der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, wird bezüglich der Anlage 2 zum Gesamtvertrag vom 12.01.1999 (Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit) folgende Nachtragsvereinbarung geschlossen. 1. Die Vertragspartner ändern die Anlage 2 zum Gesamtvertrag vom 12.01.1999 aufgrund von Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes sowie redaktionell wie folgt:
2. Diese Nachtragsvereinbarung tritt zu Beginn des auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Quartales in Kraft. Sie steht ggf. unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Nichtbeanstandung, und wird nicht wirksam bevor die Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein die erforderliche Genehmigung erteilt hat. Im Übrigen besteht die Vereinbarung vom 12.01.1999 in der bisherigen Form fort. Bad Segeberg/Kiel, den 12.10.2000 gez. Dr. Bittmann gez. G. Ploß gez. G. Ploß Bad Segeberg, den 11. Oktober 2000 gez. Dr. Schäfer |
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 03/2001 S. 83 |
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